Einer der Admins des Forums Usenetrevolution wurde kürzlich zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die man auf Bewährung ausgesetzt hat.
Einer der Hintermänner des Forums Usenetrevolution wurde kürzlich zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die man auf Bewährung ausgesetzt hat. Dem Urteil können sich nun nach Ende des strafrechtlichen Prozesses noch zivilrechtliche Verfahren mehrerer Rechteinhaber anschließen. Zudem muss der Angeklagte zahlreiche Sozialstunden ableisten.
Vor einem Gericht in den neuen Bundesländern stand kürzlich ein Angeklagter vor Gericht, der in der Rangfolge noch über den regulären Moderatoren stand. Er war allerdings keiner der Betreiber. Der Mann bat darum, dass wir sein Pseudonym nicht namentlich erwähnen sollen. Ich würde folglich alle Leser bitten, sich zum Schutz des Verurteilten mit irgendwelchen Spekulationen zurück zu halten.
Hintergrund zu usenetrevolution
Im November 2017 erfolgte in ganz Deutschland eine Durchsuchungswelle. Betroffen von der Razzia waren die mutmaßlichen Betreiber von town.ag, usenetrevolution.info, nfo-underground.xxx und usenet-town.com. Dazu kamen im gleichen Zeitraum die Macher der Usenet-Provider speeduse.net und ssl-news.info. Im Juni 2018 wurde diesbezüglich vor dem Amtsgericht Stuttgart das erste Verfahren eröffnet. Für kurze Zeit war die Razzia gleichbedeutend mit einem regelrechten Kahlschlag. Mittlerweile gibt es in der deutschsprachigen Usenet-Szene wieder mehr als genügend Nachfolger bzw. Nachahmer.
Posten der NZB-Datei = Urheberrechtsverletzung
Das Gericht sah im aktuell abgeschlossenen Fall schon das Posten der NZB-Dateien bei Usenetrevolution als Urheberrechtsverletzung an. Dies hat man damit begründet, weil die Beschreibungen zu den Archiven öffentlich in den Suchmaschinen indiziert wurden. Wer nach den entsprechenden Filmen, Programmen etc. suchte, wurde folglich bei Google & Co. fündig. In vielen Foren ist es allerdings üblich, dass man sich erst beim Uploader bedanken muss, bevor man die NZB-Datei (ähnlich wie ein Magnet-Link oder eine Torrent-Datei beim P2P-Filesharing) herunterladen kann.
Von daher sind diese Dateien in den meisten Boards nicht öffentlich zugänglich. Wie man an die NZB-Datei gelangt ist, um sie bei Usenetrevolution zu posten, war dem Staatsanwalt „völlig egal„. Manche NZB-Dateien wurden von anderen Indexern oder Foren geklaut. Manche User haben die Dateien hingegen eigenständig im Binärbereich des Usenet hochgeladen, um anschließend die NZB-Datei zu erstellen.
Der Angeklagte hatte Glück,
weil finanzielle Erwägungen beim Betrieb keine Rolle gespielt haben. Weil das Gericht Usenetrevolution als reine Freizeitbeschäftigung eingestuft hat, konnte man den Angeklagten nicht wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen verurteilen. In dem Fall wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. Weil der Mann in der Rangfolge höher als die herkömmlichen Moderatoren stand, forderte die Staatsanwaltschaft für ihn auch eine höhere Strafe. Am Ende hat man ihn zu neun Monaten Haft verurteilt. Diese hat man für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Fazit des Verurteilten: „Es hätte schlimmer kommen können. Die Sache ist endlich gelaufen.“ Er sei mit einem blauen Auge davon gekommen, wie er sagt. Unbegreiflich war für ihn nur, warum der Staatsanwalt für ihn höhere Strafen gefordert hat, als für „normale Moderatoren„. Seine Stellung änderte nichts an den eigentlichen Urheberrechtsverletzungen. Zudem gehörte er nach eigenem Bekunden nicht zu dem Kreis der Verantwortlichen, die die Verträge mit den Anti DDoS-Dienstleistern, Domain-Registraren, Webhostern etc. abgeschlossen haben.
User von Usenetrevolution müssen nichts befürchten
Im Anschluss an die Verhandlung konnte sich der frühere Admin mit dem zuständigen Staatsanwalt unterhalten. Dieser habe nicht vor, rechtlich gegen die Nutzer des Forums vorzugehen. Der gigantische Aufwand, der damit verbunden sei, würde sich einfach nicht rechnen. Die kriminelle Energie, die mit der reinen Nutzung eines solchen Boards verbunden ist, fällt im Gegensatz zu den Mitbetreibern sehr viel geringer aus. Natürlich trifft jede Staatsanwaltschaft diese Entscheidung für sich. Dennoch erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, dass auf die früheren Nutzer derartiger Foren noch Ärger zukommen wird.
Der Verurteilte hat es aber möglicherweise noch nicht hinter sich. Jetzt nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens besteht für Rechteinhaber, deren Werke beim Forum ausgetauscht wurden, die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Mann vorzugehen.
Podcast: Was kann den Nutzern passieren?
Beitragsbild Clem Onojeghuo, thx! (Unsplash Lizenz)
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