Webhoster Uberspace dazu verurteilt, YouTube-DL rauszuwerfen
Bildquelle: Kelly Sikkema, Lizenz

Webhoster Uberspace dazu verurteilt, YouTube-DL rauszuwerfen

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg muss der Mainzer Webhoster Uberspace die Ripping-Website YouTube-DL als Kunden ausschließen.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI haben für andere Plattenlabels geklagt. Das Verfahren nahm Mitte Januar seinen Anfang. Ziel der juristischen Aktion war der Webhoster der Stream-Ripping-Software YouTube-DL, Uberspace.

Uberspace wegen YouTube-DL im Fadenkreuz

Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag entschieden, dass Uberspace seinen Dienst für yt-dl.org einstellen muss. Zwar existiert noch die alternative Domain youtube-dl.org. Doch das Urteil stellt für das Online-Projekt als auch das Mainzer Unternehmen einen Rückschlag dar. Vor allen Dingen bleibt die Firma jetzt auf den Kosten des Verfahrens sitzen.

Die Software von YouTube-DL ermöglicht den Download der Tonspuren aller Inhalte von YouTube, womit man die technischen Schutzmaßnahmen umgeht, die den Bezug der Streaming-Inhalte eigentlich verhindern soll. Zwar gehen die Labels beim Abspielen der Musikstücke nicht komplett leer aus. Doch die Videoplattform muss deutlich weniger an die Rechteinhaber bezahlen, weil ihre Nutzer die Musik regulär nur anhören aber ohne Umwege nicht frei über sie verfügen können.

youtube-dl.org
Screenshot von der Website von YouTube-DL.

Laut der Pressemitteilung des BVMI soll dies aktuell die am weitesten verbreitete Form der digitalen Musik-Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Verband der Big Player der deutschen Plattenlabels beruft sich dabei auf eine Studie aus dem Vorjahr.

Es geht wie üblich ums liebe Geld!

BVMI

Frances Moore, CEO IFPI begrüßt das Urteil gegen YouTube-DL. Moore mängelt bei Stream-Ripping-Websites insbesondere die Möglichkeit, Musik somit ohne jede Kompensation beziehen zu können.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg baut auf einem Präzedenzfall auf, der bereits in Deutschland geschaffen wurde, und unterstreicht erneut, dass das Hosten von Stream-Ripping-Software dieser Art illegal ist.“ Die IFPI arbeite weiterhin global daran, das Problem des Stream-Rippings anzugehen. Laut dem Verband entzieht es den Beteiligten die Einnahmen, die in Musik investieren und sie schaffen.

Wichtiges Signal

Dr. Florian Drücke vom BVMI, bewertet den Rechtsspruch als ein wichtiges Signal, weil fast ein Drittel aller Nutzer weltweit angegeben haben, dass sie beim Raubmordkopieren mit am häufigsten das Stream-Ripping eingesetzt haben.

Dies ist inakzeptabel und schadet allen Akteuren der Branche wie auch den Musikfans selbst. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass der Host-Provider die Verbreitung der YouTube-DL-Software unterlassen muss, konsequent und wichtig für die Branche.

Ein Rückschlag, aber sicher nicht das Aus von YouTube-DL

Das ist vielleicht ein Gerichtsurteil, das durchaus eine Pressemitteilung wert ist. Doch es ist für die Betreiber von youtube-dl.org ein Leichtes, sich einen neuen Hoster zu suchen. Wahrscheinlich einen Anbieter weit abseits, wo es für die Rechteinhaber deutlich schwieriger wird, diese wieder von ihren Kunden zu trennen.

Uberspace hingegen wird sich beim nächsten Mal wahrscheinlich genauer überlegen, wen man auf die eigenen Server drauf lässt. Und genau diese Vorauswahl wollen die Kläger wahrscheinlich am Ende erreichen.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.