Dänische Live-Sportübertragungen können urheberrechtlich geschützt werden. Das ermöglicht noch mehr Websperren und sichert Exklusivrechte.
In Dänemark wies am 11. Dezember das Østre Landsret (Östliches Oberstes Gericht) ein Berufungsverfahren ab. Der Pay-TV-Sportsender La Liga und die dänische Anti-Piracy-Vereinigung RettighedsAlliancen hatten schließlich Erfolg mit ihrer Klage. Ein spanischer Webseiten-Betreiber verletzte ihrer Ansicht nach die Urheberrechte, indem er Links zu illegalen Live-Sport-Streams von Fußballspielen der ersten und zweiten spanischen Liga bereitstellte.
Dänische Grundsatzentscheidung zum Thema Live-Sportübertragungen
Mit dem Urteil ging vor dem höchsten Gericht ging ein einjähriges Gerichtsverfahren zu Ende. Damit ist entschieden, dass die Produktion und Aufzeichnung von Sportveranstaltungen in Dänemark urheberrechtlich geschützt ist. Somit ist es künftig legal, das Copyright der Kläger durchzusetzen, indem man Websperren errichtet. Der Fall ist es wert, dass man darüber berichtet, weil dies europaweit die erste Grundsatzentscheidung war, mit der höchstrichterlich entschieden wurde, dass Sportereignisse mit dem Online-Zensursystem urheberrechtlich geschützt werden dürfen.
Bei RettighedsAlliancen knallten die Sektkorken!
Die hartnäckigen Proteste des Betreibers des Streaming-Portals führten dazu, dass das dänische Sperrsystem ausführlich rechtlich getestet wurde. Und dies sowohl im Rahmen von einstweiligen Verfügungen als auch in ordentlichen Zivilverfahren vor dem Stadt- und dem Oberlandesgericht Dänemarks. Der Fall hat die Methoden der Piratenjäger zur Sperrung von Websites mit illegalen Inhalten bestätigt. Um Websperren gegen Portale mit Live-Sport-Streams zu erwirken, muss die klagende Partei im Gegensatz zu einer einstweiligen Verfügung die Urheberrechtsverletzung im Detail nachweisen.
La Liga: Eine „bahnbrechende Entscheidung“
Javier Tebas Medrano, Präsident von La Liga, kommentierte das Live-Sport-Streams-Urteil wie folgt.
„Diese bahnbrechende Entscheidung stärkt nicht nur den Schutz der Rechte von LALIGA, sondern schafft auch einen wichtigen Präzedenzfall im weltweiten Kampf gegen die Live-Sportpiraterie. Sie zeigt, dass wir einen soliden Rahmen schaffen können, um den Wert und die Integrität von Sportinhalten zu schützen, wenn Rechteinhaber, Rechtssysteme und Organisationen wie die Rights Alliance zusammenarbeiten.
Wir fordern Gesetzgeber, Richter und Institutionen in ganz Europa auf, diese Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und ihre Bemühungen zum Schutz von Live-Sport-Streams zu verstärken. Durch die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Förderung internationaler Allianzen können wir sicherstellen, dass die Rechte aller Beteiligten im Sport-Ökosystem respektiert und geschützt werden.“
Wie man dem oben eingebetteten Kommentar bei X (ehemals Twitter) entnehmen kann, sind nicht alle derart enthusiastisch. Zwar ging es bei dem Tweet um ein anderes Urteil. Trotzdem schrieb ein kritischer Fußballfan an Tebas gerichtet: „Na, schon wieder betrunken auf Twitter…💀„?
Das ist zwar fies. Trotzdem ist der Schutz von Live-Sportübertragungen in unzähligen Nationen ein großes Thema. Nicht nur, dass illegale Anbieter damit viel Geld verdienen. Dazu kommt: So manche Sportfans versuchen durch die Nutzung offensichtlich rechtswidriger Anbieter Geld zu sparen. Ob das in Anbetracht der hohen Gebühren der Pay-TV-Anbieter moralisch gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Fest steht: Die Entscheidung von Kopenhagen wird mit Sicherheit weitere Rechteinhaber und Antipiracy-Firmen dazu animieren, ähnlich lautende Urteile in ihren Ländern anzustrengen. Es bleibt spannend.