Oracle sieht sich einer Sammelklage ausgesetzt, da es Daten von fünf Milliarden Menschen ohne Einwilligung gesammelt und verknüpft hat.
Datenschützer haben es mit einer Sammelklage in Kalifornien auf Oracle abgesehen. Sie werfen dem Konzern vor, detaillierte Dossiers von fünf Milliarden Menschen ohne deren Einwilligung erstellt zu haben. Oracles CEO selbst bot die Steilvorlage für diese Klage.
Oracle baute eine „weltweite Überwachungsmaschine„
In Kalifornien haben US-Datenschützer eine Sammelklage gegen Oracle eingereicht. Ihr Vorwurf: Der Konzern sowie seine Adtech- und Werbetöchter betreiben eine „weltweite Überwachungsmaschine“ und haben detaillierte Dossiers von rund fünf Milliarden Menschen erstellt. Ohne deren Einwilligung, versteht sich. Die Kläger geben vor, im Namen der weltweiten Internetnutzer zu handeln, die von der Verletzung ihrer Privatsphäre betroffen sind.
Laut der Klage, habe Oracle die Überwachungsdaten verwendet, um Profile zu erstellen und mit weiteren Daten aus einem eigenen Datenmarktplatz zu verknüpfen. Dadurch werde die Privatsphäre der Menschen in erheblichem Maße bedroht. Des Weiteren steht der Vorwurf im Raum, Oracle setze Proxys ein, um Datenschutzkontrollen aktiv zu umgehen.
Laut Dr. Johnny Ryan, einen der Klageführer und leitender Mitarbeiter am Irish Council for Civil Liberties (ICCL), habe Oracle „die Privatsphäre von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt verletzt. Dieses Fortune-500-Unternehmen ist auf einer gefährlichen Mission, bei der es verfolgt, wohin jeder Mensch auf der Welt geht und was er tut. Wir ergreifen diese Maßnahme, um Oracles Überwachungsmaschine zu stoppen.„
Die Klage basiert auf sechs Jahre alter Keynote von Larry Ellison
Die Klage geht mitunter auf eine Keynote des Oracle-CEOs von 2016 zurück. In dieser prahlte Larry Ellison damit, in der Oracle Data Cloud über fünf Milliarden Nutzerprofile verfügen zu können. In dem Bericht des ICCL ist eine Aufzeichnung dieser Keynote eingebettet.
Zu den von Oracle erstellten Dossiers gehören neben Namen und Privatadressen auch E-Mails, Online-Käufe, Einkommen, Interessen, politische Ansichten, Bewegungsdaten sowie eine detaillierte Darstellung der Online-Aktivitäten.
Erfolgreicher Ausgang der Klage bleibt ungewiss
Was Oracle letztendlich glimpflich davonkommen lassen könnte ist die Tatsache, dass es in den USA kein einheitliches Bundesgesetz gibt, das die Privatsphäre der Bürger schützt.
Die Klage trifft somit auf einen rechtlichen Flickenteppich und verteilt sich auf mehrere verschiedene Bundes-, Verfassungs-, Straf- und Staatsgesetze. Ob die Kläger damit Erfolg haben, bleibt somit vorerst abzuwarten. In Europa hätte ein solches Unterfangen aufgrund der DSGVO deutlich bessere Erfolgsaussichten.
Wer um den Schutz seiner eigenen Daten besorgt ist, sei herzlich eingeladen einen Blick in diesen Beitrag zu werfen. Dort präsentieren wir nützliche „Software und Anwendungen für mehr Datenschutz und Sicherheit im Netz„.