Am 21. März 2024 veröffentlicht der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Speicherpflicht von Fingerabdrücken in Personalausweisen.
Gegen die obligatorische Abgabe der Fingerabdrücke für den Personalausweis ging ein Mitglied der Bürgerrechtsorganisation digitalcourage (ehemals FoeBuD) bereits im Jahr 2021 juristisch vor. Detlev Sieber reichte Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein.
Er verlangte von der Stadt die Ausgabe eines neuen Personalausweises. Allerdings ohne biometrische Daten in Form von Fingerabdrücken. Schon in erster Instanz verwies man den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nächste Woche Donnerstag soll das Urteil verkündet werden.
Der Staat behandelt uns wie Kriminelle
digitalcourage vertritt die Meinung, die Speicherpflicht für Fingerabdrücke auf Personalausweisen sei „gefährlich„. Auch könne man dies nicht in Einklang mit einem Rechtsstaat oder Demokratie in Einklang bringen. Das Vorgehen erinnere vielmehr an die Behandlung von Kriminellen. Oder an die „Kontrollsucht von Polizeistaaten„. Jede Erhebung, Speicherung und Verarbeitung unserer biometrischen Informationen ist aber ohne Zweifel ein „mögliches Sicherheitsrisiko„. Im Falle eines Datenlecks hätte dieses besonders dramatische Konsequenzen, denn die Fingerabdrücke bleiben stets die gleichen.
Vorrübergehend auf einen neuen Personalausweis verzichten
Die NGO empfielt allen Personen, deren Ausweis abgelaufen ist, auf diesen vorübergehend zu verzichten. „Wenn Sie noch einen gültigen Reisepass haben, können Sie diesen als Ausweisdokument statt des Personalausweises nutzen.“ So müsse man zumindest nicht ein zweites Mal die eigenen Fingerabdrücke abgeben.
Fakt ist: Umso häufiger man unsere biometrischen Daten erhebt, weiterleitet oder ausliest, umso größer ist das Risiko, dass dabei etwas schief geht und die Daten in die Hände Unbefugter gelangen. digitalcourage hinterfragt auch: Wenn der Staat uns schon nicht vertraut, warum bitte sollten wir unter diesen Voraussetzungen den staatlichen Behörden vertrauen?
Vor dem EuGH konnten die Anwälte von digitalcourage bereits im Jahr 2022 einmal schriftlich Stellung nehmen. Das gleiche galt für die Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten, die Kommission, das Parlament und den EU-Rat. Aufgrund der nicht öffentlichen Stellungnahmen ist für die Kläger klar, dass ihnen beim Thema Personalausweis vor Gericht jede Menge Gegenwind droht.
Generalanwältin rät dazu, die Klage abzuweisen
Die Klage hat man dann am 14.03.2023 vor der Großen Kammer des EuGH in Luxemburg mündlich verhandelt. Die Empfehlung der Generalanwältin am europäischen Gerichtshof, Laila Medina, lautete dahingehend, dass man das Verfahren ablehnen sollte. Ob der EuGH die Argumentation auch „lückenhaft“ findet, so wie der Kläger, wird sich nächste Woche zeigen.