Share-Online.biz: Laut Staatsanwaltschaft Köln dauern die Ermittlungen an. Vor Ende 2020 könne man mit keinen neuen Erkenntnissen rechnen.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Ein Nutzer unseres Forums erhielt vom Kölner Fotografen Robert Kneschke eine Zahlungsaufforderung von 450 Euro für eine Kinderzeichnung.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in einem Bericht deutlich gegen den Einsatz von Uploadfiltern ausgesprochen.
US-Behörden haben zwei Anführer von Team Xecuter einem Bundesgericht vorgeführt. Für den dritten beantragt man die Auslieferung in die USA.
Ein Mitglied von The Dark Overlord wurde in den USA zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem soll er 1,5 Mio USD an Schadensersatz zahlen.
Orbit, der massenhaft sensible Daten von Prominenten und Politikern veröffentlichte, ist zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Thomas Wolf musste vor dem Amtsgericht Würzburg erneut eine Klatsche einstecken. Der Nutzer muss für das CC-lizenzierte Foto nichts bezahlen.
Wegen eines Erpressungsfalles hat die Staatsanwaltschaft Hannover versucht, den E-Mail-Dienst Tutanota zur Herausgabe von Daten zu zwingen.
Netzneutralität: Ein EuGH-Urteil verbietet die Ungleichbehandlung von Traffic beim Zero Rating. ISPs dürfen Angebote nicht selektiv drosseln.
Ein Mann verlor eine P2P-Klage, weil er nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hat. Er sagte nur aus, dass er es nicht gewesen sein kann.
Das Landgericht Berlin ging in einem Urteil vom 5.05.2020 (Az. 15 O 107/18) gegen eine besonders dreiste Verbraucherabzocke von Turbado vor.
Der Abgemahnte hatte bis auf eine schriftliche Stellungnahme nichts zur eigenen Entlastung getan, weswegen er die P2P-Klage verlor.
OVPN hat die Klage gegen mehrere Filmgesellschaften gewonnen. Sie konnten beweisen, dass sie das Surfverhalten der Kunden nicht aufzeichnen.
Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das stellte ein BGH-Beschluss erneut klar.
Am heutigen Mittwoch verhandelt das OLG München zwei ähnliche Verfahren. Es geht in beiden Fällen um die Klarnamenpflicht bei Facebook.
OVPN wehrt sich gegen die Vorwürfe, The Pirate-Bay-Infos zu besitzen und attackiert den VPN-Experten der Rights Alliance scharf.
Das AG München urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Fünf Portale für Streaming-Manipulationen erhielten eine einstweilige Verfügung vom BVMI. Die Musikindustrie geht damit gegen Fakes vor.
Ein Cyberbunker in Traben-Trarbach soll ein Darknet-Rechenzentrum betrieben haben. Gegen acht Beschuldigte beginnt der Prozess Mitte Oktober.
Der Insolvenzverwalter der GVU musste gegenüber dem AG Charlottenburg die fehlende Masse des Vereins anzeigen. Ist das Verfahren bald vorbei?