Polizei
Polizei
Bildquelle: Markus Spiske, Lizenz

Share-Online.biz: Staatsanwaltschaft will gegen Uploader vorgehen

Mehr als 3,5 Jahre nach der Schließung des Online-Speicherdienstes Share-Online.biz befinden sich die Auswertungen nun auf der Zielgeraden.

Mitte Oktober 2019 war der in der Szene anerkannte Filehoster Share-Online.biz von heute auf morgen plötzlich nicht mehr erreichbar. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung bei den Hauptverdächtigungen und eine Beschlagnahmung der Beweismittel, deren Auswertung bis heute andauert.

Share-Online.biz: Auswertungen weitgehend abgeschlossen

Wir haken in regelmäßigen Abständen nach, um uns nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen. Gestern erhielten wir eine Antwort von Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der Staatsanwaltschaft Köln. Hebbecker ist auch zuständig für die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (kurz ZAC NRW).

share-online.biz
ein Logo aus grauer Vorzeit

Laut Dr. Hebbecker sind die Auswertungen „weitgehend abgeschlossen und für die kommenden Wochen wurde hier der Eingang des polizeilichen Abschlussberichts sowie des Berichts eines beauftragten externen IT-Dienstleisters angekündigt.“

Hebbecker geht davon aus, dass durch den zuständigen Dezernenten dann zeitnah eine Abschlussentscheidung getroffen werden wird. Ein konkretes Datum dafür kann er derzeit noch nicht benennen. Dabei geht es in erster Linie um die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverdächtigen, also der ehemaligen Betreiber von Share-Online.biz.

ZAC NRW will auch gegen Uploader vorgehen

share-online.biz

Staatsanwalt Hebbeker teilte uns ferner mit, dass es weiterhin beabsichtigt sei, „dass auch gegen Uploader vorgegangen werden soll, denen man Urheberrechtsverstöße durch Zuordnung der Rechteinhaber nachweisen kann. Zum diesbezüglichen Ermittlungsstand kann ich jedoch derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben machen.“

Mehr als eine Absichtserklärung könne man derzeit nicht übermitteln. Dafür müssten die umfangreichen Auswertungen abgeschlossen sein, schrieb uns der Sprecher der ZAC NRW.

Was ist mit den Downloadern?

Auf die Frage nach der Rückverfolgbarkeit der Downloader, d.h. der Personen, die nachweislich ein kostenpflichtiges Abonnement bei Share-Online.biz abgeschlossen haben, haben wir bisher keine Antwort erhalten. Fakt ist: Bei Verwendung eines weniger anonymen Zahlungsmittels (Kreditkarte etc.) könnte man die Identität der Downloader mit wenig Aufwand ermitteln.

share-onilne.biz
Banner von Share-Online.biz aus Juni 2009. Quelle: Wayback Machine, thx!

Aber ehrlich gesagt glauben wir nicht, dass es dazu kommen wird. Die Strafverfolgungsbehörden haben schon jetzt mehr als genug damit zu tun, die ehemaligen Betreiber und zumindest die 50 oder 100 aktivsten Uploader strafrechtlich zu verfolgen. Die auszuwertenden Datenmengen sind gigantisch, die Vorarbeiten entsprechend langwierig. Wegen des enormen Aufwandes ist es noch zu keiner Anklage gegen die Hauptverdächtigen gekommen.

Es wäre auch das erste Mal, dass die zahlenden Kunden bzw. die reinen Nutzer eines illegalen Online-Dienstes ins Visier genommen würden. Bisher beschränkte sich die Strafverfolgung immer auf die Personen, die für die Dienste verantwortlich waren oder zumindest in erheblichem Maße finanziell davon profitierten.

Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt mangels Glaskugel leider noch nicht sagen. Wir bleiben aber weiterhin für euch am Ball …

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.