Abmahnung
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Bildquelle: viarami, Lizenz

Fake-Abmahnungen zu Erotikfilmen in Umlauf

Fake-Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen zu Erotikfilmen kursieren derzeit vermehrt bei Brandenburger Verbrauchern.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt aktuell vor Fake-Abmahnungen. Diese sollen bei Brandenburger Verbrauchern gerade häufiger im Briefkasten landen. Offenbar stellt die vermeintliche Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie Schadenersatzforderungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen bezüglich Erotikfilmen in Rechnung. Wie die VBZ rät, sollen Betroffene nicht darauf reagieren und keinesfalls zahlen.

Satte 747,60 Euro fordert die Kanzlei Duvenhoff, Lombardi & Cie in letzter Zeit von Verbrauchern aus Brandenburg. Die Anwälte klären in einem „mehrseitigen und professionell anmutenden Schreiben“ darüber auf, dass sie im Auftrag der Firma MG Premium Ltd. mit Sitz in Zypern handeln. Diese befänden sich im Besitz der Urheberrechte an einem Pornofilm, der ohne ihre ausdrückliche Zustimmung im Netz gelandet sei.

Fake-Abmahnungen setzen auf Schamgefühl der Angeschriebenen

Konkret wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten besagten Film öffentlich zum Download angeboten. Überweisen sollen sie das Geld auf ein Konto nach Irland, die IBAN zur Überweisung beginnt mit dem Kürzel IE. Augenscheinlich setzt der Absender auf das Schamgefühl der angeschriebenen Verbraucher. Die Kanzlei erwartet, dass die Betroffenen gerade deshalb den geforderten Betrag begleichen würden, so die VBZ.

Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB, informiert, „Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Kanzlei, die die Verbraucher:innen anschreibt, existiert nach unseren Recherchen nicht unter der angegebenen Berliner Adresse. Betroffene sollten sich von dem Schreiben nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall zahlen“.

Allein die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen, wäre ein Indiz dafür, dass es sich hierbei um Fake-Abmahnungen handelt. Kahnert klärt auf, dass ausländische Bankverbindungen daran zu erkennen sind, „dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt“.

Vorsicht sei aber dennoch angeraten, denn natürlich ist nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung frei erfunden. Wie Kahnert rät, so sollen grundsätzlich „Verbraucher:innen umgehend reagieren und sich juristische Unterstützung holen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert“. Wer diesbezüglich unsicher ist, ob er eine Fake-Abmahnung oder eine berechtigte Abmahnung erhalten hat, solle sich an die VBZ wenden und sich dort beraten lassen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.