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Cox: Gericht weist Anfechtung gegen 1 Mrd USD-Urteil zurück

Ein Bundesrichter am US-Bezirksgericht in Virginia wies einen Antrag auf Urteils-Aufhebung von Cox Communications aktuell zurück.

Im Januar dieses Jahres reichte Cox Communications beim Bundesgericht in Virginia einen Antrag auf Aufhebung des 1-Milliarden-Dollar-Urteils ein. Der ISP führte an, dass die klagenden Musikverleger Daten falsch dargestellt hätten. Als solche könnten sie als Beweis unzulässig sein. Zwar erkannte das Gericht diesbezüglich an, dass man einige Beweise erst im Nachhinein erstellte. Dies sei jedoch kein Grund für eine Verfahrens-Wiederholung. Der bereits geführte Prozess sei umfassend und fair gewesen, so das Gericht. Darüber berichtete TorrentFreak.

Das US-Bundesbezirksgerichts in Virginia hat gemäß einem Urteil Ende 2019 (Az. 1:18-cv-00950) einigen großen Plattenfirmen und Musikverlagen durch den US-Internetprovider Cox Communications einen Schadenersatz von einer Milliarde US-Dollar zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass der ISP nicht ausreichend gegen Filesharing vorgegangen ist, um die Musikpiraterie einzudämmen.

Musiklabels klagten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Cox Communications

Geklagt hatte eine Koalition von mehr als 50 großen Plattenlabels, darunter Sony, Universal und Warner. In der bereits im Jahre 2018 gegen Cox eingereichten Klage, warfen sie dem Provider vor, dass mindestens 20.000 Cox-Kunden wiederholte Urheberrechtsverletzungen begingen. Der ISP habe infolge „seine eigenen Gewinne vor seinen gesetzlichen Verpflichtungen priorisiert“. Demgemäß hat man Cox für Verstöße gegen 10.017 Werke haftbar gemacht und mit einer Geldstrafe von 99.830,29 USD pro Werk belegt. Das entspricht einem gesetzlichen Schadenersatz von insgesamt einer Milliarde USD.

Zu der Entscheidung kam es, weil Cox-Kunden in den Jahren 2013 und 2014 nachweislich 10.017 Musikstücke über Filesharing heruntergeladen hätten. Trotz Beschwerden der Rechteinhaber hat der Kabel- und Internetdienstanbieter diese Kunden nicht vom Internet getrennt. Demnach wäre Cox Communications für das Filesharing von über 10.000 Musikwerken in seinem Netzwerk verantwortlich. Folglich müsse er auch als Beitragstäter für die Copyrightverstöße seiner Kunden haften. Noch im Mai 2021 legte der US-Internetdienstleister Cox Communications seine formale Berufung gegen das Gerichtsurteil ein.

Rechtsfall gegen ISP Charter brachte neue Perspektiven

Angeblich nachträglich aufbereitete Beweise verwendete man im damaligen Prozess dazu, um Rechtsverletzungen durch die Nutzer des Internetanbieters nachzuweisen. Durch eine Beweisaufnahme in einem ähnlich gelagertem Rechtsfall ergab sich, dass die Daten, entgegen den Behauptungen der Kläger, erst Jahre nach der angeblichen Rechtsverletzung erstellt wurden.

Nun schlussfolgert Cox Communications, das Urheberrechts-Urteil sei auch bei ihnen das „Ergebnis bewusster Lügen“ von Unternehmen der Musikindustrie. Diese hätten wichtige Beweise falsch dargestellt. Diese Informationen sind erst in dem separaten Verfahren gegen ISP Charter aufgetaucht und waren damals noch nicht bekannt.

Die Erkenntnisse bezogen sich auf Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen, die von der Anti-Piraterie-Organisation MarkMonitor stammen. MarkMonitor hat im Namen der Musiklabels die Dateien von BitTorrent-Piraten verfolgt. Um zu bestätigen, dass diese Dateien tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, hat man sie heruntergeladen und mit der Fingerprinting-Technologie von Audible Magic überprüft.

Während der damaligen Verhandlung vor dem Schwurgericht legten die Musikunternehmen eine Festplatte vor, auf der sich die Dateien befanden. Sie bekundeten, dass dies die Originaltitel seien, die die Urheberrechtsverletzer zwischen 2012 und 2014 raubkopierten. Dieser Beweis war von zentraler Bedeutung für den Nachweis einer direkten Urheberrechtsverletzung.

Beweise erst nach der Tat erstellt

Cox Communications ist nun davon überzeugt, dass man die Beweise auf der Festplatte tatsächlich auch, genau wie im Verfahren gegen ISP Charter, zu einem späteren Zeitpunkt neu erstellte. Cox weist darauf hin, dass die neuen Enthüllungen zeigen, dass MarkMonitor die Festplatte mit den angeblich „verletzenden“ Dateien im Jahr 2016 zusammengestellt hat, zwei Jahre nach dem Anspruchszeitraum. Als solche könnten sie als Beweis unzulässig sein. Aus diesem Grund hat Cox beim Bundesgericht in Virginia einen Antrag auf Aufhebung des Urteils gestellt. Cox stellte damals fest:

„Das Fazit ist, dass die Kläger gelogen haben. Sie haben Cox Communications belogen, sie haben das Gericht belogen und sie haben die Geschworenen belogen. Und sie haben mit diesen Lügen ein Urteil in Höhe von 1 Milliarde Dollar errungen.“

US Bezirksgericht nimmt Stellung zu Einwänden von Cox Communications

Liam O’Grady, Bundesrichter am US-Bezirksgericht in Virginia, räumte aktuell zu den Vorwürfen von Cox Communications ein, dass MarkMonitor einige Beweise zum damaligen Zeitpunkt nicht offengelegt hat. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass die „neu erstellten“ Beweise nichts Wesentliches ändern. Nach Ansicht des Gerichts spiele es keine Rolle, ob die rechtsverletzenden Dateien vor oder nach der Tat überprüft wurden. Der Verifizierungsprozess basiert auf Datei-Hashes, die sich im Laufe der Zeit nicht ändern. Richter O’Grady führt aus:

„Dass diese Dateien im Jahr 2016 – also nach dem Anspruchszeitraum – heruntergeladen und verifiziert wurden, spielt keine Rolle. […] Tatsächlich spielt das Datum des Herunterladens der Dateien im Kontext dieses Falles keine Rolle, da, wie im Prozess ausführlich erläutert, Dateien mit übereinstimmenden Hash-Werten unabhängig vom Zeitpunkt des Herunterladens identisch sind.“

Ferner weist das Gericht auch darauf hin, dass Cox vor der Verhandlung den Arbeitsnachweis von MarkMonitor erhalten hatte, der die Metadaten von 2016 enthielt. Der Internetdienstleister hätte folglich schon damals der Sache nachgehen können. Demgemäß sieht das Gericht keinen Grund, die Angelegenheit in Richtung einer Neuverhandlung zu lenken und kommt zu dem Schluss, dass Cox bereits seine Chance hatte. Somit lehnt es den Antrag von Cox Communications ab:

„Das Gericht bezweifelt nicht, dass die Angeklagten hier ein vollständiges und faires Verfahren erhalten haben. Die Geschworenen verfügten über ausreichende und relevante Beweise, um ihr Urteil zu fällen.“

Wie TorrentFreak abschließend bemerkte, läuft Cox Berufung gegen das 1 Milliarde Dollar-Urteil beim Berufungsgericht weiter, während der Versuch, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, scheiterte.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.