Den eigentlichen Drogenhandel hätte der Mitangeklagte Friedemann G. (36) aufgezogen… Zudem negierte S., dass sie als Bande agierten. Initiator der Geschäfte war gemäß Shiny Flakes der Mitangeklagten Friedemann G.
Mitgefangen = mitgehangen würde ich da mal sagen! Da er ja eindeutig wusste, was er und für welchen Zweck programmiert, kann er doch jetzt nicht wirklich hoffen, da ohne Strafe rauszukommen?
Und da die Taten während seiner Bewährungszeit vollzogen wurden, sollte er doch davon ausgehen, dass diese widerrufen wird…