Das Herunterladen von YouTube-Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar! Dieser Meinung ist auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Für Medien, Menschenrechtsorganisationen und Kreative spielen Downloadtools zum Herunterladen von z.B. YouTube-Videos eine wichtige Rolle. In einem aktuellen Fall wehrt sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Webhoster Uberspace gegen den Versuch der Musikindustrie, diese Tools zu verbieten.
Die Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music gegen Uberspace
Die Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music gegen Uberspace richtet sich gegen die Hosting-Website des Open-Source-Projekts youtube-dl. Youtube-dl ist ein legales Tool, mit dem Videos von mehr als tausend Websites heruntergeladen werden können.
Mit dieser Klage versucht die Musikindustrie, legale Aktivitäten im Internet unter dem Vorwand des Urheberrechts zu kriminalisieren. Im Frühjahr 2023 wurde Uberspace vom Landgericht Hamburg wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt. Gemeinsam mit der GFF will der Hoster gegen das Urteil in Berufung gehen.
Seit über einem Jahr geht die Musikindustrie gegen das Open-Source-Projekt youtube-dl vor. Diese Software ermöglicht es, Video- und Audiodateien von YouTube und anderen Streaming-Plattformen lokal zu speichern. Dies ist insbesondere für die journalistische Berichterstattung, die Beweissicherung sowie für kreative Zwecke wie Parodien oder Mashups unerlässlich – und legal. Denn bei YouTube-Video-Downloads werden keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen!
YouTube-Videos sind nicht kopiergeschützt!
Wichtig ist, dass YouTube-Videos nicht kopiergeschützt sind. Das Urheberrecht verbietet die Umgehung wirksamer technischer Kopierschutzmaßnahmen oder die Verbreitung von Programmen, die ausschließlich der Überwindung solcher Maßnahmen dienen. Dies ist bei youtube-dl nicht der Fall.
In der Klageerwiderung der Musikindustrie soll nachgewiesen werden, dass YouTube-Videos auch ohne Tools wie youtube-dl mit wenigen Klicks über den Browser heruntergeladen werden können. Denn im Gegensatz zu echten Kopierschutzmaßnahmen gibt es bei YouTube keine Zugangsbeschränkungen oder andere „Copy Protection“-Maßnahmen.
YouTube selbst stellt alle Informationen zum Download der Clips offen und unverschlüsselt zur Verfügung. Darüber hinaus können mit youtube-dl Videos von vielen anderen Websites heruntergeladen werden, ohne dass ein Kopierschutz umgangen werden muss.
YouTube-Video-Downloads: Die GFF unterstützt Uberspace
Mit der Klage der Musikindustrie wird erneut ein neutraler Anbieter von Internet-Infrastruktur unter dem Vorwand des Urheberrechts unter Druck gesetzt. Besonders betroffen ist die Presse- und Informationsfreiheit. Die Medienfreiheit leidet, wenn neutrale Netzanbieter wegen der finanziellen Belastung einer Klage Inhalte vorzeitig abschalten, noch bevor ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.
Uberspace hat sich erfreulicherweise geweigert, die Website von youtube-dl präventiv zu sperren und besteht darauf, dass die Gerichte entscheiden, ob das Open-Source-Programm mit YouTube-Video-Downloads tatsächlich gegen das Urheberrecht verstößt. Die GFF unterstützt Uberspace in diesem Verfahren im Rahmen ihres Projekts „control ©„, um die Risiken der juristischen Auseinandersetzung zur Verteidigung unserer Grundrechte nicht alleine tragen zu müssen.
Nach Auffassung des Landgerichts ist das Herunterladen von YouTube-Videos unabhängig vom Verwendungszweck immer rechtswidrig. Dies widerspreche den Interessen von YouTube und verhindere legale und erwünschte Nutzungen. Uberspace plant gemeinsam mit der GFF Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einzulegen, um die Informationsfreiheit im Netz zu schützen.