Landgericht Aachen, Nordfront
Landgericht Aachen, Nordfront. Foto Norbert Schnitzler.
Bildquelle: Norbert Schnitzler, GFDL 1.2

Share-Online.biz: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Betreiber

Der Betreiber des Filehosters Share-Online.biz ist zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Sieg?

Mehr als sechs Jahre nach der Durchsuchung erfolgte nun das Urteil gegen den Ex-Betreiber von Share-Online.biz. Die ACE/MPA bezeichnet es als ein „bahnbrechendes Urteil„. Das Landgericht Aachen sende „damit eine klare Botschaft, dass diejenigen, die Cyberlocker betreiben, um digitale Piraterie zu erleichtern, strafrechtlich für die Förderung der Online-Piraterie zur Verantwortung gezogen werden können und werden„, jubelt die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE), die weltweit größte Anti-Piraterie-Organisation. Das Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 86 KLs 6/23 (111 Js 44/15)) ist bereits rechtskräftig.

Razzia führte zur Löschung von 20 Millionen illegalen Dateien

Laut Urteil kam das Landgericht Aachen zu der Überzeugung, dass der Angeklagte von den massenhaften Urheberrechtsverletzungen wusste. Er hat Uploader gezielt bezahlt, um seinen Gewinn zu steigern. Es handelte sich somit im Gegensatz zu den Aussagen der Verteidigung des Angeklagten nicht um einen neutralen Online-Speicherdienst.

Die Verurteilung von Share-Online.biz wurde durch die umfangreiche und nachhaltige Arbeit von Gregory Skavron, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), und die enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden ermöglicht. Die Ermittlungen führten im Oktober 2019 zur Schließung der Plattform. Im gleichen Atemzug entfernte man fast 20 Millionen rechtswidrige Dateien aus dem Internet. Seinen Anfang nahm das Verfahren aufgrund der Recherchen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, GVU, die seit Sommer 2020 nicht mehr existiert.

Wir würdigen die hervorragende Arbeit der ZAC NRW, deren Fachwissen und Engagement maßgeblich zum Erfolg dieses Falles beigetragen haben. Dieses Urteil zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Strafverfolgungsbehörden entscheidend ist, um groß angelegte Piraterie zu bekämpfen und Urheber zu schützen“, schrieb Larissa Knapp, Executive Vice President und Chief Content Protection Officer der MPA in ihrer Pressemitteilung.

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Das Ende einer Ära

Share-Online.biz war damals ähnlich wie Rapidshare und Uploaded einer der führenden Filehoster im deutschsprachigen Raum. Er erzielte zwischen 2008 und 2019 einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und ermöglichte Urheberrechtsverletzungen in großem Stil.

Dieses Urteil macht deutlich, dass Betreiber von angeblich neutralen Plattformen sich nicht auf Haftungsprivilegien oder vorgebliche Unwissenheit berufen können. Für eine Plattform wie Share-Online reicht es nicht aus, Missbrauchsmeldungen von Rechteinhabern lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Wer mit seinem Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen fördert oder unterstützt, muss nicht nur mit Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzforderungen rechnen, sondern begeht auch eine Straftat“, kommentierte Geerart Bourlon, Vice President of Global Content Protection Legal bei der MPA das Urteil.

Share-Online.biz: Bahnbrechendes Urteil oder der nächste Pyrrhussieg?

Im Anbetracht des erzielten Umsatzes haben zahlreiche Prozessbeobachter ein deutlich schärferes Urteil erwartet. Doch wichtiger als die zwei Jahre auf Bewährung war die Beschlagnahmung des gesamten illegal erzielten Gewinns. Den hat man direkt im Rahmen der Razzia einkassiert. Der Betreiber und seine Helfer standen 2019 von einem Moment auf den anderen mittellos da, weswegen die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich auch auf eine Untersuchungshaft des Hauptverdächtigen verzichtet hat.

share-online.biz
Rest in Peace, share-online.biz!

Natürlich ging bei der Beschlagnahmung auf einen Schlag wahnsinnig viel Stuff verloren, plötzlich waren unzählige Download-Links nicht mehr funktionstüchtig. Auch sind in der Folge ein paar illegale Portale zur eigenen Sicherheit offline gegangen. Doch geändert hat sich dadurch wenig. Die heute aktiven Sharehoster agieren schlichtweg vorsichtiger. Das Geschäftsmodell besteht weiterhin mit der Änderung, dass man die Uploader heutzutage verzögert und grundsätzlich sehr viel schlechter bezahlt als damals. Von daher verwundert der Jubel der ACE/MPA.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.