Encrochat
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Bildquelle: artursz

EncroChat-Entschlüsselung bringt lange Haftstrafen für Drogendealer

In einem "EncroChat-Verfahren" verurteilte das LG Bremen Drogendealer zu langen Haftstrafen. Das Gericht sah hier die Daten als verwertbar an

Das Landgericht Bremen (LG) hat aktuell in einem sogenannten „EncroChat -Verfahren“ zwei Männer im Alter von 39 und 34 Jahren zu Haftstrafen von zwölfeinhalb Jahren sowie neun Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen bandenmäßigen Drogenhandel im großen Stil zur Last. Darüber hinaus hat die Kammer zudem die Einziehung von insgesamt ca. 4,4 Millionen Euro angeordnet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Gemäß den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sollen die zwei 39 und 33 Jahre alten Angeklagten aus Bremen zwischen Dezember 2018 und August 2020 als Teil einer Bande mit Betäubungsmitteln in großen Mengen gehandelt haben. Die beiden standen unter dem Verdacht, „eine Vielzahl von Einzellieferungen von jeweils mehreren Kilogramm verschiedener Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeführt und an eine unbestimmte Anzahl von Abnehmern veräußert zu haben. Insgesamt sollen so Betäubungsmittel im Wert von etwa 8.785.000 € umgeschlagen worden sein.“

Der 39-jährige Angeklagte soll dabei für die Verhandlungen und Geschäftsabschlüsse zuständig gewesen sein. Er hätte dadurch Gewinne von ca. 1,13 Millionen Euro erzielt. Der 33-jährige Angeklagte hingegen wäre für die Entgegennahme und den Transport der Betäubungsmittel zuständig gewesen.

Chat-Auswertungsdaten von LG Bremen als Beweismittel zugelassen

In dem Verfahren hat das Landgericht Bremen die durch französische Behörden erlangten EncroChat-Daten als verwertbar angesehen. Solche, aus dem EncroChat gewonnenen Informationen, spielten auch in diesem Prozess offenbar eine große Rolle. In einem ähnlichen Verfahren sprach sich jedoch das LG Berlin ausdrücklich gegen eine Daten-Verwendung durch den EncroChat-Hack aus.

Infolge hat die Kammer den 39-jährigen Angeklagten „wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 26 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Den 34-jährigen Angeklagten hat die Kammer wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 2 Monaten verurteilt.“ Gleichzeitig hat sie seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zudem ordnete die Kammer die Einziehung des durch den Betäubungsmittel-Handel erzielten Geldes an. Einerseits entsprach das bei dem 39-jährigen Angeklagten einer Höhe von 4.252.086,60 €. Andererseits muss der 34-jährigen Angeklagte 169.663,72 € an die Staatskasse zahlen.

Trotz Anonymitätszusagen kamen Ermittler an EncroChat-Daten

Encrochat Handys wurden den Kunden als Garant für perfekte Anonymität angepriesen. Entgegen der Zusagen vonseiten des Herstellers gelang es den Strafverfolgungsbehörden dennoch, an die eigentlich verschlüsselten Nachrichten der Nutzer zu kommen.

Allerdings stand dann bei sich anschließenden Datenauswertungen die Frage im Raum, ob diese auch vor Gericht Bestand haben werden. Dabei kam bei den Gerichten bisher sowohl zu Zustimmungen, als auch zu einer Ablehnung durch das LG Berlin.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.