Shiny Flakes vor Gericht
Shiny Flakes vor Gericht
Bildquelle: Zerbor, Lizenz

Shiny Flakes legt vor Gericht Geständnis ab

Shiny Flakes gab vor dem LG Leipzig an, nur als IT-Verantwortlicher hinter dem Online-Drogenshop Candylove beteiligt gewesen zu sein.

Der als Shiny Flakes bekannt gewordene Kinderzimmer-Dealer Maximilian S. muss sich derzeit erneut vor Gericht verantworten. Nach eigenen Angaben spielte er im Fall Candylove jedoch nur eine Nebenrolle.

Er sei lediglich für die Programmierung des Online-Drogenshops verantwortlich gewesen. Auch die Software für die Bestellabwicklung stamme von ihm, erklärte der 28-Jährige in einer Einlassung vor dem Landgericht (LG) Leipzig dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr.

Im Fall wirft man fünf tatverdächtigen Männer im Alter zwischen 24 bis 42 Jahren vor, von April 2019 bis Januar 2021 unter anderem 16,5 Kilo Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und 350 Gramm Kokain in und außerhalb Deutschlands verkauft zu haben. Die Drogen verschickten die Beteiligten in 471 Postsendungen.

Dabei sollen die Verdächtigen als Bande in unterschiedlichem Ausmaß an den Drogengeschäften über den frei zugänglichen Webshop Candylove beteiligt gewesen sein.

Zwei der fünf Männer hatten bereits in einem früheren Verhandlungstermin gestanden, als Gehilfen an den Drogengeschäften mitgewirkt zu haben. Gemäß Süddeutsche Zeitung „habe man ihnen Laptops zur Verfügung gestellt, um die Bestellungen abarbeiten zu können. Auch die Miete sei für sie bezahlt worden“.

Shiny Flakes weist Führerrolle zurück

Die Geschäfte spülten dabei immerhin einen Gesamterlös von 94.852 Euro in die Kasse. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll jedoch Maximilian S. als Kopf der Bande agiert haben. Shiny Flakes führte hingegen aus, er sei nur am Rande beteiligt gewesen. Den eigentlichen Drogenhandel hätte der Mitangeklagte Friedemann G. (36) aufgezogen. Nach Angaben der Süddeutsche Zeitung hat S. zu Protokoll gegeben:

„Ich war bei dieser Sache auf keinen Fall der Chef. Ich habe weder Drogen bezahlt noch gelagert noch die Preise für den Verkauf bestimmt. Es war abgemacht, dass ich mich jederzeit ausklinken kann. […] Für mich stand fest, dass ich nichts außer dem Programmieren damit zu tun haben möchte.“

Zudem negierte S., dass sie als Bande agierten. Initiator der Geschäfte war gemäß Shiny Flakes der Mitangeklagten Friedemann G. Diesen habe er 2018 im offenen Vollzug kennenlernt. Seither sah er in ihm einen großen Bruder und Freund. Des Weiteren führte er aus, dass er keinerlei Vorteile aus dem Geschäft gezogen habe. Er wollte auch nicht damit in Verbindung gebracht werden. Er gab an:

„Ich war und bin hoch verschuldet.. Sie müssen verstehen, ich hab das früher schon mal gemacht, alleine. Und da ist das schon schiefgegangen. […] Mir tut das alles sehr leid, insbesondere für meine Familie, meine Verlobte und meinen Hund, die immer zu mir halten.“

Auch Anwalt in Fall eingebunden

Zudem in den Fall involviert ist der frühere Strafverteidiger André R. (52). Wie Legal Tribune Online (LTO) berichtete, habe er „der Gruppe in rechtlichen Fragen zur Seite gestanden und die Organisation einer „Bunkerwohnung“ übernommen“. Sein Verteidiger Andrej Klein fordert allerdings Freispruch für ihn.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens Candylove gegen Friedemann G. sei dieser regelmäßig von der Polizei abgehört worden. Dabei führte Andrej Klein an, man habe André R. rechtswidrig in seiner Funktion als Anwalt abgehört. Infolge wären alle daraus gewonnenen Erkenntnisse unverwertbar:

„Man darf die Erkenntnis für einen möglichen Beteiligungsverdacht jedoch nicht erst durch das abgehörte Telefonat erhalten.„, so Klein.

Da aber R. nicht nur „der Anwalt, sondern als Geschäftsführer des Autohandels R-GmbH zeitweilig auch der Arbeitgeber“ von G. war, bleibt weiterhin fraglich, ob auch hier gleichermaßen ein Verbot dafür gilt, dass Gespräche abgehört und aufgezeichnet wurden. Neben einer Verurteilung drohe R. zudem der Verlust seiner Anwaltszulassung.

Mit einem Urteil im Candylove-Fall ist nicht vor Juni zu rechnen. Allerdings stand Shiny Flakes bereits schon einmal vor Gericht. Bekannt als Kinderzimmer-Dealer, auch durch die Netflix-Serie “How to Sell Drugs Online (Fast)”, verurteilte das Landgericht Leipzig 2015 den damals 20-Jährigen zu sieben Jahren Jugendstrafe.

Zudem sollte der Leipziger Maximilian S. alias Shiny Flakes drei Millionen Euro als Wertersatz für nicht sichergestellte Einnahmen an den Staat zahlen. Nach cirka viereinhalb Jahren kam er auf Bewährung frei. Ermittler beschlagnahmten im Februar 2015 insgesamt 314 Kilo Drogen in der Leipziger Wohnung.

Sein Kinderzimmer diente dabei zugleich als Drogen-Lager, Büro und Versandzentrum. S. damalige Verkaufserlöse aus fast einer Tonne abgesetzter Drogen bezifferte die Polizei auf rund vier Millionen Euro.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.