Amazon Prime Video
Amazon Prime Video
Bildquelle: BoliviaInteligente, Lizenz

Amazon Prime Video erhöht Preis durch die Hintertür

Ganz schön frech: Dolby Atmos und Dolby Vision bekommt man bei Amazon Prime Video seit Anfang Februar nur noch, wer extra dafür bezahlt.

Mit der Einführung der Werbung beim Streaming-Anbieter Amazon Prime Video hat man den Preis durch die Hintertür erhöht. Schon seit dem 05. Februar muss man zusätzlich bezahlen, wenn man gar keine Werbung sehen will. Doch der Streaming-Gigant hat noch mehr Änderungen durchgeführt.

Denn das optimale Bild und den besten Ton bekommt man nur noch, wenn man dafür in die Tasche greift. Dolby Vision HDR und den Atmos 3D-Sound bekommt man nur noch gegen Aufpreis. Auch selbst produzierte Serien wie ‚Die Ringe der Macht‘ liefert man maximal in 4K mit HDR10 und Dolby Digital 5.1 aus. Erst nachdem man den Aufpreis bezahlt hat, um keine Werbung mehr zu sehen, liefert Amazon Prime Video die Serien in Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound aus.

Amazon Prime Video vom vzbv abgemahnt

Diesen Schritt hat man den Kunden überhaupt nicht mitgeteilt. Die Kollegen von 4kfilme.de sind einem Hinweis eines Lesers nachgegangen, der die verringerte Qualität bemerkt hatte. Ansonsten hätte die Presse davon gar nichts mitbekommen.

Schon die Veränderung der bisherigen Konditionen hat die verbraucherzentrale Bundesverband abmahnen lassen. Denn für eine Vertragsänderung muss sich Amazon vorher zwingend die Zustimmung der Vertragspartner (Nutzer) einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Der vzbv hat die Amazon Digital Germany GmbH Anfang Februar abgemahnt und wird gegen das einseitige Vorgehen klagen.

Durfte man die Konditionen bei einem laufenden Vertrag einfach ändern?

Dass Amazon seinen Kunden ein solches Downgrade unangekündigt unterjubelt, ist frech und unangemessen. Gerade für Kunden mit einer hochwertigen Soundanlage und einem modernen Fernseher ist die Änderung mehr als ärgerlich.

Stellt sich zudem die Frage, ob der unangekündigte Qualitätsverlust durch das Vertragsrecht juristisch abgedeckt ist. Die Preiserhöhung durch die Hintertür, indem man einfach die angebotene Qualität drosselt, dürfte auch bei der Klage des vzbv möglicherweise eine Rolle spielen. Das wäre im Umkehrschluss so, als wenn die Amazon-Kunden einfach ohne Absprache monatlich 3 Euro weniger bezahlen würden. Und natürlich, ohne dies vorher anzukündigen. Ob Amazon damit einverstanden wäre? Wohl kaum.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.