Das ist echt abgefahren: Die PicRights Austria hat ihren Sitz in Wien, eine Hamburger Telefonnummer und eine Bankverbindung in der Schweiz.
Im Auftrag der Reuters News & Media Inc. verschickt die österreichische Firma PicRights Austria GmbH Abmahnungen wegen dem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen. Dabei geht es um unrechtmäßig genutzte Fotos von Reuters.
Das Firmenkonstrukt von PicRights wirkt dabei wirklich bizarr. Sitz der Firma ist in Österreich, die Service-Hotline besitzt hingegen eine Hamburger Nummer. Bezahlen sollen die Abgemahnten wiederum auf ein Schweizer Bankkonto der UBS-Bank in Zürich.
Niederlassung von PicRights ein Hamburger Briefkasten?
Der deutsche Sitz ist in der Hamburger Innenstadt, in bester Lage in unmittelbarer Nähe von Jungfernstieg und Alsterufer. Komisch nur, dass man im Web (mit Ausnahme der eigenen Website) in der Hermannstraße 22 lediglich sehr wenige Hinweise auf eine geschäftliche Tätigkeit dieses Unternehmens finden kann.
Neben einer Praxis für Endokrinologie findet man dort ein Kernspinzentrum (MRT Privatpraxis) und die North Data GmbH. Ganz „zufällig“ bietet ein anderes Unternehmen für die genau diese Adresse einen Büroservice an. Neben einem Telefonservice gibt es dort wahlweise ein virtuelles Büro oder die reine Geschäftsadresse. Also einen Ort, wo Briefe ankommen können und gesammelt werden. Handelt es sich bei der Hamburger Niederlassung der Abmahner etwa um eine Briefkastenfirma? Und wenn ja, warum?
PicRights äußert lediglich einen Verdacht
Uns liegt eine Abmahnung des Unternehmens PicRights Austria GmbH vor. Das Schreiben lässt allerdings einige Fragen offen. Man äußert in der „Anfrage zum Nachweis einer gültigen Bildlizenz“ lediglich den „Verdacht“, dass man ein Werk unrechtmäßig genutzt hat. Die anschließende Geldforderung erscheint recht merkwürdig, weil sich PicRights ja wegen der missbräuchlichen Nutzung des Fotos von Reuters gar nicht sicher ist.
Rechtsmittel können trotzdem eingelegt werden
Das Einlegen von Rechtsmitteln der Reuters News & Media Inc. oder PicRights schließt die Zahlung der Forderung laut dem Schreiben nicht explizit aus. Wenn trotzdem juristische Konsequenzen drohen können, warum sollte man dann überhaupt reagieren? Das dürften sich zumindest einige Betroffene gefragt haben.
Eine Abmahnung von PicRights oder keine?
Doch bleiben wir bei der Forderung. Abmahnungen werden im Regelfall nur von Rechtsanwaltskanzleien verschickt. Bezüglich der Rechtsform kann das natürlich auch eine GmbH sein. Doch hier verschickt eine GmbH, die keine Kanzlei ist, eine kostenpflichtige Forderung im Namen einer fremden Partei. Zwar betont man, dass man keine Kanzlei sei, doch am Versand der Schreiben und der Forderungen an die Abgemahnten ändert dies nichts.
Wir haben schon einmal über das interessante Geschäftsmodell der PicRights Austria GmbH berichtet. Auch die Anwaltskanzlei Steiger Legal berichtete im Frühjahr von extrem hochpreisigen Abmahnungen. Diesmal allerdings im Auftrag der Agentur Image Professional (früher bekannt unter dem Namen StockFood). Der Betroffene soll für eine Bildverwendung von 88 Monaten bei Facebook rund 2.600 Euro bezahlen. Dazu kommen weitere 2.600 Euro „Verletzerzuschlag„.
Keine Datenschutzerklärung vorhanden
Eine Datenschutzerklärung sucht man auf der Website des Anbieters vergebens. Das wäre für die österreichische Schwestergesellschaft zwingend erforderlich. Doch da nutzt man einen Trick und betreibt die eigene Webseite über die Schweizer PicRights Europe GmbH mit Sitz in Adliswil. Von daher fällt die Website nicht unter EU-Recht. Allerdings sollen sich genau dort die Angeschriebenen einloggen, um ihre bei der Reuters News & Media Inc. gekaufte Lizenz nachzuweisen.
Wer das nicht kann, muss die Abmahnung, die ja angeblich keine sein soll, bezahlen. Pro Schreiben macht das mal eben bis zu 5.200 Euro. Bei derart schwindelerregenden Höhen kommen weder die Briefe von Frommer Legal, noch die der Kanzlei ksp Rechtsanwälte mit. Doch auch dort ging es um das verletzte Recht an Fotos.
Doch zurück zur Subdomain resolve.picrights.com, wo die Abgemahnten den bereits getätigten Kauf der Bildrechte nachweisen sollen. Im April 2021 berichtete Rechtsanwalt Martin Steiger, dass die Daten von unzähligen Abgemahnten über diese Domain mehr oder weniger frei zugänglich im Internet waren. Wer die Nummer der Abmahnung erraten konnte, hatte Einblick auf die Urheberrechtsverletzung inklusive aller persönlichen Daten der betroffenen Person bzw. Firma. Im April letzten Jahres führte PicRights in Folge der Berichterstattung von Steiger ein Passwort für diesen Bereich ein.
So funktioniert Datenschutz?
Bei älteren Abmahnungen können die Betroffenen wohl aber deswegen nicht mehr auf ihre Daten zugreifen. Nachträglich hat man den Betroffenen offenbar keine Passwörter mitgeteilt, vermutet Martin Steiger. Einige Daten auf der „Lösungs-Website“ von PicRights zu einzelnen Abmahnungen sind laut Steigers Blogeintrag weiterhin frei im Web verfügbar. Man muss nur lange genug die Abmahn-Nummer ausprobieren oder diese erraten.
Kein Schutz vor Brute-Force-Angriffe
Auch gegen Brute-Force-Attacken hat man die eigene Seite nicht geschützt. Zumindest ist nichts dergleichen zu erkennen. Bei wiederholten falschen Eingaben innerhalb kürzester Zeit wird der Zugang zur Seite komischerweise nicht gesperrt. Stellt sich allerdings die Frage, ob dies in Anbetracht der dort gespeicherten sensiblen Daten nicht sinnvoll wäre.
Wir haben Reuters eine Presseanfrage deswegen gestellt, die man bis dato nicht beantwortet hat.
Tarnkappe.info