Die Kanzlei Frommer Legal mahnt für Image Professionals vermehrt im deutschsprachigen Raum ab. Die Fotos waren per Facebook & Blog sichtbar.
Die süddeutsche Medienkanzlei Frommer Legal startete Anfang April eine neue Abmahnwelle. Deswegen muss man momentan noch mehr aufpassen, wenn man Fotos von Nahrungsmitteln oder fertigen Gerichten auf der eigenen Seite oder in sozialen Netzwerken wie Facebook etc. verwendet. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Münchner Spezialbildagentur Image Professionals. Die Abgemahnten in der Schweiz hatten die urheberrechtlich geschützten Fotos bei Facebook veröffentlicht.
Schadenersatz bis zu 4.500 Euro pro Abmahnung von Frommer Legal
Wie Rechtsanwalt Martin Steiger berichtet, beansprucht an den abgemahnten Bildern häufig die deutsche Heinrich Bauer Verlag KG die Rechte. Die deutsche Bauer Media Group mit einem jährlichen Umsatz in Milliardenhöhe ist ein gigantischer Medienkonzern.
Auffallend an den Abmahnungen ist, dass man oftmals sehr hohe Schadenersatzforderungen auf Basis der deutschen mfm-Bildhonorare stellt. Die Abkürzung mfm steht für Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Die Preisliste gibt in regelmäßigen Abständen gegen Bezahlung der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) heraus. Die Honorare fallen wohl entsprechend hoch aus. Die Forderungen erreichen häufig gleich mehrere 1.000 Euro. Vom Gegenstandswert der Abmahnung hängt dann natürlich wieder die Höhe der Kostennote von Frommer Legal ab. Für die Betroffenen wird es also richtig teuer.
Frommer Legal mit kurzen Fristen
Außerdem stellte der Schweizer Jurist Steiger fest, dass die hohen Summen in den ihm bekannten Fällen innerhalb kurzer Zeit bezahlt werden sollten. Steiger hinterfragt den angeblichen Marktwert der Fotos: „Für die abgemahnten Bilder scheint die Bildagentur im Markt keinen Absatz zu finden. Ansonsten müsste sich Image Professionals die Frage gefallen lassen, wieso die Schadenersatzforderungen mit den fiktiven MFM-Bildhonoraren und nicht mit den tatsächlich erzielbaren Preisen begründet werden.“ So kamen bei seinen Klienten schnell Gesamtforderungen in Höhe von bis zu 4.500 Euro zusammen.
Unterlassungserklärung als Freibrief für die Gegenseite?
Herausstechend auch die beigefügten Unterlassungsverträge von Frommer Legal. Wer die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken sollte, verzichtet infolge auf seine Rechte in diesem Fall. Gleichzeitig verpflichten sich die Abgemahnten, bei einer erneuten Verwendung der abgemahnten Werke eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe Image Professionals grundsätzlich selbst bestimmen kann.
Steiger bezeichnet das Vorgehen als „Abmahnfalle„. Wer nach Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung aus Versehen nicht alles bei sich oder den sozialen Medien vollständig löschen sollte, hat dann das Nachsehen. Steiger schreibt: „Für die deutsche Abmahnindustrie ist die «reiche Schweiz» indess ein lohnendes Ziel.“ Schweizer Abgemahnte stehen offenbar im Ruf, zeitnah und zumeist ohne jede Gegenwehr zu zahlen.
Abmahnung nie ignorieren, Fachanwalt beauftragen!
Doch auch die Anwälte in Deutschland berichten von einem vergleichbaren Vorgehen. Bei derart hohen Forderungen von Frommer Legal lohnt es sich umso mehr, einen Fachanwalt für Medienrecht einzuschalten. Vorher soll dieser eine kostenlose Ersteinschätzung erstellen und mitteilen, wie hoch seine Kostennoten in etwa ausfallen sollten. Doch um dem Vorgehen der Abmahn-Industrie entgegen zu treten, ist es immer ratsam, sich kompetente anwaltliche Hilfe zu holen. Besser Ihr Fachanwalt bekommt das Geld, als der Jurist der Gegenseite.
Frommer Legal als Kanzlei mit Vorbildfunktion?
Die Kanzlei Frommer Legal bezeichnet sich auf ihrer Webseite selbst als „Vorreiter in der digitalen Transformation„. Soll die transformierte Welt am Ende etwa eine voller Filesharing– und Bilder-Abmahnungen sein? Stellt man sich so unsere Gesellschaft vor? Man habe hierzu das perfekte Ökosystem für eine zeitgemäße Rechtsberatung geschaffen, schreibt man. Geht damit dann auch eine Maximierung der Einnahmen einher? Derartige Fragen dürften ja wohl noch erlaubt sein, oder?