Im Candylove-Prozess um Shiny Flakes und dem Online-Drogenstore gestand aktuell ein weiterer Angeklagter seine Beteiligung am Drogenhandel.
Neben dem weiteren Geständnis eines Mitangeklagten gab sich der ehemalige Kinderzimmer-Dealer und Netflix-Star Maximilian S. (28) alias Shiny Flakes vor dem Landgericht (LG) Leipzig überzeugt, dass selbst Experten seine verschlüsselten Datenträger nicht knacken könnten. Wie Tag24 berichtete, unterbreitete sein Verteidiger Curt-Matthias Engel dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr diesbezüglich sogar eine Wette.
Die von Shiny Flakes bereits vor zweieinhalb Jahren beschlagnahmten Beweismittel, darunter Festplatten, USB-Sticks und SD-Karten, blieben bisher von einer Auswertung verschont. Staatsanwalt Christian Kuka setzte das Gericht am Donnerstag darüber in Kenntnis, dass es IT-Experten des Landeskriminalamts seitdem nicht gelungen sei, diese zu entschlüsseln.
Aufschluss vom Inhalt der Datenträger erhofft sich dabei nicht nur das Gericht. Ebenso erwarten sächsische Finanzermittler Erfolge, darauf doch noch Gelder aufzuspüren. Vermisst würden immer noch Summen in Millionenhöhe.
Im Candylove-Prozess um Shiny Flakes beantragte Verteidiger Saalwette
Schließlich will das LG Leipzig private Firmen mit der Datenentschlüsselung beauftragen. Als dies vor Gericht zur Sprache kam, klinkte sich Shiny Flakes Verteidiger ein. Er meinte: „Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Viel Spaß, das wird bestimmt nichts …“. Er wettete, das Gericht solle diesbezüglich „den Experten für den Job eine Frist setzen – maximal drei Monate“.
Jedoch glättete der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr daraufhin gleich die Wogen. Im Bewusstsein einer möglichen Niederlage wiegelte er ab: „Wir können es nicht einschätzen, ist es knackbar oder nicht …“.
Vier von fünf Angeklagte haben Geständnis abgelegt
Ansonsten gab im weiteren Prozessverlauf der von Shiny Flakes als Kopf von Candylove bezeichnete mitangeklagte Friedemann G. (36) zu, tatbeteiligt am Drogenhandel gewesen zu sein. Mit seinem Geständnis bestätigte er zudem die vorher gemachten Angaben von Maximilian S.
Während er selbst „für die Aufgaben in der realen Welt“ zuständig gewesen sei, war Maximilian S. für die Programmierung verantwortlich. Wie Friedemann Gs Anwalt bekundete, umfassten die Aufgaben seines Klienten u. a. das Besorgen der Drogen und das Festlegen der Preise. G. sagte aus: „Mich hat gereizt, innerhalb kurzer Zeit reich zu werden.“
Klärungsbedarf sah das Gericht laut Bild vorher noch bezüglich einer Nachricht auf dem Handy eines Mitangeklagten. Shiny Flakes wies den mutmaßlichen Komplizen Jens M. (40) darauf hin, künftig die „bestellten Drogen genauer zu portionieren“. „Wir haben nichts zu verschenken“, hieß es in der Message. Es stellte sich hier die Frage, ob S. doch mehr in die Geschäfte involviert war, als er zunächst zugab.
Mit dem Vorwurf konfrontiert, räumte S. ein, den Text „wahrscheinlich“ so gesendet zu haben. Gemäß Bild wisse er allerdings den genauen Kontext nicht mehr. Immerhin wäre es möglich, dass er M. diesen „Tipp“ gab, weil er früher ja schon mal 14 Monate lang entsprechend tätig war.
Auch über ein mögliches Strafmaß hätten sich die Verfahrensbeteiligten schon im Vorfeld abgestimmt. Während die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Gefängnis für Shiny Flakes fordert, plädiert sein Verteidiger Curt-Matthias Engel offenbar nur auf maximal viereinhalb Jahre.