Share-Online.biz: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Betreiber


Kommentare zu folgendem Beitrag: Share-Online.biz: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Betreiber

Der Betreiber des Filehosters Share-Online.biz ist zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Sieg?

Von daher verwundert der Jubel der ACE/MPA

Die jubeln doch bei allem, was denen eine Existenzberechtigung verleiht! Die hätten bestimmt auch gejubelt, wenn es eine 500€ Geldstrafe gegeben hätte…
:laughing:

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Wer hat denn die beschlagnahmte Kohle bekommen? Der Staat?

Sehr gute Frage, die mich auch interessieren würde!

Haha, und für dieses Urteil hat man jetzt jahrelang gewartet. Sicher sehr abschreckend. :laughing:

Wurden bestimmte Uploader eingentlich direkt bezahlt? Oder ist hier das bezahlen der Uploader über das Bonussystem gemeint?

Mirko Brüß
‪@bruess.law‬
Fünf Jahre Arbeit, ein gutes Ende….

(eigentlich wollte ich den Link auf Blusky einfügen, aber das lässt die Foren Software nicht zu).

Das ließt sich aber schon so, als ob er für seine Klienten einen Erfolg erzielt hat (ansonsten hätte ich an seiner Stelle gar nichts geschrieben).
Ein persönliches Anliegen am Betreiber wird er kaum gehabt haben, aber eine bewiesene Schuld, egal ob auf Bewährung oder nicht, sollte doch zumindest die Einbehaltung aller sichergestellten Gelder bedeuten?
Das könnte dann Filmfirmen und Verlagen doch sicher das Tor aufmachen um an Entschädigungen zu kommen. So zumindest mein Verständnis von einer Schuld.

Beantragt doch einfach das volle Urteil damit es in der NRWE Datenbank auftaucht Aktenzeichen 86 KLs 6/23
https://www.lg-aachen.nrw.de/infos/Rechtsprechung_NRWE_DB/index.php

Und in der Regel wird beschlagnahmtes Vermögen dem Staat zugeführt siehe https://www.berlin.de/staatsanwaltschaft/vermoegensabschoepfung/#:~:text=Gibt%20es%20Personen%2C%20die%20durch,erwirbt%20der%20Staat%20das%20Eigentum.

Zitat:

Gibt es Personen, die durch die Straftat einen Vermögensnachteil erlitten haben, werden diese von der Staatsanwaltschaft aus den vereinnahmten Vermögenswerten entschädigt. Anderenfalls erwirbt der Staat das Eigentum.

die ACE/MPA sollte eigentlich davon nichts sehen außer sie können für jede einzelne Datei einzeln dalegen welcher Rechteinhaber von ihnen zum damaligen Zeitpunkt genau geschädigt wurde. Ansonsten müssen sie extra auf zivilrechtlichen Weg machen oder im Urteil wird eine Geldstrafe ausgesprochen die der Betreiber an die ACE/MPA zu zahlen hat aus eigener Tasche.

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Ist ACE der Saftladen?

Zitat:
Im Anbetracht des erzielten Umsatzes haben zahlreiche Prozessbeobachter ein deutlich schärferes Urteil erwartet. Doch wichtiger als die zwei Jahre auf Bewährung war die Beschlagnahmung des gesamten illegal erzielten Gewinns. Den hat man direkt im Rahmen der Razzia einkassiert. Der Betreiber und seine Helfer standen 2019 von einem Moment auf den anderen mittellos da, weswegen die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich auch auf eine Untersuchungshaft des Hauptverdächtigen verzichtet hat.

Meine Meinung dazu:

  1. Zu einem ist der Betreiber nicht im Gefängnis gelandet, und erhielt lediglich eine Freiheitsstrafe in dessen Rahmen er sich nicht zu Schulden kommen lassen darf.

  2. Der Filehoster war 12 Jahre „online“ und die letzten Jahre werden sicherlich sehr, sehr"ergiebig" gewesen sein, weil es in diesem Bereich der Filehoster ja bereits andere „Komplett-Ausfälle“ gab. Ich frage mich, was er in dieser Zeit mit dem „Geld“ gemacht hat, es wurden doch sicherlich Luxusgüter wie Autos, Technik etc. gekauft, verschenkt, und möglicherweise Immobilen gekauft?

  3. Wenn er „klug“ war hat er Geld angelegt, in welcher Form auch immer, und hat möglicherweise auch irgendwo was davon auch deponiert oder sogar dieses Geld für sich arbeiten lassen. Auch über Mittelsmänner und die s.g. Strohmänner was vielleicht gar nicht so schwierig wäre.

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, das der Betreiber sich insgeheim einen „ablacht“ und nach dieser Freiheitsstrafe sein „Depot“ wenn er denn eines hat, hervorholt und sich dann ein schönes Leben macht.

PS. Sind Vermutungen die letztendlich nur der Betreiber beantworten kann…
Bin mir auch nicht sicher, ob er nicht jemand findet der sich für dieses Geschäftsmodell interessieren könnte. Und falls jemand anders es aufbaut, kann er „seine“ Fehler mitteilen…

Tatsächlich taucht sogar nach Suche in diesem Forum bei den Wörtern „Aachen, Sparkasse, Online-Media“ intressante Artikel auf, die darauf hinweisen das bereits im Jahr 2015 - 2016 massive Fehler vom Betreiber gemacht wurden… :wink:

PS. Ganz so abschreckend finde ich das Urteil unter Berücksichtigung meiner Punkte nicht wirklich… !

Seltsam finde ich die Aussage von Geerart Bourlon (MPA):

Für eine Plattform wie Share-Online reicht es nicht aus, Missbrauchsmeldungen von Rechteinhabern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Share-Online ist Take-Down-Aufforderungen nachweislich nachgekommen, hat damals die GVU bestätigt.

Stimmt, Share-Online hat auf Anfrage rigoros gelöscht…
allerdings gab es wenig später „Clone-Dateien“ mit genau den selben Inhalt die sogar den selbe "SHA Checksum Prüfsumme " aufwiesen…, und teilweise sogar automatisiert wieder hochgeladen wurden.
Somit war das kein wirklich erfolgreiches bzw. nachhaltiges löschen. :wink:

Denke das ist gemeint…
SO - hat das auch gewusst, bzw. geduldet vielleicht sogar unterstützt
Zumindest wenn jede Woche das gleiche „Giga-Paket an Epubs“ online ist bzw. war…

Es gab im Gegensatz zu uploaded kein Gerichtsurteil, das Share-Online verpflichtet hat, Reuploads proaktiv zu unterbinden.

Um einen Reupload durch seine Uploader (automatisiert) auszulösen, reicht eine automatische Notification durch Share-Online über den Take-Down an den Uploader.

Ist das so :thinking:
Ist es nicht vielmehr so, das einige Gerichtsurteile „branchenübergreifend“ sind. Hier mein „Auszug“ aus dem ich genau das lese →

"1. Ergreift der Betreiber einer Sharehosting-Plattform, obwohl er vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen wurde, dass ein geschützter Inhalt über seine Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um den Zugang zu diesem Inhalt durch Löschung oder Sperrung zu verhindern, nimmt er selbst eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 UrhG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG vor. Für den durch Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG vollharmonisierten Bereich tritt mithin die Haftung als Täter an die Stelle der bisherigen Störerhaftung (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - C-682/18 und C-683/18, GRUR 2021, 1054 Rn. 85 und 102 = WRP 2021, 1019 - YouTube und Cyando).

Quelle:
https://www.dr-bahr.com/news/weiteres-volltext-urteil-zur-haftung-von-sharehosting-plattform-uploaded-uploaded-iii.html

PS. Ob die Plattform Share-Online oder Megaupload oder Rapidshare heissen würde, wäre demnach unintressant… / es sind Sharehosting-Plattformen ohne Frage. (und alle sind unsanft von uns gegangen). :smiling_face_with_tear:

Manchen fällt es vielleicht auf, Youtube stand auch auf dieser Liste. ABER die haben auch natürlich mehr „Macht / Geld“ um auch Reuploads schnell und zweifelsfrei zu erkennen. Diese Technik hat aber nicht jeder Sharehoster, sowieso nicht die „kleinen“… Deswegen birgt ein „Sharehoster“ grosse Risiken…, wobei das „Buisness“ ohnehin schwierig ist. Also ich würde mit diesem „Wissen“ kein derartiges „Start Up“ in Deutschland eröffnen. (Ärger ist 100% vorprogrammiert).

Das mit den MD5-Hashes ist falsch, der Reupload einer Datei die den selben MD5-Hash hatte war bei Share-Online schon Jahre vor der Abschaltung nicht möglich. Teilweise war der Reupload mit dem selben Archivnamen bei richtig heißen Material nichtmal möglich.

Hier noch ein alter Post von Wjunction das Filter existiert haben
https://www.wjunction.com/threads/share-online-biz-discussion-thread-post-your-discussions-related-to-share-online.127344/post-1786683

Soweit ich weiß haben Hoster wie Share-Online, Hotfile, Netload nach dem Megaupload Bust solche Filter wie MD5-Hashes und Dateinamen eingebaut. Bringen tun solche Filter technisch aber auch nichts weil man sowas innerhalb von paar Sekunden aushebeln konnte und immer noch kann.

Das begreift aber die ACE/MPA nicht und versucht so halt über das „Geldargument“ die Hoster abzuschalten. Und andere Konsorten die schreien mit der Hosterhaftung die Server für solche Hoster zur Verfügung stellen mit technisch sinnlosen Maßnahmen zu überfluten die eingebaut werden sollen.

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Er hat Reserven - glaube es mir…

Sehe ich genauso…, über die vielen Jahre lässt sich
auf jeden Fall „Geld“ abzweigen, und umverteilen.
Der wird keine 2 Jahre die Füße stillhalten
und da ein tristes Dasein führen.
Der plant wahrscheinlich
wieder was
großes…

PS. Umverteilen kann auch „Verstecken“ beinhalten. :shushing_face:

Man kann nur hoffen, dass er diese „Reserven“ nicht wieder bei der Sparkasse Aachen geparkt hat?!
:laughing:

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Die ACE ist wirklich nicht daran interessiert Leben zu zerstören. Es bringt denen nichts, wenn die Leute im Knast sitzen oder sie finanziell ruiniert werden. Der größte Erfolg ist die Abschaltung der betreffenden Seiten. Daher wird immer versucht eine Art Deal abzuschließen. Das muss man der ACE halt auch mal zu Gute halten. Im Endeffekt machen die auch nur ihren Job. Auf jeden Fall ein besserer Verein als die GVU.

Die Arbeit ist halt komplett anders aufgebaut. Die ACE arbeitet primär mit zivilrechtlichen Mitteln, die GVU hat eine Strafanzeige aufgegeben und gehofft, dass die Staatsanwaltschaft irgendwann doch noch aktiv wird. :wink:

Letztlich hat das der GVU am Ende den Kopf gekostet, spätestens als die MPA als zahlendes Mitglied ausgestiegen ist, war es das gewesen.