Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse per EncroChat im Ergebnis verwertbar sind.
Erstmals äußerte sich der BGH am 8. Februar 2022 bezüglich der Verwertbarkeit von Beweisergebnissen, die Ermittler aus der Überwachung der Kommunikation mittels EncroChat gewonnen hatten. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig schließt sich infolge „im Ergebnis“ der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Damit beschloss der BGH aktuell, dass er eine Daten-Verwertung für rechtmäßig hält.
EncroChat Handys wurden den Kunden seit 2016 als Garant für perfekte Anonymität angepriesen. Anfang 2020 war EncroChat einer der größten Anbieter von verschlüsselter digitaler Kommunikation, mit einem sehr hohen Anteil an Benutzern, die vermutlich an kriminellen Aktivitäten, wie dem Handel mit Kokain und Cannabis sowie an Geldwäsche, beteiligt waren.
EncroChat trotz Anonymitätszusagen von Ermittlern geknackt
In einer groß angelegten Aktion, die bisher zahlreiche Festnahmen mit sich brachte, ist Ermittlern aus mehreren Ländern im Juli 2020 ein Schlag gegen die Organisierte Kriminalität (OK) in Europa gelungen. Durch das Entschlüsseln von EncroChat konnten die Beamten im Ergebnis Geld, Drogen und Waffen sicherstellen. Zuvor stellten französische Ermittler fest, dass EncroChat auch über einige Server in der Stadt Lille verfügte. Entgegen der Zusagen von Seiten des Herstellers, gelang es Spezialisten infolgedessen, das EncroChat-Netzwerk zu knacken.
Abhöraktion lief über knappe drei Monate
Mittels aufgespielter Trojanersoftware waren die Strafverfolgungsbehörden seit April 2020 live dabei, wenn es um Drogen- und Waffengeschäfte und einen Auftragsmord ging. Ermittler bekamen infolge Zugriff auf Tausende Chatnachrichten zwischen den Nutzern. Die Aktion zog bis in die Gegenwart zahlreiche Razzien, Verfahren und Verurteilungen nach sich. Das Abfangen der EncroChat-Nachrichten wurde allerdings im Juni 2020 eingestellt. Das Unternehmen stellte fest, dass eine Behörde in die Plattform eingedrungen war und diese dadurch kompromittiert war. EncroChat schickte daraufhin eine Warnmeldung an alle Benutzer.
Verurteilten einige Oberlandes- und Landesgerichte in sogenannten „EncroChat-Verfahren“ bisher schon vorwiegend Drogendealer zu langjährigen Haftstrafen, so gab es auch Gerichte, die von einer Daten-Verwendung aus EncroChats absahen. Beispielsweise ließ eine Richterin vom Landgericht (LG) Berlin in einem Beschluss vom Mai letzten Jahres EncroChat-Mitschnitte nicht als Beweismittel zu. Aber auch Verteidiger zweifelten aufgrund fehlender Transparenz schon in mehreren Prozessen die Verwertbarkeit der Daten an. Bisher war also die Frage nach einer Verwertbarkeit diesbezüglicher Daten noch ungeklärt.
EncroChat-Hack ließ Zweifel an Rechtmäßigkeit der Daten-Verwertung aufkommen
Das Landgericht Berlin ging damals in seiner Argumentation von der Tatsache aus, dass die erfolgte Handy-Spionage ohne einen „erforderlichen konkreten Tatverdacht“ durchgeführt worden sei. Somit wäre folglich auch eine darauf basierende Überwachung nicht gerechtfertigt. Die Maßnahme stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Allein aus dem Besitz eines Krypto-Handys wäre kein hinreichender Ermittlungsgrund herzuleiten. Auch könne man den Benutzer eines verschlüsselten Handys nicht prinzipiell unter Verdacht stellen.
Zudem sei der Weg, den die EncroChat-Daten von den Mobiltelefonen der User über Europol zum BKA genommen hat, völlig undokumentiert. Weder wäre eine Überprüfbarkeit des Datenursprungs, noch der Datenintegrität gewährleistet. Die Rechtslage sei somit unklar, eine höchstrichterliche Entscheidung war daher gefragt.
Demgemäß hat sich der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erstmals mit der Frage beschäftigt und sich im Beschluss v. 08.02.2022 – Az. 6 StR 639/21 – wie folgt geäußert:
“Die aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässige Verfahrensrüge wäre auch unbegründet. Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN).”
Endgültige Klärung auch weiterhin noch offen
Trotzdem dürfte eine endgültige Klärung der Debatte offensichtlich noch ausstehen. In einem Fazit fasst Rechtsanwalt Carsten Herrle auf dem Blog anwalt.de entsprechende Gründe zusammen:
„Trotz des Beschlusses des BGH gibt es noch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung. Eine Vielzahl an Verteidiger fordern weiterhin, dass die Ermittler offenlegen, wie genau die Datenentschlüsselung erfolgte. Es wird zudem kritisiert, dass durch die Überwachungsmaßnahmen Unschuldige betroffen waren. Folglich gab es schlichtweg keinen Anfangsverdacht hinsichtlich diverser abgehörten Nutzer. Darüber hinaus ist eine Überprüfung der gewonnenen Daten über deren Wahrheitsgehalt nicht möglich. Schließlich haben die Verteidiger der Nutzer häufig keine vollständige Akteneinsicht. Dies hat zur Folge, dass keine optimale Strafverteidigung möglich ist.
Das Bundeskriminalamt hat sich hinsichtlich der Datenerlangung dahingehend eingelassen, dass sie die Daten aus Frankreich ohne vorheriges Wissen übermittelt bekommen haben. Dass dies der Wahrheit entspricht wird vermehrt bezweifelt. Es sollen angeblich Vertreter des BKA am 9.März 2020 an einer geheimen Videokonferenz von Eurojust, der EU-Plattform für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, teilgenommen haben. Dieses Treffen fand vor dem Hack von EncroChat statt. Dort soll die Vorgehensweise bereits angekündigt worden sein.
Wie und ob diese Erkenntnisse von den Gerichten berücksichtigt werden, wird sich mit der Zeit zeigen. Schlussendlich wird noch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gehofft.“