Urteil Berufungsgericht, Haftungsprivileg
Urteil Berufungsgericht, Haftungsprivileg

USA: Haftungsprivileg von Access-Provider aufgehoben

Das US-Berufungsgericht verneint das Haftungsprivileg für den Access-Provider. BMG Rights Management versuchte Cox zu verklagen.

Am 01.02.2018 wurde von dem Berufungsgericht des „Fourth Circuit“ in dem Verfahren zwischen dem Musikverlag BMG Rights Management und dem Accessprovider Cox Communications ein wichtiges Urteil verkündet, in dem das Berufungsgericht das Haftungsprivileg für Access-Provider verneint, berichtetet The Hollywood Reporter.

Haftungsprivileg der ISPs aufgehoben

Gegenstand des Verfahrens war ein Rechtsstreit zwischen BMG Rights Management (Urheber) und Cox Communications (Access-Provider). Der Streit geht auf eine Klage von BMG zurück. Diese haben die Rechte an Werken von David Bowie, Bruno Mars, Frank Ocean und vielen anderen Künstlern inne. BMG hatte Rightscorp, Inc., ein in Los Angeles ansässiges Unternehmen zur Durchsetzung von Urheberrechten, damit beauftragt, Fälle von Piraterie aufzuspüren. Daraufhin hat man Cox deswegen benachrichtigt. So hatte Rightscorp 1.847 Millionen Fälle von Verstößen entdeckt. In diesen haben Cox-Kunden geschützte Musikinhalte, an denen BMG die Rechte zustanden, über Filesharing-Systeme zum Download angeboten. Trotz entsprechender Hinweise von BMG an Cox dauerten die Rechtsverletzungen an.

Internetanbieter als Helfershelfer von Online-Piraten?

In der Folge klagte BMG auf Schadensersatz. Der Fall ging im Jahr 2015 vor Gericht. In erster Instanz wurde dem Verlag 25 Mio. USD zugesprochen, mit der Begründung, Cox hätte Beihilfe zu den Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden geleistet: Zum einen hat der Provider trotz Kenntnis von wiederholten Rechtsverletzungen keine Maßnahmen gegen derartige Wiederholungen ergriffen, zudem wurde keinem Kunden der Internetanschluss gesperrt. Laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ist der Provider jedoch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Wiederholungstäter vorzugehen („repeat infringer policy“). Falls er keine solchen Schritte einleitet, verliert der Provider sein Haftungsprivileg.

In dem Punkt hat der Fourth Circuit Court das Urteil bestätigt: Zwar habe es von Cox Seite auf dem Papier eine „repeat infringer policy“ gegeben, jedoch hätte der Provider diese niemals zur Anwendung gebracht. Das wäre gleichzusetzen mit dem Fehlen einer solcher Richtlinie. Letztlich hat man das Urteil teilweise aufgehoben. Man überwies es zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht wegen fehlerhafter Anweisungen an die Jury. Dies stellte Fourth Circuit Courts fest.

Hat Cox Rechtsverletzungen bewusst ignoriert?

Statt einer Prüfung, ob Fahrlässigkeit vorlag, hätte die Jury abwägen müssen, ob seitens Cox „willful blindness“, also bewusstes Ignorieren der Rechtsverletzungen der Kunden durch den Provider gegeben war. Dies dürfte in dem nun zu wiederholenden Verfahren bejaht werden, denn obwohl Cox unzählige Hinweise auf Rechtsverletzungen durch Rightscorp, Inc. bekommen hat, hat er diese völlig unbeachtet gelassen und den Absender auf eine sog. „Blacklist“ gesetzt. Es ist von einem bewussten „die Augen verschließen“ auszugehen, sodass in der Folge mit einer erneuten Verurteilung des Providers aufgrund des Haftungsprivilegs zu rechnen ist.

Bildquelle: OpenRoadPR, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.