Die Sängerin deines nächsten Lieblingssongs (Symbolbild)
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Bildquelle: sdecoret, Lizenz

RIAA findet KI-basierte Erstellung von Musik ziemlich uncool

Durch KI-Algorithmen lässt sich neue Musik auf Basis bereits bekannter Songs erzeugen. Doch der RIAA gefällt die neue Praxis nicht.

Die RIAA (Recording Industry Association of America) hat dank künstlicher Intelligenz (KI) mit einer neuen Herausforderung zu kämpfen. Einige Musik-Plattformen versprechen die Erstellung von Musikstücken auf Basis bekannter und urheberrechtlich geschützter Werke durch eine KI. Doch für die Verwendung des Quellmaterials sollen diese Dienste gar keine Genehmigung haben.

RIAA sieht die Rechte ihrer Mitglieder durch KI-Plattformen verletzt

RIAA Logo
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Künstliche Intelligenz (KI) hat bereits viele Märkte durchdrungen und ist weiter auf dem Vormarsch. Und je verbreiteter diese neuartige Form der Problemlösung ist, desto mehr müssen sich auch Gerichte mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen. Insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte tauchen immer wieder interessante Fragestellungen auf. Zum Beispiel ob es möglich ist, von einer KI generierte Werke patentrechtlich schützen zu lassen.

Doch die RIAA hat offenbar mittlerweile mit einem etwas anderen Fall zu kämpfen. So steht neuerdings die Frage im Raum, ob eine KI auch Urheberrechte verletzen kann und wer infolgedessen für die Folgen zu haften hätte. Denn laut TorrentFreak listet die Organisation in ihrer jährlichen Übersicht der „berüchtigten Märkte für Fälschungen und Piraterie“ plötzlich Online-Dienste auf, die die Erstellung neuer Musik durch eine KI auf Basis bekannter Titel anbieten.

„Es gibt Online-Dienste, die angeblich mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) den Gesang, die Instrumente oder einen Teil der Instrumente aus einer Tonaufnahme extrahieren oder besser gesagt kopieren und/oder eine Aufnahme erzeugen, mastern oder neu abmischen, sodass sie den Referenztiteln ausgewählter, bekannter Tonaufnahmekünstler sehr ähnlich oder fast genauso gut ist.“

RIAA

Plattformbetreiber warten noch auf eine offizielle Beschwerde

Die RIAA hält die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch derartige Dienste für unzulässig und sieht die Rechte ihrer Mitglieder verletzt. Als Beispiele führt die Organisation Songmastr, Acapella-Extractor und Remove-Vocals an. Während die erste Plattform tatsächlich neue Songs auf Basis einer vom Anwender gewählten Referenz generiert, sind die anderen beiden eher dafür gedacht, den Gesang eines Künstlers vom Rest der Tonspur zu trennen.

Musikpiraterie, Katze

In jedem Fall handelt es sich bei den von diesen Diensten verbreiteten Dateien entweder um unerlaubte Kopien oder um unerlaubte Bearbeitungen der Musik unserer Mitglieder„, warnt die RIAA in ihrem Bericht. Denn effektiv fehlt den KI-basierten Diensten die erforderliche Genehmigung zur Verarbeitung urheberrechtlich geschützter Musikstücke.

TorrentFreak hebt jedoch hervor, dass die RIAA es bisher versäumt hat, zumindest die Betreiber von Songmastr und Acapella-Extractor über ihre Bedenken zu informieren. Dass früher oder später noch eine offizielle Beschwerde folgt, ist aber abzusehen. Wahrscheinlich ist der Leidensdruck aufgrund der bisher überschaubaren Zugriffszahlen dieser Plattformen einfach noch nicht groß genug.

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Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.