Datenschutz-Sieg für BitTorrent-Nutzer: Ein finnisches Gericht stoppt den Versuch einer Anwaltskanzlei, an persönliche Daten zu gelangen.
Ein finnisches Gericht hat der Anwaltskanzlei Hedman Partners einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie hatten versucht, an persönliche Daten von BitTorrent-Nutzern zu gelangen. Die Kanzlei wollte die vollständigen Adressen und Namen von Personen herausfinden, die angeblich illegal Filme über BitTorrent heruntergeladen haben.
Erfolg für BitTorrent-Nutzer – Niederlage für Anwaltskanzlei
Hedman Partners ist bekannt dafür, Urheberrechtsinhaber wie Filmstudios in ihrem Kampf gegen Raubkopierer zu vertreten. Doch diesmal hatte sich die Kanzlei zu viel vorgenommen. Sie wollte die Daten von Internetnutzern direkt bei den Providern abgreifen – und zwar ohne die eigentlichen Rechteinhaber der Filme im Boot zu haben.
Das finnische Landgericht gab dem Antrag der Anwälte jedoch nicht statt. Es wies darauf hin, dass Hedman Partners nicht über die rechtlichen Befugnisse für einen solchen Schritt verfüge. Diese stehen nämlich nur den Rechteinhabern selbst und ihren direkt bevollmächtigten Vertretern zu.
Die Begründung des Gerichts lässt keinen Zweifel: Eine Anwaltskanzlei, die nur Mandanten vertritt, darf nicht einfach so an private Daten von Internetnutzern gelangen. Manche Kritiker sehen darin zwar einen Erfolg für BitTorrent-Nutzer und Raubkopierer. Tatsächlich schützt die Entscheidung aber vor unberechtigten Zugriffen auf persönliche Daten von Bürgern.
Eine rote Linie beim Datenschutz
Unterstellungen, Kanzleien wie Hedman Partners würden bei Urheberrechtsverletzungen gerne überhöhte Strafzahlungen von den betroffenen BitTorrent-Nutzern erpressen, konnten bisher zwar nicht belegt werden. Dennoch markiert der aktuelle Fall eine rote Linie im Datenschutz.
Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bleibt die Situation jedoch offen. Hedman Partners könnte noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dafür haben die Anwälte bis zum 18. Juni Zeit. Eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche steht ebenfalls noch aus. Dies berichtet TorrentFreak in einem aktuellen Artikel.
Datenschützer feiern die Entscheidung des Gerichts als Sieg für den Schutz der Privatsphäre. Aber auch BitTorrent-Nutzer dürften sich freuen. Man darf gespannt sein, ob die Kanzlei tatsächlich Berufung einlegt.
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