Der Europäische Datenschutzausschuss lehnt die Chatkontrolle als gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger Europas entschieden ab.
Rechtssachen
Schon Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, wusste, dass man vor Gericht mit allen Eventualitäten rechnen muss.
Jegliche Rechtssachen können vor Gericht für die Angeklagten im guten oder auch im negativen Sinn ausgehen. Egal auf welcher Bank man sitzt, man weiß wirklich nie, wie es endet.
Die Geschäftsführer einer holländischen GmbH zum Verkauf illegaler IPTV-Angebote werden eine Rekordstrafe in Höhe von 115.000 Euro bezahlen.
Russlands Versuche das Tor-Netzwerk zu blockieren, blieben bisher erfolglos. Lesen Sie hier, wie Tor sich zur Wehr setzt.
Die Berliner Polizei hat bei internen Kontrollen zahlreiche Datenschutzverstöße durch 83 Beamte festgestellt und Ermittlungen eingeleitet.
Schon kurios wie Sony Pictures Google beschäftigt, indem es die eigenen Portale aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen meldet.
Der Musikverband IFPI zwang durch ein Mailänder Gericht Cloudflare in die Knie. Ihre DNS-Server dürfen mehrere Seiten nicht mehr verbinden.
Von Südamerika aus bot man dem holländischen Publikum Abos für illegale IPTV-Streams an. BREIN gestaltet das Verfahren jetzt richtig teuer!
Verleger verklagen Internet Archive wegen dem kostenlosen Zurverfügungstellen von E-Books. Damit würden sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Das LG Koblenz entschied, eine Überweisung auf eine offensichtlich fingierte Online-Zahlungsaufforderung wird nicht von der Bank erstattet.
6 Domains von Musik-Piraterie-Websites hat man beschlagnahmt, weil die Domainverwalter in den USA sitzen. Die Besucher leben wieder woanders.
Die beiden Mitangeklagten aus dem Fall Megaupload bekannten sich vor Gericht schuldig. Kim Dotcom zeigt sich erzürnt.
Derzeit läuft vom Phono-Verband IFPI weltweit die sogenannte Operation 404. Die Plattenindustrie hat rechtsverletzende Apps im Visier.
Eine Hassbotschaft als Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses. Gestern fand eine Razzia statt, weil jemand etwas bei Twitter geliked hatte.
Der Bust vom Hydra Market beinhaltete 1,8 Petabyte an Daten. Die daraus resultierenden neuen Ermittlungen werden noch Jahre andauern.
Wegen Nichtbezahlens seiner Rundfunkgebühren, saß ein Mann aus Borken in Haft. Er klagte dagegen. Das VG Münster wies die Klage jedoch ab.
Das in Kraft getretene EU-Gesetz schreibt Online-Plattformen vor, sie haben maximal 60 Minuten Zeit, um terroristische Inhalte zu entfernen.
Zum Nachteil von BREIN lehnt das Landgericht Utrecht die Vollstreckung des ISPs Ziggo ihres Kunden ab, der illegal E-Books veröffentlichte.
Weltweit befassen sich aktuell Gerichte mit der Frage, ob sich eine KI, wie DABUS, als Erfinder eines Patents qualifizieren kann.
16 mutmaßliche Mitglieder einer Drogenbande, die den FBI-Messenger Anom nutzten, müssen sich schon bald vor Gericht verantworten.
Der BGH hat in mehreren Verfahren das Urteil gegen Uploaded.net gesprochen. Vor allem das Geschäftsmodell des Anbieters wurde kritisiert.
Online-Dienste wie Facebook, Twitter und Youtube haften laut dem heutigen BGH-Urteil als Täter, sofern sie keine Uploadfilter eingebaut haben.