Der BGH schloss sich in seinem Infinus-Urteil weitgehend dem Entscheid des LGs Dresden vom Juli 2018 an. Die Revision blieb somit erfolglos.
Mit einer, am vergangenen Freitag ergangenen weitgehenden Bestätigung des Urteils vom Landgericht Dresden im Infinus-Prozess durch den BGH Leipzig, strebte eines der größten Wirtschaftsverfahren Deutschlands dem Ende entgegen. Somit steht fest, dass die Angeklagten 22.000 Anlegerinnen und Anleger um 312 Millionen Euro betrogen haben.
Nachdem die sechs Angeklagten im Sommer 2018 in Berufung gingen, brachte die Revision (Az. 5 StR 443/19, Urteil vom 29. Oktober 2021) jedoch kaum einen Erfolg. Nur im Falle eines Angeklagten würde das Landgericht (LG) Dresden neu verhandeln müssen, entschied der BGH. Hierbei hätte die erste Instanz eine Strafmilderung wegen der sogenannten Kronzeugenregelung nicht berücksichtigt. Ferner hat der BGH die Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetrugs aufgehoben. „Auswirkungen auf das Strafmaß der anderen Angeklagten hat dies aber nicht“, hob Gabriele Cirener, Vorsitzende des Fünften Strafsenats, hervor. Somit sei das Urteil des LGs „zwar nicht vorbildhaft, aber in den entscheidenden Feststellungen korrekt“, berichtet die Nachrichtenagentur DPA.
Infinus erleichterte 22.000 Anleger um 312 Millionen Euro
Der Dresdner Finanzdienstleister Infinus spekulierte seit der Gründung ihrer Finanzholding im Jahr 2000 mit Lebensversicherungen, Gold und Immobilien. Allerdings konnten die hohe Renditeversprechen von Schuldverschreibungen und Genussscheinen nur mit dem Geld anderer Anleger gedeckt werden. Folglich war deren Finanzkonzept ein Schneeballsystem. Bei einem Schaden von 312 Millionen Euro wurden so mindestens 22.000 Anleger um ihr Geld gebracht. Ihre langjährigen Anleger hielten sie in dem Glauben, ihr Geld gewinnbringend angelegt zu haben. Seit 2002 hatte Infinus mehr als 800 Millionen Euro von Privatinvestoren bezogen.
Dank eines Hinweises der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin kam durch darauffolgende Untersuchungen bei Infinus Mitte 2012 der Betrug ans Tageslicht. Gut ein Jahr später, Anfang November 2013, klickten dann die Handschellen. Gleich mehrere Führungskräfte des Finanzunternehmens hat man seinerzeit festgenommen. Bei einer Großrazzia am 5. November 2013 durchsuchten Ermittler Büros und Wohnungen der nun Verurteilten in mehreren Städten in Deutschland und Österreich. Die Polizei beschlagnahmte infolge Villen, Luxuswagen und andere Vermögenswerte.
Lange Haftstrafen für ehemalige Manager der Betrugsfälle
Die Bilanz von 165 Verhandlungstagen und 238 Zeugen im Infinus-Prozess brachte eine Verurteilung durch das LG Dresden im Juli 2018 für den 56-jährigen Gründer und Kopf der Betrüger von acht Jahren Haft. Vier weitere Manager sollten zwischen fünf Jahre und vier Monate und sechs Jahre und zehn Monate in das Gefängnis. Das angewandte Strafmaß ging hierbei zum Teil noch über das geforderte Maß der Staatsanwaltschaft hinaus. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem hat das Gericht die Einziehung des Vermögens der Angeklagten in einer Höhe von rund 50 Millionen beantragt.
Der Richter stellte damals fest, dass es sich bei Infinus um ein wirtschaftlich eng verwobenes Geflecht von Firmen handelte. Dieses sei von außen kaum durchschaubar. Täglich hätten die Unternehmen untereinander neu gesteuerte Geschäfte gemacht. Eine reale Vermögenserzielung sei nicht zu erkennen gewesen.
Inzwischen saßen die Ex-Manager teilweise bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft. Diese Zeit rechnet man auf die Haftstrafe an. Im geringen Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof abschließend die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen.
Tarnkappe.info