Das BKA gab bekannt, man habe schon im April mehrere Online-Drogenhändler festgenommen und diverse Objekte in ganz Deutschland durchsucht.
Das Bundeskriminalamt (BKA) gab die Festnahme mehrerer Online-Drogenhändler und diverser Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Nordrhein-Westfahlen, Niedersachsen und Thüringen bekannt. Die Mitteilung kommt spät, denn die behördlichen Maßnahmen fanden bereits am 9. April statt. Gegenüber dem NDR begründete die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die stark verzögerte Bekanntgabe ihrer Maßnahmen mit „andauernden Ermittlungen„. Deren Ergebnisse wollte man in der Zwischenzeit offenkundig nicht gefährden.
Zwei Online-Drogenhändler festgenommen
Am 9. April nahmen mehrere Strafverfolgungsbehörden zwei mutmaßliche Online-Drogenhändler fest. Dazu kamen Durchsuchungen in sechs Objekten in Bielefeld, Düsseldorf, im niedersächsischen Landkreis Osnabrück und im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis. Darüber hinaus gelang es, eine weitere Person im Zuge der Ermittlungen dingfest zu machen, die man ebenfalls verhaftet hat.
Dies war ein „kriminelles Netzwerk„, hieß es von offizieller Stelle, dessen Tätigkeit man schon vor über einem Monat beendet hat. Die umfangreichen Vorarbeiten haben Mitarbeiter des BKA gemeinsam mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und dem Bayerischen Landeskriminalamtes durchgeführt. Anfang 2024 übernahm die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen.
Täter nutzten in der Szene gleich mehrere Pseudonyme
Dem 32-jährigen Hauptbeschuldigten und ihren mutmaßlichen Mittätern wirft man vor, unter den Pseudonymen „Pygmalion“, „Don Morpheus“ und „Modus Vivendi“ auf zeitweise eigenen Online-Shops als auch im Darknet und über Messenger illegale Betäubungsmittel verkauft und weltweit versandt zu haben. Den Namen des Online-Drogenshops gab das BKA wie üblich nicht bekannt.
Für die Bezahlung der Drogen nutzten die Kunden die Kryptowährungen Bitcoin (BTC) und Monero (XMR). Den Verdächtigen wirft man nach aktuellem Ermittlungsstand mehr als 6.000 vollzogene Verkäufe in einem Zeitraum von rund 18 Monaten vor. Der dabei generierte Umsatz soll insgesamt „weit“ über 750.000 Euro liegen.
Man wirft dem Hauptbeschuldigten vor, insbesondere die Kommunikation mit den Kunden und den Versand organisiert zu haben. Gegen die Online-Drogenhändler besteht der Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) . Dazu kommt das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in Verbrechensförderungsabsicht gemäß § 127 Strafgesetzbuch (StGB). Die Ermittlungen zur Aufklärung der „Täterstruktur“ dauern noch an.
Digitale Infrastruktur der Drogenhändler übernommen
Durch technische Maßnahmen, die man in der Pressemitteilung nicht weiter ausführt, gelang es, einen erheblichen Teil der digitalen Infrastruktur der Täter zu übernehmen. Zudem konnte man wertvolle Beweismittel im Verfahren sicherstellen. Das BKA spricht auch von Ermittlungsansätzen zur weiteren Aufklärung der kriminellen Strukturen, die man nun vollends aufklären will.