Die Klage gegen die Macher von Town.ag & Nfo-Underground.xxx ist letzte Woche angelaufen. 5,1 Mio. Euro soll der Schaden der Foren betragen.
Das Gerichtsverfahren gegen die Betreiber von Town.ag und Nfo-Underground.xxx ist zwischenzeitlich angelaufen. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen beziffert den durch die beiden Männer erzeugten Schaden auf 5,1 Mio. Euro. Über den Binärbereich des Usenet hat man über die Foren rund 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet.
Betreiber müssen sich vor Gericht verantworten
Matthias E. (33) und Gerrit G. (41) müssen sich seit letzter Woche in Dresden vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen die beiden Betreiber von Town.ag und Nfo-Underground.xxx aus dem oberbayerischen Leising wird am 17. Juni fortgesetzt. Man wirft ihnen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vor.
Ein Verfahren gegen die im Herbst 2017 überführten Betreiber von Usenet-Foren ging im April dieses Jahres zu Ende. Einer der Moderatoren von Usenetrevolution bekam eine Freiheitsstrafe, die man allerdings auf Bewährung ausgesetzt hat. Ein S-Mod hat man im Juni 2018 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt. Ob bzw. welche zivilrechtlichen Folgen auf die Angeklagten zugekommen sind, ist hingegen nicht bekannt.
Im November 2017 erfolgte in ganz Deutschland eine regelrechte Durchsuchungswelle. Betroffen von der Usenet-Razzia waren die mutmaßlichen Betreiber von Town.ag, Usenetrevolution.info, Nfo-underground.xxx und Usenet-town.com. Ebenfalls durchsucht wurden die Wohnungen der Betreiber der Usenet-Provider Speeduse.net und SSL-News.info.
Town.ag & Nfo-Underground.xxx: Verfahren soll abgekürzt werden
Strafrechtlich verantworten muss sich nun auch Gerrit G., den man in Alicante an spanischen Costa Blanca verhaftet hat. Dort betrieb der Hauptangeklagte seine Firma „President Business SL“. Darüber soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft alles gelaufen sein. Der 33-jährige Mitangeklagte Matthias E. soll die Technik bei town.ag betreut haben. Sollte der Techniker vollumfänglich aussagen, kommt wahrscheinlich nur eine Bewährungsstrafe auf ihn zu. Für den Hauptangeklagten steht nach Medienangaben eine Haftstrafe zwischen drei und fünf Jahren im Raum.
Nach der Anklageverlesung am ersten Verhandlungstag bat die Verteidigung der Angeklagten um ein Rechtsgespräch, um das Verfahren abzukürzen. Nach Ende des strafrechtlichen Verfahrens haben die betroffenen Rechteinhaber die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die strafrechtlich Verurteilten vorzugehen. In dem Fall drohen hohe Schadenersatzansprüche.
Beitragsbild Kai Oberhäuser, thx! (Unsplash Licence)
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