Ein Seedbox-Anbieter musste sich am gestrigen Dienstag vor Gericht verantworten, weil er seinen Dienst für Filesharing angeboten hatte.
Seedbox-Anbieter gibt es in aller Welt wie Sand am Meer. Wer das nicht glaubt, sollte sich einmal diese Auflistung bei uns im Forum anschauen. Übrigens. Wie man sich seine eigene Seedbox inklusive VPN* und Desktop einrichten kann, um Linux-Distributionen u.v.m. mit Dritten zu teilen, erfährt man in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Seedbox-Anbieter muss über 80.000 Euro zahlen!
Am 28. Februar verurteilte das Gericht in Aalborg den dänischen Inhaber einer Seedbox-Firma, weil er zwischen November 2020 und Mai 2021 Seedboxen und Serverkapazitäten an eine unbekannte Anzahl von Personen verkauft hatte. Man wirft ihm vor, gewusst zu haben, dass damit unzählige urheberrechtlich geschützte Werke über die Torrent-Seiten ShareUniversity, Superbits und DanishBytes verbreitet wurden. Die Schätzung lautet auf mindestens 3.838 Werke, die das Gericht dem Seedbox-Anbieter glaubhaft vorwerfen kann.
Das Urteil lautet auf drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dazu kommt die Einziehung der Einnahmen in Höhe von 300.000 DKK sowie eine Entschädigung von 298.660 DKK an die Rights Alliance. Das sind umgerechnet zirka 80.448,53 Euro.
Verfahren offenbar ein Nebenprodukt früherer Ermittlungen
Die Antipiracy-Organisation RettighedsAlliancen (in Englisch Rights Alliance) brachte den Fall vor Gericht, als ihre Untersuchungen ergaben, dass die vom dänischen Unternehmen angebotenen Seedboxen in großem Umfang für den illegalen Austausch von einheimischen Unterhaltungsinhalten genutzt wurden.
Indem er den Nutzern illegaler Filesharing-Dienste seine Seedboxen gegen Bezahlung zur Verfügung stellte, soll der Verurteilte dazu beigetragen haben, den Zugang und die Nutzung vom P2P-Filesharing zu optimieren.
VPN-Dienste & Seedboxen im Fokus der Piratenjäger
Seedboxen und VPN-Dienste* sind für Filesharer zweifellos seit Jahren von Interesse. Sie können den illegalen Dateiaustausch sicherer gestalten. Das aber nur, sofern der Nutzer seinen Zugang anonym angemeldet hat.
Statt der eigenen IP-Adresse wird den Tauschpartnern die IP-Adresse des VPN-Anbieters* bzw. der Seedbox übermittelt. Wie der vorliegende Fall zeigt, sind Filesharer durchaus bereit, für derartige Anonymisierungs-Funktionen in ihre Tasche zu greifen. Daher gibt es mehrere Seedbox-Anbieter im Internet, die sich auf BitTorrent-Nutzer spezialisiert haben.
Seedboxen sind natürlich auch deswegen besonders spannend, weil sie aufgrund ihrer herausragenden Internet-Anbindung extrem schnelle Transfers ermöglichen, die in privaten Haushalten nicht möglich wären. RettighedsAlliancen bemängelt, dass Seedboxen aufgrund ihrer Funktionalität zu einem zentralen Bestandteil des illegalen Tauschbörsen-Ökosystems in Dänemark und den nordischen Ländern geworden sind.
Nach Ansicht von Maria Fredenslund, Direktorin der Rights Alliance, zeigt das Urteil, dass auch Seedbox-Anbieter eine Verantwortung tragen:
„Die Rights Alliance ist sehr erfreut, dass dieser Fall entschieden wurde. Es trägt dazu bei, ein Bild des illegalen Marktes zu zeichnen, das viel mehr umfasst als nur Hintermänner und Nutzer. Auf dem illegalen Markt gibt es viele weitere Ebenen, die Verantwortung tragen. Die Anbieter von Seedboxen müssen sicherstellen, dass ihre Dienste nicht für das illegale Hoch- und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden, was sie nach Ansicht der Rights Alliance eindeutig tun. Daher trägt dieser Fall dazu bei, ein Signal an andere Anbieter zu senden, dass sie nicht absichtlich Dienste an den illegalen Markt verkaufen dürfen“.
Pressemitteilung der Rights Alliance, thx!
Jan Østergaard, Sonderstaatsanwalt bei der Nationalen Einheit für Sonderkriminalität Dänemarks (NSK), kommentierte das Urteil wie folgt:
„Eine Strafe von drei Monaten Gefängnis ist ein Signal, dass die Behörden Urheberrechtsverletzungen ernst nehmen. Man riskiert eine Verurteilung, wenn man illegales Material weitergibt oder die Weitergabe erleichtert.“
rettighedsalliancen.dk, thx!
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