Mit Amazon Prime Video kommt Preiserhöhung durch Hintertüre
Mit Amazon Prime Video kommt Preiserhöhung durch Hintertüre
Bildquelle: rafapress, Lizenz

Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale klagt gegen neue Verfügung

Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen Amazon Prime Video mit einer Sammelklage vor. User können sich der Verbandsklage anschließen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon Prime Video gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stuft die Preiserhöhung bei Amazon Prime Video als rechtswidrig ein. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit gestern für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.

Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet einseitige Angebotsanpassung

Bereits Anfang Januar kündigte Amazon für seinen Video-Streaming-Dienst Amazon Prime Video Werbeeinspielungen in Filmen und Serien zum 5. Februar an. Sie stellten User des Angebotes vor die Entscheidung, entweder Werbeunterbrechungen zu akzeptieren oder eine monatliche Zahlung von 2,99 Euro zu entrichten. Damit bliebe alles wie bereits zuvor werbefrei.

Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte Amazon ab und klagt nun

Die Einführung von Werbung stellt für den Verbraucherzentrale Bundesverband eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Der vzbv sieht in dieser Preisänderung eine versteckte Preiserhöhung. Folglich ist aus seiner Sicht eine alleinige Information über die Änderung auch auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend.

Vielmehr müsse Amazon für Amazon Prime Video dafür die ausdrückliche Zustimmung seiner Nutzer einholen. Diese wäre schon notwendig, bevor Amazon solche wesentlichen Änderungen umsetzt. Wie vzbv feststellte, war in dem Informationsschreiben des Konzerns hiervon nicht die Rede. Damit handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend. Michael Hummel, Rechtsexperte Verbraucherzentrale Sachsen, stellt fest:

„Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich.“

In der Klage heißt es:

„Der Kläger verlangt daher als Schadensersatz die Rückzahlung der von der Beklagten aufgrund der Preiserhöhung vereinnahmten Entgelte an die Verbraucher, die das um 2,99 € monatlich teurere Angebot angenommen haben. Für die Verbraucher, die das teurere Angebot nicht angenommen haben, begehrt der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von mindestens des halben für die Nutzung des Streamingdienstes seit dem 05.02.2024 gezahlten Entgelts.“

Quelle: Depositfiles – Autor: rafapress

Amazon begründet die Änderungen damit, „weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu steigern“.

Amazon Prime Sammelklage: Klageregister für Verbraucher geöffnet

Seit Donnerstag ist das Klageregister bezüglich der Amazon Prime Video Sammelklage für alle Amazon-Kunden geöffnet, die vor dem 5. Februar ein Prime-Video-Abo hatten. Mit ihrem Eintrag in das Register können Verbraucher gegen Amazons neue Verfügung nun ihre Ansprüche zu der Sammelklage kostenfrei anmelden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellte diesbezüglich ein Online-Anmeldeformular extra zur Verfügung. Für Verbraucher ohne Internetzugang gibt es die Möglichkeit, das Formular auch schriftlich anzufordern.

Michael Hummel fordert Amazon Prime Video-Verbraucher zum Handeln auf:

„Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben. Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.