Heute erging vor dem AG Stuttgart ein erstes Urteil gegen einen S-Mod des Forums Usenetrevolution: 30 Tagessätze Geldstrafe á 10 Euro.
Heute Vormittag erging vor dem Amtsgericht Stuttgart ein erstes Urteil gegen einen Beteiligten des Forums Usenetrevolution. Einen S-Mod hat man heute wegen der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt. Die Verfahren gegen die Administratoren und weitere Verdächtige sind allerdings noch anhängig.
Erstes Gerichtsurteil gegen einen Mitbetreiber von Usenetrevolution
Im November des Vorjahres wurden im Rahmen einer umfassenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmungs-Aktion diverse Usenet-Foren und mehrere Usenet-Provider geschlossen und in Deutschland und Spanien Verdächtigte von der Polizei festgenommen. Die Usenet-Szene ist seit der Bustwelle nicht mehr die gleiche. Heute erging das Urteil vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen einen der Super-Moderatoren von Usenetrevolution.info Dieses Usenet-Forum war damals ebenfalls von der Razzia betroffen.
Der uns namentlich nicht bekannte Super Moderator (S-Mod) wurde heute früh zu 30 Tagessätzen á 10 Euro Geldstrafe verurteilt. Die verhältnismäßig geringe Strafe erklärt sich dadurch, weil der Verurteilte keiner der Hauptverdächtigen war. Deren Gerichtsverfahren sind noch anhängig. Der S-Mod war nicht der Betreiber des Forums Usenetrevolution, sondern lediglich an den gemeinschaftlich begangenen Urheberrechtsverletzungen beteiligt. Sobald es neue Informationen gibt, werden wir erneut berichten.
Usenet-Busts: Nutzer nur geringfügig gefährdet
Für die Nutzer der betroffenen Foren besteht offenbar nur ein geringes Risiko, dass man sie ebenfalls vor den Kadi zieht. Im Januar diesen Jahres teilte uns Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein telefonisch mit, dass er es nicht als seine Aufgabe ansieht, die Nutzer der Usenet-Foren strafrechtlich zu verfolgen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe sich bei ihrer Tätigkeit lediglich auf die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber konzentriert.
Diese Entscheidung trifft aber natürlich jeder Staatsanwalt für sich selbst. Die Aussage kann folglich für die ehemaligen Nutzer von Town.ag, Usenetrevolution.info, Usenet-town.com, SSL-News.info & Co. nicht als landesweiter Freifahrschein angesehen werden.
Tarnkappe.info