Die ehemalige Webseite von Uptobox
Die ehemalige Webseite von Uptobox
Bildquelle: Sunny

Uptobox scheitert vor Gericht: Keine Rückkehr des Filehosters

Uptobox erleidet vor Gericht einen herben Rückschlag. Die beliebte Filesharing-Plattform bleibt vorerst offline.

Der bekannte Filehoster Uptobox scheitert vor Gericht und muss damit einen herben Rückschlag hinnehmen. Ein französisches Amtsgericht lehnte den Antrag des Unternehmens ab, die Sperrung seiner Website aufzuheben. Damit bleibt die beliebte Filesharing-Plattform vorerst offline.

Nach der Erfolgsstory kam der Absturz

Das Logo von Uptobox

Uptobox hat sich in den letzten Jahren zu einer der ersten Adressen für den Austausch von Dateien im Internet entwickelt. Millionen von Nutzern vertrauten dem Dienst ihre Daten an. Doch im vergangenen Jahr geriet die Plattform ins Visier der Unterhaltungsindustrie.

Große Player wie Amazon, Disney und StudioCanal beschwerten sich über angebliche Urheberrechtsverletzungen auf Uptobox. Sie erreichten, dass ein französisches Gericht die Sperrung der Website anordnete. Kurz darauf durchsuchte die Polizei die Server des Dienstes.

Uptobox scheitert vor Gericht: Die Argumente reichen nicht aus

Die Betreiber von Uptobox versuchten, sich vor Gericht zu verteidigen. Sie argumentierten, dass ihre Plattform kein „Piratenparadies“ sei, wie von den Rechteinhabern behauptet. Sie verwiesen auf ihre „Takedown“-Politik, die eine schnelle Entfernung urheberrechtlich geschützter Inhalte ermöglichen soll.

Die Filesharing-Plattform Uptobox scheitert vor Gericht
Vergebliche Hoffnung: Filesharing-Plattform Uptobox scheitert vor Gericht

Das Pariser Gericht ließ sich davon jedoch nicht überzeugen. Es folgte vielmehr den Argumenten der Rechteinhaber. Diese argumentierten, dass Uptobox hauptsächlich für den illegalen Austausch geschützter Inhalte genutzt werde.

Eine Untersuchung der Association for the Fight against Audiovisual Piracy (ALPA) spielte bei der Entscheidung des Gerichts eine zentrale Rolle. Die ALPA hatte selbst eine Testdatei auf Uptobox hochgeladen. Diese wurde zwar nach einem Hinweis entfernt, konnte aber später problemlos wieder bereitgestellt werden.

Schlimmer noch: Eine Stichprobe von über 25.000 aktiven französischsprachigen Links auf Uptobox ergab, dass 84 % auf rechtsverletzende Inhalte verwiesen. Diese Zahlen waren für das Gericht offenbar ausschlaggebend. Dies berichtet TorrentFreak in einem aktuellen Artikel.

Zukunft ungewiss, Comeback mehr als fraglich

Das Pariser Gericht stellte klar: Die bloße Bearbeitung von Takedown-Anfragen reicht nicht aus. Uptobox hätte proaktive Maßnahmen ergreifen müssen, um Piraterie auf seiner Plattform zu verhindern. Dazu gehören:

  • Verhinderung des erneuten Hochladens gelöschter Dateien.
  • Bestrafung von Wiederholungstätern.
  • Sicherstellung, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht wiederholt hochgeladen werden können.

Nach Ansicht des Gerichts hat Uptobox durch das Unterlassen dieser Maßnahmen die Verbreitung illegaler Inhalte vorsätzlich oder fahrlässig unterstützt.

Mit dieser Gerichtsentscheidung steht Uptobox vor dem Aus. Die Betreiber, die von Dubai aus operieren, hatten gehofft, die Blockade aufheben zu können. Dieser Versuch ist nun gescheitert.

Die Anforderungen des Gerichts an den Dienst sind hoch. Sie würden erhebliche Änderungen im Betrieb der Plattform erfordern. Es ist fraglich, ob die Betreiber dazu bereit und in der Lage sind.

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.