Das Internet Archive hat bei der Berufung vor einem US-Gericht verloren, Verlegerverbände hoffen, dass es als Präzedenz für KI-Klagen dient.
Das Internet Archive, ein gemeinnütziges Projekt für die Archivierung von Websites und Medien, hat im Berufungsfall vor dem 2nd Circuit Court of Appeals eine Schlappe erfahren.
Das Gericht bestätigt damit das Urteil von Hachette gegen Internet Archive und bezeichnet die Fair-Use-Rechtfertigung des Internet Archives als „nicht überzeugend“. Das Projekt argumentierte, dass die Umwandlung des Buches in ein digitales Werk transformativ wäre, da es das Verleihen einfacher mache und zusätzliche Arten der Nutzung erlaube. Das Gericht schrieb dazu:
Der „Effizienzgewinn“ [aus den Fällen Sony und TVEyes] unterscheidet sich vom vorgeblichen Effizienzgewinn der Free Digital Library des IAs. […] Das Angebot bietet wenig Effizienzgewinn über die von den Verlagen angebotenen E-Books.
Urteil des 2nd Court of Appeals S. 29f.
Dem Internet Archive geht es nicht um Profit
Das Gericht stimmt dem Internet Archive jedoch zu, dass das Projekt der digitalen Bibliothek nicht-kommerziell ist. Die Gewerbsmäßigkeit eines solchen Angebotes kann massive Auswirkungen auf die möglichen Strafen, oder bei einem Vergleich die Einigungshöhe haben. Laut Wired habe es einen solchen Vergleich zwischen den Parteien gegeben, dessen Inhalt sei aber nicht öffentlich.
Die Verlage hoffen sich aus diesem Urteil Folgen für Firmen, die ihre KIs mit unlizenzierten digitalen Inhalten trainieren. „Es ist nicht in Ordnung, sich diese Rechte einfach anzumaßen“, so die Vorsitzende und Präsidentin der Verlagsvereinigung „Association of American Publishers“ Maria A. Pallante. Damit schließt sie sich dem rechtlichen Gegenwind an, den Generative Transformer inzwischen mehr und mehr zu spüren bekommen.
Dunkle Wolken am Horizont
Als wäre diese Schlappe vor Gericht nicht schlimm genug, denn das Internet Archive steht direkt vor dem nächsten Rechtsstreit: dieses Mal unter anderem gegen Universal Music und Sony. In ihrer Klageschrift wird dem Archiv vorgeworfen, illegale Kopien von tausenden Werken von Größen der Industrie angefertigt zu haben und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, was die Labels als „Diebstahl von Generation von Musik“ bezeichnen. Ein Urteil zu diesem Fall gab es bisher noch nicht, doch auch hier könnte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz Beachtung finden.
Mit einer Forderung von über 400 Millionen US-Dollar, könnte ein Urteil das Fortbestehen des Archives gefährden und damit eine wertvolle Ressource für Journalisten, Forscher und kommende Generationen unwiederbringlich zerstören.