Drogen-Prozess
Drogen-Prozess
Bildquelle: maxsafaniuk.gmail.com, Lizenz

Shiny Flakes: Prozessbeginn startet noch im Dezember

Als Kopf einer Bande soll Shiny Flakes Drogen über die Website candylove.to vertrieben haben. Dafür wird er sich nun vor Gericht verantworten

Bereits schon einmal stand Shiny Flakes vor Gericht. Bekannt als Kinderzimmer-Dealer, auch durch die Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“, verurteilte das Landgericht Leipzig 2015 den damals 20-Jährigen zu sieben Jahren Jugendstrafe. Zudem sollte der Leipziger Maximilian S. drei Millionen Euro als Wertersatz für nicht sichergestellte Einnahmen an den Staat zahlen. Nach cirka viereinhalb Jahren kam er auf Bewährung frei. Ermittler beschlagnahmten im Februar 2015 insgesamt 314 Kilo Drogen in der Leipziger Wohnung. Sein Kinderzimmer diente dabei zugleich als Drogen-Lager, Büro und Versandzentrum. S. damalige Verkaufserlöse aus fast einer Tonne abgesetzter Drogen bezifferte die Polizei auf rund vier Millionen Euro. Nun soll er sich erneut vor dem Landgerichts Leipzig verantworten, wie eine aktuelle Pressemitteilung verkündet.

Durch damaligen Leichtsinn, wie nicht ausreichend frankierte Postsendungen und unzureichende Beschriftung der Empfänger-Adressen, landeten einige seiner Drogen-Lieferungen in Hausfluren. Bewohner, die diese schließlich öffneten, gingen aufgrund des heiklen Inhalts damit zur Polizei. Ermittler, einmal auf den Fall angesetzt, observierten daraufhin Packstationen und kamen so auf die Spur von Maximilian S. Eine Geschichte, die wirklich das Potenzial einer Netflix-Serie hat.

Erneute Gerichtsverhandlung setzt Shiny Flakes-Story fort

Allerdings findet die Story noch eine brisante Fortsetzung. Gerade hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Leipzig die Anklage der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den als »Shiny Flakes« bekannt gewordenen Maximilian S. zugelassen. Neben ihm sollen offenbar noch weitere vier Mitangeklagte im Alter zwischen 24 und 42 Jahren zur Hauptverhandlung antreten. Damit ist zugleich das Hauptverfahren vor dem Landgericht Leipzig eröffnet. Dabei sehen sich die Beschuldigten Friedemann G., Maximilian S. und Andre R. dem Vorwurf gegenüber, „sich spätestens im November 2018 zusammengeschlossen zu haben, um in arbeitsteiliger Begehungsweise unter Nutzung der Website »www.candylove.to« aus Leipzig heraus einen Online-Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben, durch den »Kunden« in- und außerhalb Deutschlands beliefert worden sein sollen.“

Shiny Flakes

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Maximilian S. aka Shiny Flakes, „aufgrund seines Wissens und seiner finanziellen Möglichkeiten eine solche Plattform aufzubauen und zu betreiben“ als Kopf der Gruppierung agierte. Ansonsten war die Drogen-Bande arbeitsteilig tätig. Friedemann G. wäre für die Logistk zuständig gewesen. Demgemäß hätte er den Transport der Betäubungsmittel übernommen. Andre R. war mit den „rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten“ beschäftigt. Zudem mit in die Geschäfte involviert waren die beiden weiteren Mitangeklagten Jens M. und Julius M.

Den drei Hauptangeklagten legt man laut Anklageschrift:

„bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (teilweise in nicht geringer Menge) in insgesamt sechs Fällen zur Last. Den beiden weiteren Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall vorgeworfen.“

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass die Gruppe ca. 20 kg unterschiedliche Betäubungsmittel und verschiedene Tabletten (im vierstelligen Bereich) in über 400 Postsendungen in dem Zeitraum von April 2019 bis Januar 2021 an Abnehmer verschickt haben soll.“ Da Maximilian S. bis Juni 2019 noch im Gefängnis einsaß, müsste er quasi den erneuten Handel schon während dieser Zeit organisiert haben.

Auch die Termine für die Hauptverhandlung stehen schon fest. Es sind insgesamt 17 Verhandlungstage bis Ende März dafür anberaumt. Vier davon noch im Dezember.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.