Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Mittwoch, dass das BMI Twitter-Direct Messages, auf Anfragen öffentlich zugänglich machen muss.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Das AG München urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Fünf Portale für Streaming-Manipulationen erhielten eine einstweilige Verfügung vom BVMI. Die Musikindustrie geht damit gegen Fakes vor.
Ein Cyberbunker in Traben-Trarbach soll ein Darknet-Rechenzentrum betrieben haben. Gegen acht Beschuldigte beginnt der Prozess Mitte Oktober.
Der Insolvenzverwalter der GVU musste gegenüber dem AG Charlottenburg die fehlende Masse des Vereins anzeigen. Ist das Verfahren bald vorbei?
Mehrere Filmgesellschaften erreichten einen Erfolg gegen den Betreiber einer APK-Download-Seite. Ob der Schadenersatz bezahlt wird?
Usenetrevolution: Den früheren Moderator MadMetzi hat man letzten Dienstag verurteilt. Er muss 180 EUR für gemeinnützige Zwecke spenden.
In einem heutigen Urteil befand das BVerfG nach einer Klage von Datenschützern einige Teile der Bestandsdaten-Auskunft als verfassungswidrig.
Laut Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe kann Uploaded und YouTube nicht für das illegale Verhalten seiner Nutzer haftbar gemacht werden.
Heute musste sich ein junger Mann wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Zuvor hatte Drachenlord sein Smartphone zerstört.
Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde wegen der Bestandsdatenauskunft von Behörden & Geheimdiensten.
Heute erklärte der EuGH das Abkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA für ungültig. Damit schützt man die Daten aller EU-Bürger.
Rainer Winkler (Drachenlord) rächt sich an seinen Hatern. In einem Video zeigt er die Gesichter von > 100 Personen, die ihn belästigt haben.
Plattformen müssen laut EuGH bei illegalen Uploads nicht die Telefon-Nr., IP- und Email-Adresse herausgeben, sondern nur die Postanschrift.
Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das neue "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hass -Kriminalität" im Internet.
US-Senatoren bringen neuen Gesetzesentwurf mit Backdoor-Mandat auf den Weg und läuten damit das Ende der Verschlüsselung ein.
"Webinar" ist seit 2003 als Wortmarke angemeldet. Laut dem Juristen Dr. Maximilian Greger müssen sich Betroffene aber keine Sorgen mchen.
Noch ist unklar, ob die Klage gegen die Betreiber des illegalen E-Book-Portals LuL.to (Lesen und Lauschen) dieses Jahr eröffnet werden kann.
Das Handelsgericht des Kantons Zürich erteilte dem Fotografen Marco Verch kürzlich eine klare Absage. Seine Forderungen seien nichtig.
Abhängig von der Komplexität des Falles dauert es bis zu fünf Jahre, bis das Strafgericht Zug ein Urteil gegen RapidShare sprechen wird.
Katharina Surhoff lässt vom österreichischen Rechtsanwalt Kurt Kulac Wikipedia-Abmahnungen verschicken, obwohl sie auch in Deutschland lebt.