Internet Archive musste nach dem Gerichtssieg der Verlage 500.000 Bücher entfernen. IA forderte die Verlage auf, „die Leser lesen zu lassen“.
Das Internet Archive (IA) ermöglicht als gemeinnützige Organisation einen kostenlosen Online-Zugang zu Büchern. Nach einem Rechtsstreit mit Buchverlagen im letzten Jahr war die Online-Bibliothek gezwungen, rund 500.000 Titel aus ihrer Sammlung zu entfernen. Ein Schritt, den IA als „verheerenden Verlust“ für Leser bezeichnet, die auf die Plattform angewiesen sind, um auf sonst schwer zu findende Bücher zuzugreifen.
Chris Freeland, Direktor der Open Libraries beim Internet Archive, brachte die Entschlossenheit der Organisation zum Ausdruck, den Zugang zu diesen entfernten Büchern wiederherzustellen. Der Fall Hachette vs. Internet Archive ist derzeit beim US-Berufungsgericht für den zweiten Gerichtsbezirk anhängig. Die Berufung soll am 28. Juni mit mündlichen Verhandlungen beginnen und IA ist bereit, seinen Standpunkt erneut darzulegen.
Hoffnung liegt beim Urteil des Berufungsgerichts
Ziel ist es, das Gericht davon zu überzeugen, dass die kontrollierte digitale Ausleihe von gedruckten Büchern durch IA, als faire Nutzung im Sinne des Urheberrechts zu betrachten ist. Freeland verdeutlicht auf dem Internet Archive-Blog:
„Wir kaufen und erwerben Bücher – ja, physische, gedruckte Bücher – und stellen sie jeweils einer Person zum Ausleihen und Lesen online zur Verfügung. Diese Arbeit ist für Leser und Autoren gleichermaßen wichtig, da viele jüngere und einkommensschwache Leser nur lesen können, wenn Bücher kostenlos ausgeliehen werden können, und die Bücher vieler Autoren nur durch die Arbeit von Bibliothekaren entdeckt oder erhalten werden können.“
Das Rechtsteam von Internet Archive will argumentieren, dass die Verlage keine Beweise dafür vorgelegt hätten, dass die Ausleihpraktiken der Open Library dem E-Book-Markt geschadet hätten. Sie sind der Ansicht, dass dem Urheberrecht besser gedient wäre, wenn man IAs Ausleihen erlaubte, anstatt es zu verhindern. Freeland wies auch darauf hin, dass Internet Archive branchenübliche Technologie einsetzt. Damit verhindern sie das illegale Herunterladen und Teilen von Büchern, genau wie die großen Verlage es tun.
Freeland erklärte:
„Unsere Position ist eindeutig: Wir wollen unseren Bibliotheksbesuchern nur ermöglichen, die Bücher auszuleihen und zu lesen, die wir besitzen, wie in jeder anderen Bibliothek auch.“
Er betonte auch die möglichen weitreichenden Folgen der Klage, die über das Internetarchiv selbst hinausgehen, und forderte die Verleger auf, „die Leser lesen zu lassen“.
Dass Internet Archive all diese Bücher entfernte, hat bei den IA-Nutzern Spuren hinterlassen. Viele Titel sind jetzt mit dem Hinweis „Ausleihe nicht verfügbar“ gekennzeichnet. Allein Benutzer mit Lesebehinderungen können immer noch darauf zugreifen. Seit der Entfernung wird IA nach eigenen Angaben mit Nachrichten von Lesern aus aller Welt konfrontiert, die nach den fehlenden Titeln suchen.
In offenem Brief fordern Internet Archive-Befürworter von Verlagen, Bücher wiederherzustellen
Über 21.000 Unterstützer haben zudem einen offenen Brief vom 14. Juni an die Verlage unterzeichnet. Darin fordern sie auf, die Entfernungen zu überdenken und die verlorenen Bücher zurückzubringen. Der Brief hebt hervor, wie sehr Akademiker, Studenten und Pädagogen auf die Ausleihe angewiesen sind. Insbesondere in Gebieten, die nicht über viele Ressourcen verfügen.
AAP verteidigt Löschaufforderung
Ein Sprecher der Association of American Publishers (AAP), der Branchenorganisation hinter der Klage, verteidigte die Löschaufforderung. Gegenüber Ars Technica erklärte er:
„Wie Internet Archive sicherlich weiß, wurde die Entfernung literarischer Werke von der Übertragungsplattform von Internet Archive von einem Bundesgericht mit gegenseitigem Einverständnis von Internet Archive angeordnet, nachdem das Gericht eindeutig eine Urheberrechtsverletzung festgestellt hatte. Kurz gesagt, Internet Archive hat literarische Werke in die ganze Welt übertragen und sich gleichzeitig geweigert, den Autoren und Verlegern, die solche Werke ermöglichen, die erforderlichen Rechte zu lizenzieren.“