Usenetrevolution: erste Verurteilung heute Vormittag

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Kommentar von Harald:
Warum glaub ich nicht alles was hier geschrieben wird Ein Beispiel „und ein Usenet-Provider geschlossen“ es wurden 2 geschlossen. Ich war auch bei den Revos als S-Mod habe noch kein Termin für eine Verhandlung, noch nicht einmal die beschlagnahmten Geräte habe ich bis jetzt bekommen. Ich möchte so gerne mal wissen um welchen S-Mod sich es handelt. Hier wurde in letzter Zeit viel zu viel Schrott und Lügen verbreitet da kann nicht alles geglaubt werden. Ich glaube das es mehrere gibt die meiner Meinung sind, bleibt Lieber bei der Bild diese Zeitung lügt zwar auch aber nicht soviel wie Tarnkappe.

Dann lies die BILD. Da steht aber von Eurem Verfahren nichts drin. :wink:

Kommentar von Norbert:
Lieber Harald, mich wundert es sehr, dass du trotz deiner Klugscheißerei nicht mal weißt, dass du deine Geräte, wenn überhaupt, erst dann wieder bekommst, wenn das Verfahren gegen dich abgeschlossen ist. Auch steht nirgends, dass die Behörde dir überhaupt deine Geräte wieder geben MÜSSEN! Da sie Teil einer Straftat waren.
Das du noch keinen Termin hast, könnte vielleicht daran liegen, dass die Ermittlungen, geben dich, noch nicht abgeschlossen sind! Aber natürlich weißt du soetwas ja eh besser als alle anderen :wink:

Kommentar von Mario:
Was für eine lächerliche Strafe. Hier hätte ich mir härtere Strafen gewünscht. War der sogenannte Smod noch Schüler oder lebt er gar von Hartz 4? Ich hoffe, dass der Rest dieses Forums deutlich höhere Strafen bekommt.

Kommentar von InDex:
…Wer sagt uns denn jetzt, dass der hier kommentierende S-Mod (T-Mod = Topmodell) überhaupt ein Echter ist !?
Was für ein Schwachsinn: Er wurde nicht angeklagt und erhebt Beschwerde, weil er die beschlagnahmten Asservaten nicht zurückbekommt! Häääh, in einem lfd. Verfahren, bei dem wohl noch ermittelt wird, warscheinlich unwarscheinlich :slight_smile: Und das mit einem Verhandlungstermin kann Ruckzuck gehen. Gehste mal später wenn es klingelt zur Türe, steht dort der nette Postbote und überreicht dir pers. deine Anklageschrift, wenn du Pesch hast!
Selbst wenn der Auftritt nicht gelogen war, hört sich das relativ schwachsinnig an ^^
Als hobbyistischer Mitmensch tippe ich mal auf leichte Profilneurose?! Haben aber viele Modells…

Kommentar von :
Bei 300 Euro Strafe wird die Raubkopierer sind auch Mörder Fraktion etwas enttäuscht sein.
Hab mich schon am Anfang des Artikels schon gewundert, das die das Verfahren am Amtsgericht führen, bis ich das Strafmaß gelesen habe.

Kommentar von Steffi K. Eiser:
Wer sich hier über die „lächerliche“ Strafe aufregt: Ihr kennt wohl den Unterschied zwischen Strafverfahren (-klage) und Zivilverfahren (-klage) nicht.

Da jetzt ein positives Urteil in der Strafsache gesprochen wurde, ist die Bühne frei für diverse Zivilklagen. Und hier wird der Streitwert bekanntermaßen schwindelerregend hoch werden.

Sicherlich sind die hier ausstehenden Verfahren noch abzuwarten, aber aufgrund des aktuellen Urteils und der Beweislage wird es nur noch um die Höhe der Schadensersatzforderungen gehen, nicht mehr um ein „ob“. Und erfahrungsgemäß wird der Arme Bursche ab jetzt hoch verschuldet sein.

Kommentar von :
@Steffi
Bei der Boerse.bz haben die welche die Strafbefehle akzeptiert haben bisher auch nichts zu spüren bekommen.
Vermutlich weil bei 99 Prozent nichts zu holen ist.
Im vorliegenden Fall wird so was wie Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen belangt und das mit einer wirklich mickrigen Strafe.
Der Verurteilte wird also nicht so viel Dreck am Stecken haben.
Zumindest kann man dem/der nicht viel nachweisen.
Dementsprechend wird sich (vermutlich) auch dessen Anteil an Urheberrechtsverletzungen, die man dem eindeutig zuordnen kann, in Grenzen halten.
Ich denke mal, das die Moderatorentätigkeit beanstandet wurde.
Deshalb die geringe Strafe. Eventuell soll die niedrige Strafe verhindern das da in Revision gegangen wird, weil es vermutlich nicht mal klar ist ob normal Leute verwarnen und für einen einigermaßen gesitteten Umgangston zu sorgen, als strafbare Handlung angesehen werden kann.
Bei anderen Beteiligten kann das durchaus ganz anders aussehen.

Kommentar von Ein Ungläubiger:
wie lange willst Du die Leute noch verarschen ? Wo Du den Artikel rein gestellt hattest stand „Der uns namentlich bekannte Super Moderator (S-Mod)“ und nachdem „Harald“ geschrieben hat steht „Der uns namentlich nicht bekannte Super Moderator (S-Mod)“. Besteht Ihr hier nur auch Lügen? Woher hast du das mit dem angeblichen Urteil her? Ich hänge seit dem veröffentlichen des Artikels bei Google rum und habe nichts gefunden, gerade das wegen den Bust ist dürfte für viele interessant sein.

Ich habe weder dich noch die anderen Leser „verarscht“.

Kommentar von lao:
Vermutlich ging es in dem Gerichtsverfahren nur um die ‚‚Beteiligung‘‘ an Urheberrechtsverletzungen. In einem Usenetforum werden nur die Informationen, in Form einer NZB, zur Verfügung gestellt. Das heißt das der Moderator, welcher die NZB zur Verfügung stellt, weder für den Upload verantwortlich ist, noch für den Download der einzelnen User urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Ich kenne natürlich den Strafbestand nicht im einzelnen, hier aber davon zu sprechen, dass Derjenige (S-Mod) ab jetzt hoch verschuldet sein wird, ist in meinen Augen reine Panikmache und vertritt eher Deine Ansicht zu dem Thema an sich…

Bei einer Strafe von 300 Euro ist niemand lange „verschuldet“. Ich habe selten so eine milde Strafe gesehen. Leider liegen uns nicht mehr Informationen über den Fall vor. Was ich geschrieben habe ist alles, was uns bekannt ist.

Kommentar von Usenet4ever.pw ist weg vom Fenster:
[…] Wir alle erinnern uns noch an den 08.11.2017. Dies war der bisher schwärzeste Tag im deutschsprachigen Usenet. Die Groß-Razzia gegen die deutschen Usenet-Foren Town.ag, Usenetrevolution, Nfo-underground.xxx und Usenet-town.com sowie die Usenet Provider Speeduse.net und SSL-news.info bleiben den Meisten von uns in schmerzlicher Erinnerung. Diverse Verfahren laufen noch, erste Verurteilungen gab es auch schon. […]

Kommentar von MadMetzi:
Hi zusammen ich bin ja ebenfalls ein Betroffener der Sache und ich war kein Mitglied vom Board Usenet Revolution sprich Mod oder so. Nur ein stinknormaler User der vielleicht mal was gepostet hat. Aber auch ich habe weder eine Anklage noch irgendwas bis heute gehört. Wenn se das stimmt dann können se so ne lächerliche Geldstrafe sofort von mir haben. Mein Anwalt meinte als ihn im Nov.2017 eingeschaltet habe das es sehr wahrscheinlich auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung hinaus laufen würde aber wie erwähnt tappen wir bis jetzt im dunkeln. LG Gruß auch an Lao wenn er der Lao vom damaligen Revo Forum war und ich würde mich gerne mit Ihm mal an anderer Stelle unterhalten.

Kommentar von :
Dir ist aber auch klar das Zivilklagen selten erfolgreich sind. Vor allem wenn der Beklagte eine Rechtschutzv. hat.

Kommentar von Lahombre:
Also vor einer Woche hat mein Rechtsanwalt mir mitgeteilt das die Staatsanwalt wahrscheinlich Anklage erheben wird, aber er noch das eine oder andere vor hat. Eigenartig ist daß ich wie madmetzi und einige andere noch nichtmal im Team war und schon an meinen Equipment haben die Herren vom bka gesehen das ich wohl nicht das dicke Dingen gewesen sein kann. Na ja , Rechner usw. Alle noch weg und ich warte weiter auf Meldung vom Staatsanwalt.

Kommentar von Unknown:
Muhahaha die Herren vom BKA ? bist aber ein schwerer Brocken gewesen. Bei mir und allen anderen war das LKA zu Besuch.

Kommentar von NurEinfacherNutzer:
Die beschlagnahmten Geräte werden nicht zwingend nach abgeschlossenem Verfahren erst zurückgegeben. Sie können auch (teilweise) im laufenden Verfahren ausgehändigt werden, wenn sie für das Verfahren nicht weiter relevant sind.

Kommentar von Lahombre:
https://www.pic-upload.de/view-35911734/IMG_20180906_143756.jpg.html

Habe es nicht nötig mich mit fremden Federn zu schmücken . Und wegen bka und LKA so nen Drama zu machen ist müßig.