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Screenshot von Goldesel.to

Goldesel.to: Deutsche Telekom muss Download-Porta sperren

Kürzlich entschied das LG München, dass der ISP Telekom den Zugang zur Website Goldesel.to mittels DNS-Blocking sperren muss.

In erster Instanz urteilte das Landgericht München, dass die Deutsche Telekom seinen Kunden den Zugang zum Filesharing-Portal Goldesel.to sperren muss. Mehrere Plattenlabels hatten die Netzsperre im Vorfeld beantragt.

Netzsperren werden auch in Deutschland immer mehr zum Mittel der Wahl für Rechteinhaber. Sie können mangels Impressum, ladungsfähiger Adresse und ohne Hinweis auf den Serverstandort keine anderen Maßnahmen gegen derartige Angebote im Internet einleiten.

Deutsche Telekom muss Goldesel.to sperren

Kürzlich entschied das LG München, dass der ISP Telekom den Zugang zur Website Goldesel.to mittels DNS-Blocking sperren muss. Erstmals hat man dies in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Das Urteil steht in einer Reihe mit der aktuellen Rechtsprechung des OLG München, nach der Vodafone den Zugang zu der illegalen Webseite Kinox.to sperren muss.

Der Verband der großen deutschen Plattenlabels, BVMI, lobt das Urteil naturgemäß in seiner aktuellen Pressemitteilung. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, schreibt dazu:

„Das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im digitalen Raum ist nur bei einem Zusammenspiel verschiedener effektiver Maßnahmen erfolgreich. Das Sperren des Zugangs zu rechtsverletzenden Websites ist ein wichtiger Baustein, um solche Rechtsverletzungen einzudämmen – gerade wenn andere Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen. Es ist sehr erfreulich, dass hier die Chance genutzt wurde, mehr Rechtssicherheit für die Rechteinhaber zu schaffen. Im Übrigen ist das auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die über solche Angebote in die Irre geführt werden. In vielen anderen Ländern wird die Methode von Zugangssperren zu strukturell rechtswidrigen Seiten bereits vielfach mit Erfolg angewendet.“

 

Netzsperren verlieren schnell ihre Wirkung

goldesel webwarezKritiker sehen die Sache indes anders. Nicht nur bei KinoX oder Movie4k.to haben sich die Betreiber von Goldesel.to schnell mehrere alternative Domains gesucht, um die Sperre zu entkräften. Sobald sich die neue Internetadresse herumgesprochen hat, gehen die Zugriffszahlen wieder nach oben. Sie bewegen sich nach wenigen Wochen wieder auf dem alten Niveau. Von daher entfaltet dieses Vorgehen nur für kurze Zeit eine Wirkung. Trotzdem ist es derzeit die einzige Möglichkeit für Rechteinhaber, überhaupt gegen die gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen.

Es gab in der Vergangenheit allerdings auch andersartige Urteile. So entschied das OLG Köln im Juli 2014, dass eine Netzsperre für den gleichen Internet-Anbieter nicht tragbar sei. Damals hatte die GEMA die Netzsperre gegen Goldesel.to, drei.to, 3dl.am etc. juristisch angestrengt.

Goldesel.to war auch später noch häufiger Ziel von DNS-Sperren.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.