Illegales Kopieren von Inhalten (Symbolbild)
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BitTorrent-Clients sollten wegen Beihilfe zur Piraterie belangt werden

Ein ISP ist der Ansicht, dass BitTorrent-Clients und Seiten-Betreiber eine größere Rolle beim Filesharing spielen als Internet-Diensteanbieter

Eine Klage über 47 Millionen Dollar erschüttert die IT-Welt, als das texanische Bundesgericht entscheidet, dass der Internetprovider Grande Communications für Raubkopien haftbar zu machen ist. Doch Grande wehrt sich vehement gegen das Urteil und setzt auf die Unterstützung des Obersten Gerichtshofs. Der ISP hofft nun, dass die Rechtsprechung aufgehoben wird, indem er darauf hinweist, dass die wahren Schuldigen die Entwickler von BitTorrent-Clients und die Betreiber von Torrent-Webseiten sind.

Die 47-Millionen-Dollar-Klage gegen Grande

Im Jahr 2022 gewannen einige der weltweit größten Musikunternehmen eine Klage gegen den Internetanbieter Grande Communications. Die Klage war eine Reaktion auf Beschwerden über Raubkopien, die Grande angeblich nicht ausreichend bekämpft hatte. Das texanische Bundesgericht entschied zugunsten der Plattenfirmen und verurteilte den ISP zur Zahlung von 47 Millionen Dollar Schadenersatz.

Grande reichte seine Klageerwiderung im September letzten Jahres ein und betonte, dass Internetprovider nicht für die Aktivitäten von Raubkopierern haftbar gemacht werden sollten. Das Unternehmen beruft sich dabei auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall „Twitter vs. Taamneh„. Dieses besagt, dass Social-Media-Plattformen nicht für die Handlungen Dritter verantwortlich sind.

Die Plattenfirmen argumentierten jedoch, dass die ISPs eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der BitTorrent-Piraterie spielten. Denn nur sie seien in der Lage, die IP-Adresse eines Teilnehmers mit einem Raubkopierer in Verbindung zu bringen. Dies ermögliche es den Rechteinhabern, die Raubkopierer direkt zu verklagen.

BitTorrent-Clients und Website-Betreiber in der Pflicht?

Die zentrale Frage des Gerichts ist nun, ob die Bereitstellung von Internetdiensten für einen Urheberrechtsverletzer ausreicht, um eine indirekte Haftung zu begründen. Grande verneint dies und warnt vor einer „dramatischen Ausweitung der Haftung für Urheberrechtsverletzungen“.

Ob BitTorrent-Clients für Piraterie verantwortlich gemacht können, muss ein Gericht entscheiden
Haftung von BitTorrent-Clients für Piraterie ist Sache der Gerichte

Das Berufungsgericht muss entscheiden, ob es der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs folgt oder die Haftung für Mitverschulden ausweitet. Grande weist darauf hin, dass andere Parteien im BitTorrent-Ökosystem, wie Entwickler von BitTorrent-Clients und Betreiber von Webseiten eine direkte Rolle beim Filesharing spielen.

Grande betont, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, gegen Piraterie vorzugehen. Die Plattenfirmen könnten sich direkt an die Betreiber von Torrent-Webseiten oder die Entwickler von BitTorrent-Clients wenden und diese verklagen. So könne man gezielter vorgehen, anstatt die Internetprovider pauschal für die Handlungen ihrer Kunden verantwortlich zu machen. Dies berichtet Torrent Freak in einem aktuellen Artikel.

Ein komplexer Rechtsstreit mit weitreichenden Konsequenzen

Der Rechtsstreit zwischen Grande Communications und den Musiklabels ist komplex und hat weitreichende Folgen. Es geht nicht nur um die 47 Millionen Dollar Schadenersatz, sondern auch um die Frage, inwieweit Internetprovider für die Handlungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird richtungsweisend sein und könnte Auswirkungen auf zukünftige Klagen in ähnlichen Fällen haben.

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.