DualSense-Controller
DualSense-Controller
Bildquelle: Erik Mclean, thx!, Lizenz

DualSense-Controller der PS5 belauscht das eigene Wohnzimmer

Nicht nur, dass der PS5 DualSense-Controller nervt, sobald man das Mikro abstellt. Nein, Sony besitzt sogar alle Rechte an den Mitschnitten.

Als pünktlich zum Weihnachtsgeschäft 2020 Sonys neue Spielkonsole PS5 inklusive DualSense-Controller auf dem Markt erschien, waren die Geräte kaum bis gar nicht erhältlich. Daran hat sich bis heute wenig geändert.

DualSense-Controller belauscht seine Benutzer

Nicht minder ärgerlich ist die Tatsache, dass das im DualSense Controller eingebaute Mikrofon per Voreinstellung eingeschaltet ist. Hat man die PS5 gekauft und aufgestellt, hört das Mikro alles mit. Manche Publisher schalten das Mikrofon bei Spielbeginn aus. Wer es nutzen will, muss es sodann selbst aktivieren. Andere Spielehersteller gehen weniger sensibel mit dem, was im heimischen Wohnzimmer passiert, um. Da bleibt das Aufnahmegerät dauerhaft an, bis man es manuell abschaltet.

Sony führte dieses Feature wahrscheinlich ein, damit man sich das Geld für das Headset sparen kann. Das Mikrofon des DualSense-Controllers filtert sogar recht effektiv die Störgeräusche heraus, um die Sprache der Spieler, aber auch die aller anderen Personen, die sich in der Nähe aufhalten, klar und deutlich aufzuzeichnen und an die übrigen Mitspieler zu übertragen.

PS5 erlaubt tiefe Einblicke in das Privatleben Dritter

Auf dem Blog des Bielefelder Datenschutzvereins digitalcourage, ehemals foebud, heißt es:

„Bei vielen Online-Partien auf der Playstation 5 konnte ich mühelos in fremde Wohnzimmer hineinhören – und die Gespräche sogar mit der playstation-eigenen Software mitschneiden.

Ein laut geführter Beziehungsstreit, Kinderweinen, beiläufige Alltagsgespräche mit dem Partner – es sind kurze, aber tiefe Einblicke in die Intimsphäre fremder Menschen, die mir sofort ein Gefühl geben von: Das geht mich nichts an und das will ich nicht hören.“

Technikgestaltung verstößt gegen Artikel 25 der DSGVO

Wie Autor Matthias Münzel hervorhebt, verletzt die Aktivierung des Mikros per default eindeutig die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Artikel 25 verlangt von den Herstellern ganz klar, dass sie ihre Hardware innerhalb der EU datenschutzfreundlich ausliefern müssen. Soll heißen: Auch der DualSense-Controller muss so konzipiert sein, dass das Gerät seine Nutzer im Standardzustand nicht ausspioniert. Zudem warnt die PS5 die Gamer nicht, dass sie belauscht werden können.

ps5

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Kaum hat man das Mikro deaktiviert, erscheint permanent ein Warnhinweis in Orange auf dem Bildschirm. Die Farbe soll auf die Spieler wahrscheinlich wie ein Hinweis auf einen bestehenden Fehler wirken. Etwas, was man ganz schnell wieder abstellen möchte, um den lästigen Hinweis verschwinden zu lassen. Außerdem muss man das Mikro anschließend jedes Mal manuell aktivieren, wenn man es doch mal benötigt. Das ist datensparsam, aber natürlich nicht so bequem.

Ihre Stimme gehören Ihnen, aber irgendwie doch nicht!

Sehr spannend fallen die Softwarenutzungsbedingungen der Playstation 5 aus. Laut Punkt 11.1 hat Sony das Recht auf die kommerzielle Nutzung und auch auf die Verwertung (Weiterverkauf etc.) der vom DualSense-Controller aufgenommenen Stimmen. Man untersagt es den Gamern sogar, ihren eigenen user generated content (UGC) „für kommerzielle Zwecke zu nutzen, ohne dass hierfür unsere Zustimmung oder die des Software-Herausgebers vorliegt.“

Es sind eigentlich ihre Kommentare zum Spiel nebst den Stimmen aus der Wohnung. Und doch müsste man Sony rein theoretisch vorher um Erlaubnis fragen, wenn man damit auch nur einen Euro verdienen will. Das ist absurd.

DualSense-Controller: Die Lösung könnte so einfach sein!

digitalcourage rät Sony zu einem Softwareupdate. „Das könnte dafür sorgen, dass das Mikrofon standardmäßig aus ist und nur aufnimmt, wenn es aktiv eingeschaltet wurde. Und ein gut sichtbarer Hinweis, der eingeblendet wird, solange das Mikrofon aufnimmt und ins Internet überträgt, würde bei den Spielenden für Klarheit sorgen.“

Da der japanische Hersteller damit aber gegen seine eigenen Interessen handeln würde, dürfte es dazu ohne entsprechende Klage wegen dem DSGO-Verstoß wohl nie kommen. Das heißt, der DualSense-Controller wird wahrscheinlich dauerhaft so funktionieren, wie er es jetzt tut.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.