Streaming-Betrug, Smartphone
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Bildquelle: Viktor Forgacs, Lizenz

53-Jähriger wegen Streaming-Betrug zu 1,5 Jahren Haft verurteilt

Am Donnerstag, den 21. März, wurde ein Tatverdächtiger im ersten dänischen Fall von Streaming-Betrug zu 1,5 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Verurteilte hatte sich mit seinem umfangreichen Streaming-Betrug umgerechnet 268.168 Euro erschlichen, das sind zwei Millionen Dänische Kronen (DKK). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat beschlossen, gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof in Kopenhagen einzulegen.

Am Donnerstag, den 21. März, wurde ein 53-jähriger Mann aus Ostjütland wegen Datenbetrugs in besonders schwerem Fall und Verletzung des Urheberrechts zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht in Aarhus beschlagnahmte im Vorfeld eine Million Dänische Kronen vom Verurteilten. Dazu kommt eine Beschlagnahmung eines ähnlich hohen Betrages von seinem Einzelunternehmen. Gegen das Unternehmen verhängte das Gericht wegen dem Streaming-Betrug außerdem eine Geldstrafe von umgerechnet fast 27.000 Euro. Der Verurteilte muss auch die Gerichtskosten tragen. Weil sich der Fall über mehrere Jahre hinzog, zahlt der Staat die Hälfte als Entschädigung für die lange Bearbeitungszeit.

Betrüger war einer der Musiker mit dem höchsten Umsatz in ganz Dänemark

Im Zeitraum 2013 bis 2016 gab er 689 Titel, die er unter seinem eigenen Namen veröffentlicht hatte, auf verschiedenen Musik-Streaming-Diensten künstlich wieder. Auf diese Weise erhielt er unberechtigterweise nicht weniger als zwei Millionen DKK an Tantiemen. Das sind Gelder, die Künstlern, Songwritern, Produzenten und anderen Rechteinhabern mit tatsächlichen Abspielvorgängen während des Zeitraums hätten zufließen müssen. 37 der Titel waren auch bearbeitete Versionen von Musik, die er unrechtmäßig von anderen Musikern kopiert hatte.

Das Ausmaß des Streaming-Betrugs war so groß, dass er eine Zeit lang der 46. bestverdienende Musiker in Dänemark war. Damit lag sein Verdienst höher als der des Folkrock-Sängers Lars Lilholt, aber niedriger als der von Anne Linnet. Und das obwohl seine Musik, was ziemlich ungewöhnlich ist, nie vermarktet oder in Radio und Fernsehen gespielt wurde. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einnahmen aus dem Streaming.

Die Entscheidung hatte man schon längerfristig erwartet. Die Antipiracy-Organisation RettighedsAlliancen (Rights Alliance) hatte den Fall bereits im Jahr 2018 im Namen ihrer Mitglieder Koda, IFPI, Dansk Musiker Forbund und Dansk Artist Forbund eingereicht.

Historisches Urteil

Das Urteil geht in die Geschichte ein. Es ist das erste Mal, dass überhaupt in Dänemark ein Urteil in einem Fall von Streaming-Betrug gefällt wurde. Der Fall erregt auch internationales Aufsehen, gerade weil es selten vorkommt, dass Streaming-Manipulationen zu rechtlichen Sanktionen führen. Die Entscheidung ist für Rechteinhaber ein wichtiger Ausgangspunkt für ähnliche gelagerte Fälle. Das Urteil unterstreicht außerdem, dass Stream-Manipulation ein ernsthafter krimineller Trend mit erheblichen Folgen für die dänische und internationale Musikindustrie ist.

Künstliche Intelligenz als künftiger Problemfall für Streaming-Betrug

Maria Fredenslund, Direktorin von RettighedsAlliancen, freut sich sichtlich über das lang erwartete Urteil.

„Wir freuen uns, dass das Gericht nun bestätigt hat, dass Betrug mit Musik-Streaming zutiefst kriminell und schwerwiegend ist. Dies ist ein historisches Urteil, das ein deutliches Zeichen dafür setzt, wie ernst die Manipulation von Streaming-Angeboten zu nehmen ist. Der Fall zeigt auch, dass diese Art von Betrug aufgedeckt werden kann und dass sowohl Rechteinhaber als auch Behörden das Problem ernst nehmen. Dies ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Verhinderung ähnlicher Fälle in der Zukunft, insbesondere mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz. Aus demselben Grund ist es wichtig, dass die Abteilung für Rechtsschutz mit dieser Art von Rechtskriminalität umgehen kann, was sie in diesem Fall auf bestmögliche Weise getan hat.“

Jakob Hüttel, Leiter der Rechtsabteilung bei der Musikverwertungsgesellschaft Koda, kommentierte den Fall ebenfalls.

„Wir begrüßen die Entscheidung in diesem Fall, da wir das Urteil als einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Betrug und Streaming-Manipulation in der Musikindustrie sehen. Es ist nicht nur unmoralisch, sondern auch grob unfair, Zahlungen zu manipulieren, die eigentlich an engagierte und hart arbeitende Musikschaffende gehen sollten. Dieses historische Urteil sendet ein klares Signal der Nulltoleranz für Streaming-Betrug und wir erwarten, dass es als Abschreckung für andere dienen wird, die ähnliche Betrügereien in Erwägung ziehen könnten.“

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.