Erneut kam es zu der Verurteilung eines von insgesamt sieben Mitstreitern des inzwischen vom Netz genommenen Torrent-Trackers Asgaard.
Wie die Anti-Piraterie-Organisation Rights Alliance in einer Pressemitteilung informierte, urteilte ein Gericht in Aarhus am vergangenen Donnerstag in einem Fall von Urheberrechtsverletzung. Der Richter sprach für einen 47-jährigen Mann aus Midtjylland, einem der Hintermänner des geschlossenen Filesharing-Dienstes Asgaard, eine 3-monatige Bewährungsstrafe und das Leisten von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit aus. Zudem muss er an die Danish Rights Alliance 35.000 DKK (ca. 4.692 Euro) an Schadensersatz entrichten. Weiterhin ordnete das Gericht den Einzug von 2.282 DKK (ca. 306 Euro), eines Computers und zweier Festplatten an. Das Urteil ist das fünfte in einer Reihe von sieben Fällen.
Dem Verurteilten legte man dabei zur Last, bereits im Mai 2019 beim Start des illegalen Dienstes mitgewirkt zu haben. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte er sich sowohl an den Kosten für die Miete des Servers, als auch am Kauf der Domain beteiligt. Darauf folgend veröffentlichte er Nachrichten auf der Seite und war einer der Entscheidungsträger. Seine Tatzeit dauerte bis zur Schließung von Asgaard, im Dezember 2020, an. Eine Verbindung zu dem geschlossenen illegalen Filesharing-Dienst NordicBits und den weiteren illegalen Filesharing-Diensten DanishBits und ShareUniversity konnte man dem Verurteilten gleichfalls nachgewiesen.
Während seiner Öffnungsdauer verzeichnete der von sieben Tatbeteiligten im Mai 2019 gegründete Torrent-Tracker bis Dezember 2020 23.000 Nutzer. Asgaard ermöglichte Zugang zu mindestens 15.000 Dateien an urheberrechtlich geschützten Werken. Einige davon waren dort bereits vor ihrer digitalen Premiere online. In arbeitsteiligen Zusammenwirken agierten die Täter zwecks „Schaffung und dem Betrieb des illegalen Dienstes in einem organisierten und kriminellen Netzwerk“ in unterschiedlichen Aufgaben. Die dänischen Hintermänner sind im Alter zwischen 35 und 50 Jahren. Einige von ihnen sind Väter und Angestellte in normalen Jobs, wie Danish Rights Alliance mitteilte.
Asgaard-Bust erbrachte: Sieben auf einen Streich
Nachdem die Rights Alliance (RettighedsAlliancen) im Oktober 2020 Strafanzeige gegen eine Reihe mutmaßlicher Unterstützer des nicht öffentlichen P2P-Trackers Asgaard stellte, führten dahin gehende Ermittlungen schließlich dänische Beamte zu den sieben Asgaard-Betreibern.
Demgemäß erhielten gleich mehrere deren Mitglieder im Herbst und Winter 2020 eine Hausdurchsuchung durch die Nationalen Einheit für Sonderkriminalität Dänemarks (NSK). Eine Reihe von Aktionen gegen die illegale dänische Filesharing-Umgebung hatten dann auch die Schließung von Asgaard zur Folge. Einer der damaligen Hauptverdächtigen verbrachte zwischen Weihnachten und Neujahr in Untersuchungshaft. Sein Urteil erfolgte erst im Juni 2021. Der damals 50-jährige Mann aus Middelfart erhielt vier Monaten Gefängnis, allerdings ohne Bewährung.
Fortgesetzte Untersuchungen führten die Polizei im Januar 2021 zu sechs weiteren mutmaßlichen Tatverdächtigen, die sie festnahmen. Für einen dieser Hintermänner kam der Richterspruch im Februar 2022. Der Mitbetreiber erhielt drei Monate auf Bewährung und muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ihm legte man die Einrichtung und Installation des Servers hinter Asgaard sowie die Programmierung verschiedener Funktionen der Website zur Last. Zwei neuerliche Verurteilungen schlossen sich März 2022 an. Hier urteilte ein Gericht in Odense. Es sprach in beiden Fällen drei Monate Haft auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit aus.
Maria Fredenslund, Direktorin der Danish Rights Alliance, zeigt sich mit den bisherigen Ergebnissen zufrieden:
„Wir haben hart daran gearbeitet, die illegalen Filesharing-Dienste mit Wurzeln in Dänemark zu stoppen. Es ist ungeheuer befriedigend festzustellen, dass die Rädelsführer jetzt – einer nach dem anderen – für ihr kriminelles Unternehmen verurteilt werden. Wir haben es mit mehreren Rädelsführern zu tun, die bei ihren Verletzungen der Rechte der Mitglieder der Danish Rights Alliance nicht nur systematisch, sondern auch gut organisiert vorgegangen sind. Sie waren dynamisch, in dem Sinne, dass sie ihre illegalen Aktivitäten auf einem anderen fortsetzten, wenn ein Dienst abgeschaltet wurde. Jeder Satz in diesem umfangreichen Fall unterstreicht, dass die Rädelsführer trotz der Organisation und der dynamischen Methoden gefasst und für ihre Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden.“
Jan Østergaard, Sonderstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschafts- und internationale Kriminalität, ergänzt:
„Es ist sehr erfreulich, dass die Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschafts- und Völkerkriminalität auf der Grundlage einer starken und konzentrierten Anstrengung einen weiteren Rädelsführer zur Rechenschaft gezogen hat. Es sendet sowohl an die Rädelsführer als auch an die dänischen Piratenbenutzer ein klares Signal, dass diese Art von Kriminalität stark im Fokus steht.“