Weltweit befassen sich aktuell Gerichte mit der Frage, ob sich eine KI, wie DABUS, als Erfinder eines Patents qualifizieren kann.
Auf Klagen bezüglich abgelehnter Patentanmeldungen, die Dr. Stephen Thaler, Präsident und CEO von Imagination Engines, eingereicht hat, befassen sich aktuell Gerichte weltweit mit dem Copyright-Rechtsfall. Thaler reichte Patentanmeldungen für die Erfindungen, die sein DABUS-System (Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Science“) kreierte, in 17 verschiedenen Ländern ein.
Auf jeder Patentanmeldung wird nicht Thaler, sondern DABUS als Erfinder aufgeführt. Bisher haben seine Anträge zahlreiche Patentregistrierungsbehörden einheitlich abgelehnt. Ausschließlich das südafrikanische Patentamt erteilte ein DABUS-Patent. Da das Patentrecht gesetzlich vorgeschrieben ist und jedes Land unterschiedliche Patentgesetze hat, mussten sich verschiedene Gerichtsbarkeiten auf der ganzen Welt individuell mit der Frage befassen. Im Kern ging es darum, ob Künstliche Intelligenz rechtlich als Erfinder eines Patents angesehen werden kann.
KI-Patente vor Gericht
Patentregistrierungsbehörden in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Europa, Südkorea, Taiwan, Neuseeland und Australien haben bisher alle Stephen Thalers KI-Patent-Anträge abgelehnt. Die meisten rechtlichen Anfechtungen dieser Entscheidungen sind gescheitert. Die Gerichte, u.a. das US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia haben entschieden, dass Erfinder Menschen sein müssen. Einzig in Deutschland hat das Bundespatentgericht zugestimmt, dass die Ideen geschützt werden können, wenn Thaler als der Erfinder anerkannt wird, der DABUS dazu veranlasste, sie herzustellen. Ein Kompromiss, der die Beteiligung des KI-Systems anerkennt.
In Australien sah es für kurze Zeit so aus, als würde DABUS als Erfinder anerkannt werden. Ein Prozessrichter gab demgemäß Thalers Berufung gegen die Zurückweisung der Patentanmeldung durch IP Australia, die er im Namen der Maschine eingereicht hatte, statt. Allerdings legte gegen die Entscheidung wiederum der Commissioner of Patents Berufung beim Full Court des Federal Court of Australia ein. Das aus fünf Richtern bestehende Gremium stimmte schließlich zu, dass ein KI-System nicht als Erfinder genannt werden könne. Thaler hat beim High Court of Australia eine „Sondererlaubnis zur Berufung“ beantragt. Ob diese gewährt wird, bleibt abzuwarten.
Erst am Donnerstag reichte Thaler vor einem Bundesgericht in Washington, D.C., eine separate Klage ein. Diesmal gegen Shira Perlmutter, Vorsteherin des US-Registers für Copyright-geschützte Werke (Thaler v. Perlmutter, 1:22-cv-01564, US District Court District of Columbia).
Kann DABUS als Erfinder gelten?
Befürworter fand Thaler in Forschern der University of New South Wales (UNSW), auch bekannt als UNSW Sydney. In einem, in der Zeitschrift Nature, veröffentlichten Kommentar untersuchen zwei führende Wissenschaftler der UNSW Sydney die Auswirkungen der Vergabe von Patenten an eine KI-Einheit. Darin ging es um die Frage, wem das Patent zuerkannt werden sollte, wenn künstliche Intelligenz (KI) etwas erfindet, wozu Menschen nicht fähig waren.
Hierbei argumentieren die IP-Rechtsspezialistin Associate Professor Alexandra George sowie Scientia Professor und KI-Experte Toby Walsh, dass das aktuelle Patentrecht für ein solches Szenario unzureichend ist. Die Autoren fordern die Gesetzgeber auf, Gesetze rund um geistiges Eigentum und Patente zu ändern.
Damit würden sie ein dringendes Problem angehen. Der erste derartige Fall sei bereits aufgetreten. Damit bezogen sich die Forscher auf die KI, namens Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience (DABUS), und Dr. Stephen Thaler, CEO der US-amerikanischen KI-Firma Imagination Engines, der DABUS konkret als Erfinder von zwei Produkten benannte.
Zum einen handelt es sich dabei mit „Fractal Container“ um einen Getränkebehälter mit fraktaler Oberfläche, der beim Isolieren und Stapeln hilft. Zum anderen mit „Neural Flame“ um ein Blinklicht, das im Notfall Aufmerksamkeit zu erregen vermag. Zudem hätte DABUS ein Bild namens A Recent Entrance to Paradise generiert.
Bestehende Gesetze als unzureichend klassifiziert
Allein der Versuch, DABUS ein Patent für die beiden Erfindungen erteilen zu lassen, stellt laut George sofort bestehende Gesetze in Frage.
„Selbst wenn wir akzeptieren, dass ein KI-System der wahre Erfinder ist, ist das erste große Problem der Besitz. Wie finden Sie heraus, wer der Eigentümer ist? Ein Eigentümer muss eine juristische Person sein, und eine KI wird nicht als juristische Person anerkannt. Ein weiteres Problem mit dem Eigentum an KI-erfundenen Erfindungen ist, selbst wenn Sie das Eigentum vom KI-Erfinder auf eine Person übertragen könnten: Ist es der ursprüngliche Softwareautor der KI? Ist es eine Person, die die KI gekauft und für ihre eigenen Zwecke trainiert hat? Oder sind es die Leute, deren urheberrechtlich geschütztes Material in die KI eingespeist wurde, um ihr all diese Informationen zu geben?“
Überarbeitung des Copyright gefordert
Alexandra George und Toby Walsh sind überzeugt, dass die Nichtanerkennung einer von maschinellen Lernsystemen entwickelten Technologie langfristige Auswirkungen auf Volkswirtschaften und Gesellschaften haben könnte. Sie äußerten sich bei Nature:
„Wenn Gerichte und Regierungen entscheiden, dass man von KI gemachte Erfindungen nicht patentiert, könnten die Auswirkungen enorm sein. Geldgeber und Unternehmen hätten weniger Anreize, nützliche Forschung mit KI-Erfindern zu betreiben, wenn die Rendite ihrer Investition begrenzt sein könnte. Der Gesellschaft könnte die Entwicklung wertvoller und lebensrettender Erfindungen entgehen.“
George und Walsh würden es stattdessen vorziehen, dass der Gesetzgeber erwägt, neue Gesetze zum Schutz von KI-entwickelten Designs zu verabschieden. Anstatt die heutigen Gesetze so zu biegen, dass sie in Software für maschinelles Lernen passen.
„Es wird nicht einfach sein, ein maßgeschneidertes Gesetz und einen internationalen Vertrag zu schaffen, aber es nicht zu schaffen, wird schlimmer sein. KI verändert die Art und Weise, wie Wissenschaft betrieben und Erfindungen gemacht werden. Wir brauchen ein zweckdienliches geistiges Eigentumsrecht, um sicherzustellen, dass es dem Gemeinwohl dient.“