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Cox Communications: Ist Urteil Ergebnis bewusster Lügen von Plattenlabel

Cox Communications führt an, dass Musikverleger, die ein 1-Milliarden-Dollar-Urteil von ihnen erwirkten, Daten falsch dargestellt hätten.

Mit einem Ende 2019 verkündetem Milliarden-Dollar-Urheberrechts-Urteil verlor der Internetprovider Cox Communications Inc. einen Rechtsstreit gegen eine Gruppe großer Plattenlabels. Das Urheberrechts-Urteil besagte, dass der Internetprovider für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftbar gemacht werden könne. Darum solle er dem Kläger, mehreren großen Musik-Labels, eine Milliarde Dollar Schadenersatz zahlen. Aktuell behauptet Cox Communications vor einem Bundesgericht in Virginia, dass die Musikproduzenten Beweise falsch dargestellt hätten. Darüber berichtet TorrentFreak.

Musiklabels klagten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Cox Communications

Nach einer zweiwöchigen Gerichtsverhandlung machte eine Jury des US-Bundesbezirksgerichts in Virginia, Cox Communications für seine Abonnenten verantwortlich, die darüber unzählige Schwarzkopien ausgetauscht haben. Der ISP konnte wiederholte Verstöße nicht ausschließen. Für das Filesharing von 10.000 Musikstücken von Kunden des Providers, wurde das Unternehmen infolge zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar verurteilt.

Das Gericht stellte fest, dass der ISP nicht ausreichend gegen Filesharing vorgegangen ist, um die Musikpiraterie einzudämmen. Das Unternehmen hätte es versäumt, Konten nach wiederholten Anschuldigungen zu kündigen. Gegen dieses Urteil legt Cox derzeit Berufung ein. Allerdings könnten die neuen Informationen ohnehin das Urteil von damals in neuem Licht erscheinen lassen.

Rechtsfall gegen ISP Charter bringt neue Perspektiven

Angeblich nachträglich aufbereitete Beweise verwendete man im damaligen Prozess dazu, um Rechtsverletzungen durch die Nutzer des Internetanbieters nachzuweisen. Durch eine Beweisaufnahme in einem ähnlich gelagertem Rechtsfall ergab sich, dass die Daten, entgegen den Behauptungen der Kläger, erst Jahre nach der angeblichen Rechtsverletzung erstellt wurden.

Nun schlussfolgert Cox Communications, das Urheberrechts-Urteil sei auch bei ihnen das „Ergebnis bewusster Lügen“ von Unternehmen der Musikindustrie. Diese hätten wichtige Beweise falsch dargestellt. Die neuen Informationen sind erst in dem separaten Verfahren gegen ISP Charter aufgetaucht und waren damals noch nicht bekannt.

Die aktuellen Erkenntnisse beziehen sich auf Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen, die von der Anti-Piraterie-Organisation MarkMonitor stammen. MarkMonitor hat im Namen der Musiklabels die Dateien von BitTorrent-Piraten verfolgt. Um zu bestätigen, dass diese Dateien tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, hat man sie heruntergeladen und mit der Fingerprinting-Technologie von Audible Magic überprüft.

Während der damaligen Verhandlung vor dem Schwurgericht legten die Musikunternehmen eine Festplatte vor, auf der sich die Dateien befanden. Sie bekundeten, dass dies die Originaltitel seien, die die Urheberrechtsverletzer zwischen 2012 und 2014 raubkopierten. Dieser Beweis war von zentraler Bedeutung für den Nachweis einer direkten Urheberrechtsverletzung.

Beweise erst nach der Tat erstellt

Cox Communications ist nun davon überzeugt, dass man die Beweise auf der Festplatte tatsächlich auch, genau wie im Verfahren gegen ISP Charter, zu einem späteren Zeitpunkt neu erstellte. Cox weist darauf hin, dass die neuen Enthüllungen zeigen, dass MarkMonitor die Festplatte mit den angeblich „verletzenden“ Dateien im Jahr 2016 zusammengestellt hat, zwei Jahre nach dem Anspruchszeitraum. Als solche könnten sie als Beweis unzulässig sein. Aus diesem Grund hat Cox beim Bundesgericht in Virginia einen Antrag auf Aufhebung des Urteils gestellt. Cox stellt fest:

„Das Fazit ist, dass die Kläger gelogen haben. Sie haben Cox Communications belogen, sie haben das Gericht belogen und sie haben die Geschworenen belogen. Und sie haben mit diesen Lügen ein Urteil in Höhe von 1 Milliarde Dollar errungen.“

Sollte das Bundesgericht in Virginia ihrem Antrag auf Entlastung stattgeben, bittet der ISP das Berufungsgericht, den Fall an das Bezirksgericht zurückzuverweisen, damit diese die Angelegenheit dort klären.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.