Ein Gericht in Odense verurteilte einen Angeklagten, weil er unbefugt mit den Streaming-Zugangsdaten von 500.000 Benutzern gehandelt hat.
Der Verurteilte hatte sich unbefugt Zugang zu Listen mit insgesamt 500.000 Benutzernamen- und Passwortkombinationen von ahnungslosen Streaming-Kunden verschafft und diese anschließend zum Kauf angeboten. Die Anklage lautete unter anderem auf Beihilfe zum Datenbetrug.
Urteil wegen des Verkaufs der Streaming-Abos fiel milde aus
Am Montag, den 15. April, verurteilte ein Gericht der dänischen Großstadt Odense einen 30-jährigen Mann zu 40 Tagen Haft auf Bewährung nebst 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er hatte Listen mit rund 500.000 gehackten Zugangsdaten gekauft. Einige davon betrafen Streaming-Dienste. Seine Kunden konnten die Streaming-Abos zu einem Bruchteil des tatsächlichen Preises nutzen. Bei den missbrauchten Streaming-Diensten handelte es sich um Viaplay, HBO Max und YouSee. Dazu kam TV 2 Play mit verschiedenen Abo-Paketen – wahlweise mit oder ohne die Übertragung von Sport-Live-Events.
Man hat den Mann außerdem dazu verurteilt, dass er die Kosten des Verfahrens tragen muss. Die Polizei zog bei der Durchsuchung 1.733,70 Dänischen Kronen ein. Die umgerechnet 230 Euro und seinen PC erhält er allerdings laut Urteil nicht zurück.
Rechteinhaber hoffen auf Abschreckung
Maria Fredenslund, Direktorin von RettighedsAlliancen, freut sich laut ihrer Pressemitteilung über das Urteil. Und das, obwohl es insgesamt doch recht milde ausgefallen ist. Die illegale Nutzung von Streaming-Diensten habe endlich für Verkäufer und Kunden negative Konsequenzen, hebt sie hervor. Man wolle vergleichbare Verstöße zusammen mit der Sondereinheit der dänischen Polizei (NSK) künftig verhindern.
Lars Bo Jeppesen von der EVP Viaplay Group und CEO von Viaplay Denmark schrieb, dass man auch in Zukunft gegen die illegale Weitergabe von Zugangsdaten vorgehen wolle. „(…) Außerdem tragen die Einnahmen, die Betrüger durch Betrug erzielen, oft direkt zur Finanzierung anderer Straftaten bei. Dies ist inakzeptabel, und deshalb begrüßen wir das Urteil.„
Politik soll zusätzliche Ressourcen bereitstellen
Louise Riisgaard, Direktorin für Industrie bei der dänischen Handelskammer, bezeichnet das Hacken und den Weiterverkauf von Anmeldedaten für Streaming-Dienste als eine „ernste Angelegenheit„. Die Handelskammer freue sich darüber, dass mit dem Urteil erneut betont wird, dass dies eine Straftat darstellt. „Der Fall unterstreicht auch, wie wichtig es ist, dass die Regierung Ressourcen für die Durchführung dieser Aufgaben bereitstellt.„