Schufa, Antrag auf Datenübersicht
Schufa, Antrag auf Datenübersicht
Bildquelle: Vi5-a-Vi5, Lizenz

Mobilfunkanbieter gaben erneut Daten illegal an die Schufa

Offenbar haben gleich mehrere Mobilfunkanbieter schon wieder ungefragt Kundendaten an die Schufa weitergegeben, was nicht erlaubt ist.

Mobilfunkanbieter wie die Telekom, Vodafone, Telefonica und andere haben offenkundig Kundendaten ungefragt an die Schufa übermittelt. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besagt aber, dass Unternehmen dies nur tun dürfen, wenn die von der Weitergabe Betroffenen vorher eingewilligt haben. Somit haben einige Unternehmen offenbar gegen die DSGVO verstoßen, was für sie teuer werden kann. Jeder Betroffene könnte bis zu 5.000 Euro Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mobilfunkanbieter gaben Positivdaten weiter

Wie schon zuvor passiert, sollen Firmen wie die Telekom, Vodafone und Telefonica ohne Wissen und Zustimmung ihrer Kunden ihre Handyvertragsdaten, die sogenannten Positivdaten, an die Schufa weitergegeben haben. Somit hat die Wirtschaftsauskunftei Schufa durch die Informationen weitere Anhaltspunkte zur Kreditwürdigkeit der Kunden erhalten. Dieses Vorgehen stellt, wie eine Kölner Medienrechtskanzlei feststellt, eine Rechtsverletzung dar. Wessen Mobilfunkanbieter dies getan hat, der hat als Betroffener einen Anspruch auf bis zu 5.000 Euro Schadensersatz.

Smartphone, Mobilfunkanbieter

Anspruch auf Schadenersatz kann ganz leicht geprüft werden

Um zu überprüfen, ob die eigenen Daten unzulässig weitergegeben wurden, bietet diese Kanzlei eine Website an. Dabei fragt man zur Prüfung des Vorganges die E-Mail-Adresse, die Mobilfunknummer und den Namen des Mobilfunkanbieters ab. Außerdem will die Kanzlei wissen, ob es eine gültige Rechtsschutzversicherung gibt, die die Kosten einer Klage übernehmen würde. Auf Basis der eingegebenen Daten holt die Kanzlei dann eine Schufa-Anfrage ein. Bestätigt sich der Verdacht, nutzt die Kölner Kanzlei dies als Akquise, weil sie dann im Auftrag der Handynutzer die Schadensersatzforderung gegenüber dem Unternehmen beansprucht.

Wiederholtes Fehlverhalten der Mobilfunkanbieter

Das Vorgehen der Mobilfunkanbieter ist leider nicht neu. 2022 mahnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone mehrmals wegen der Weitergabe von Kundendaten ab. Schließlich hat man auch Klage wegen den DSGVO-Verstößen erhoben.

EuGH verhandelt zwei Fälle zur Schufa

Vor dem EuGH laufen derzeit zwei weitere Verfahren gegen die Schufa. Es geht um die intransparente wie automatische Erstellung des Schufa-Scores und die übermäßig langfristige Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Schufa speichert die Informationen nämlich anlasslos und deutlich länger, als die öffentlichen Verzeichnisse wie die Register der Insolvenzgerichte u.v.m., was ebenfalls gegen die DSGVO verstoßen könnte.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.