Share-Online.biz: Staatsanwaltschaft will gegen Uploader vorgehen


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Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt mangels Glaskugel leider noch nicht sagen. Wir bleiben aber weiterhin für euch am Ball …

Meine Glaskugel ist gestern -nach gründlicher Überholung- aus der Werkstatt gerollt, und ich wage die Prognose, dass es auch die Uploader nicht treffen wird. Diejenigen, die der Content-Industrie nennenswerte Verluste beschert haben, werden kaum mit Kreditkarte bezahlt haben, und diejenigen, die man erwischen könnte, werden eher Peanuts zu verantworten haben.

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Hey, die Werkstatt brauche ich auch! :wink:

Nein, im Ernst. Ich denke, manche aktive Uploader waren sich ihrer Sache so sicher, dass sie ihre Geldströme nicht verschleiert haben. Ich denke, das bleibt noch abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft bei den großen Fischen wirklich komplett leer ausgehen wird …

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Ich denke, manche aktive Uploader waren sich ihrer Sache so sicher, dass sie ihre Geldströme nicht verschleiert haben. [/quote]

dazu müßte man wissen, was genau hat share-online gespeichert. Diese Frage wurde nie gestellt noch beantwortet.

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Mir stellt sich die Frage, wenn man anhand der Zahlungsmittel die Abokunden ermittelt, ist es doch noch kein Verbrechen ein Abo zu haben? Oder doch?

Pauschal zu sagen, wer zahlt macht illegale Sachen, ist doch sicher nicht so ganz gesetzkonform oder?

Nö, aber wenn die nachvollziehen können was du mit dem acc geleecht hast, es warez ist, ist es illegal. Deswegen gab’s ua damals noch nen pw auf den winrars…

Ich frage mich immer, wo der gesunde Menschenverstand bleibt. Share Online ist immer größer geworden und keiner hat es gemerkt? Da gehe ich als Betreiber doch rechtzeitig in „Urlaub“. Der dicke Kim sollte doch als warnendes Beispiel genügen. Zieht Megaupload in einem Five-Eye-Land hoch. Wie doof kann man sein?!

Bei der Kohle dachte er halt niemand kann ihm etwas, verteidigt sich bis dato ja auch mit kräften :nerd_face:

Also das mit Kim Schmitz aka Dotcom kann ich erklären.

Megaupload war einer der Sharehoster, der bei DMCA-Löschaufforderungen am schnellsten reagiert hat. Und im Gegenzug dachten die Betreiber, da sie bereitwillig mitgespielt haben, könnte ihnen nichts passieren. Das sieht das Gesetz auch eigentlich so vor, aber wie man sieht war das keine Garantie, dass man nicht doch die Strafverfolgung bzw. Razzia durchgeführt hat.

Warum die Macher von Share-Online nicht das Land verlassen haben, weiß ich nicht. Ich hörte, er soll sich auch zu sicher gefühlt haben. Seine Ltd. hat mir ja sogar eine Abmahnung schicken lassen. Auftraggeber war eine Firma namens Online-Media24 Ltd.

Gegenstand der Abmahnung war, dass wir die damals öffentlich einsehbare Kontonummer bei der Sparkasse Aachen von Share-Online in einem Artikel genannt haben. Aber deswegen ist dem Unternehmen als Betreiber ja keine Rufschädigung entstanden. Da hätte ich schon das Online-Portal oder den Namen der Firma nennen müssen. Von daher war schnell Feierabend. :wink:

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Mein mächtiges Glaskugel und mein Zipfelmütze sagt, dass die Uploadern nichts zu befrüchten haben, denn mit der Schließung ShareOnline ist nun knapp 4 Jahren her, eine Verfolgungsverjährung könnte bald eingetreten sein.

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Oh man … Ich empfehle Herodots Bericht über die Schlacht bei den Thermopylen, dann hält sich die Hybris in Grenzen.

Edit: Ich meine die Betreiber von Share Online, nicht den Vorposter.

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Mega hat die dmca doch damals ignoriert bzw die datei selbstständig neu geupt, war da nicht was ?

Es kann mir keiner erzählen, dass sie die PETABYTE großen Dateien immer noch gespeichert haben, das wäre extremst teuer auf Dauer!

Und anhand der Dateinamen kann man sicherlich nicht zu 100 % sagen was in der Datei wirklich drin steckte.

Zum Anderen müssen die erstmal beweisen, dass diese Dateien dann auch öffentlich geteilt worden sind.

Das sind einfach sooo viele Baustellen, die quasi unmöglich sind.

Downloader passiert sowieso nix, denke die Uploader auch eher weniger, denn der Aufwand wäre einfach zu krass und wenn kein Rechteinhaber gegen irgendwas aktiv klagt, bringt das alles auch recht wenig.

EINZIGE was für die Behörden interessant sein könnte ist die Steuerhinterziehung. Da könnten sie hinterher sein. Ich habe aber absolut keine Ahnung wie viel so manch ein Uploader im Monat „verdient“ hat. Waren es nur 100 bis 200 Euro? Oder war das bei einigen auch sogar Dreistellig?

Downloadern passiert nichts, das ist klar, ging aber theoretisch darum, dass man downloader belangen könnte. Klar, power uploader haben bis zu 5k damit gemacht, aber eher vor 12 Jahren… zu bust zeiten vllt 2k.

Vielleicht sollte man auch einen ganz anderen Aspekt bedenken: Es werden echte Kriminelle aus der U-Haft entlassen weil aus Personalmangel keine zeitnahe Anklage erhoben werden kann. Und hier läuft man seit 3 1/2 Jahren besseren Eierdieben nach.
Viel deutlicher kann man gar nicht erkennen in welcher Schieflage sich das deutsche Rechtssystem befindet und das mittlerweile jegliche Verhältnismäßigkeit verloren gegangen ist.
Es gibt Bananenrepubliken die das besser drauf haben!

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Krass, wusste gar nicht dass die damit mehrere tausend Euro im Monat gemacht haben…

Jaa das natürlich schwer zu sagen … wenn man das auf langer Sicht berechnete und es dann echt Leute geben sollte, die insgesamt > 100k gemacht haben, kann ich mir schon vorstellen, dass da Interesse besteht ….

Das macht man aber nur bei den Inhaftierten, die wegen fehlender Anklage, schon so lange in U-Haft saßen, dass das zu erwartende Strafmaß sonst überschritten würde! Die haben also schon ihre Gefängnisstrafe quasi vor einer Verurteilung abgesessen. Somit spart man sich beim betroffenen Gericht auch den Prozess in seiner ganzen Länge und urteilt zumeist nach Aktenlage…

SO war schon kurz nach Release eine ziemlich opulente Gelddruckmaschine, an der die Power-Upper ganz kräftig mit partizipiert haben!
Das Ganze natürlich steuerfrei…ich erinnere nur mal an den Immobilienhändler aus Manuels Umfeld, der wie ein Wilder im Auftrag aus Aachen, Immobilien gekauft hat wie blöd! Und das teilweise wohl ziemlich klischeehaft mit dem schwarzen Geldkoffer… :joy:

Im Jahre 2007 wurde die Domain share-online.biz durch Manuel C. aus Aachen bei ebay erworben. Im Jahre 2009 wechselte der eingetragene Inhaber auf die Xlice Corp. aus Belmopan, Belize. Das Land Belize in Zentralamerika gilt als Offshore- und Steuerspar-Paradies; der Name Xlice wurde von Manuel C. schon vorher benutzt, allerdings für einen sogenannten Spreading-Service. Kennzeichnend für einen solchen Service ist, dass eine Datei mit einem Upload auf mehrere Dienste verteilt werden kann.

Dass als Besitzer der Domain zunächst eine Xlice AG (Aktiengesellschaft**!!!**) eingetragen war, mag in diesem Zusammenhang wie eine Randnotiz wirken. Hieraus ergibt sich jedoch ein entscheidender Hinweis. Irgendwann muss jemand bemerkt haben, dass es die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft in Belize gar nicht gibt. Wohl unfreiwilligerweise hat man hiermit den Wink gegeben, dass Akteure aus Deutschland hinter Xlice stehen könnten.

Dass es sich bei der Xlice Corp. allerdings nicht um ein real existierendes Unternehmen handelt , war auch eine der Erkenntnisse der ZEIT-Redakteurin Kerstin Kohlenberg im Jahre 2013, als sie sich im Zuge eines Artikels über die Piraterie des Films „Cloud Atlas“ tatsächlich nach Belmopan begab, dort aber nur auf die Verwaltung einer Briefkastenfirma traf. Mögliche Schreiben zu Rechtsansprüchen Geschädigter landeten also maximal in einem Postfach in Mittelamerika, wo ihnen naturgemäß wenig Aussicht auf Erfolg beschieden war. Frau Kohlenberg war bereits damals auf der richtigen Spur, als sie mit dem Unternehmen Online Media 24 Ltd. in Aachen in Kontakt trat. Dieses war zuvor als Empfänger von Zahlungen an Share-Online aufgetaucht – Geschäftsführer (Director) der britischen Ltd. ist ebenfalls Manuel C. aus Aachen, der 2007 die Domain Share-Online.biz erwarb. Auf telefonische Anfrage gab man ihr seinerzeit zu verstehen, dass man lediglich die Buchhaltung für ein Unternehmen aus Belize erledige.

Ich glaube eher nicht, dass selbst die professionellsten Eierdiebe, mit der Causa SO vergleichbar wären!!

:wink: :rofl:

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Da wäre ich mir nicht so sicher. Seinerzeit bei FTP-Welt wurde auch gegen die Downloader ermittelt:

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen/Thüringen ermittelte nach Schließung des Portals gegen Tausende solcher Kunden. Insgesamt hatte das Portal 45.000 registrierte Kunden, unter denen sich 17.500 zahlende Kunden befanden. Die meisten von ihnen zahlten ihre Rechnungen per Kreditkarte, alternativ hatte FTP-Welt auch die Bezahlung per Telefonrechnung angeboten. Zur Ermittlung der Personalien von über 15.000 Kunden schrieb das Landeskriminalamt Thüringen bundesweit 1.009 Banken an. Unmittelbar nach der Verhaftung der Betreiber von FTP-Welt meldeten sich die ersten Nutzer des Service telefonisch bei den Strafverfolgungsbehörden, teilweise kam es zu sofortigen Selbstanzeigen.
Quelle

Dass SO eine offensichtlich illegale Plattform war ist allen Beteiligten klar, sonst wäre sie nicht gebusted worden. Zusätzlich sind OCH mit diesem Geschäftsmodell mittlerweile als illegal eingestuft. Niemand muss dir nachweisen, dass du wirklich was illegales gemacht hast. Sonst müsste die Polizei ja direkt neben dir stehen, wenn du deinen Computer benutzt.

@acherontia Vielleicht dauern die Ermittlungen bei SO ja deswegen so lange, eben weil die Behörden besseres zu tun haben?

Ich hab meine Glaskugel gegen einen RA für Strafrecht ausgetauscht! :wink: Und der sagt eindeutig:

Die Verjährungshemmung

In der gängigen Praxis kommt des Öfteren auch das Mittel der Verjährungshemmung zum Einsatz. Dies bedeutet, dass ein gewisser Hemmungsgrund den Stillstand der Verjährung nach sich zieht. Der Zeitrahmen, in dem der Hemmungsgrund eingetreten ist, wird in die Frist der Verjährung ausdrücklich nicht berücksichtigt !!

Welche Hemmungsgründe für die Verjährung gibt es?

Es gibt auf der Grundlage des deutschen Gesetzes zahlreiche verschiedene Hemmungsgründe.

Die gängigsten Hemmungsgründe sind

  • ein vertraglich vereinbartes Leistungsverweigerungsrecht einer Partei
  • das sogenannte schwebende Verfahren
  • Maßnahmen der Rechtsverfolgung (Achtung: gewisse Vollstreckungsmaßnahmen können einen Neustart der Verjährung mit sich bringen)
  • das Vorliegen von höherer Gewalt

Ein sogenannter Stillstand in der Rechtspflege aufgrund von Personalmangel gilt ausdrücklich als höhere Gewalt…!!

In diesem komplexen Fall auf Verjährung oder Regelverjährung zu hoffen oder abzuwarten, wird garantiert nicht die beste Option sein!
BTW → Im Strafrecht sind die Hemmnisse der Verjährung auch noch einmal ganz devizil aufgedröselt. Jede Einreichung von Beweismitteln oder Anträgen durch die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft bei Gericht, lässt z.B. die ganze Prozedur wieder von vorne losgehen etc. pp. !!

Vielen Dank für den erleuchteten Rat, geehrter Herr Solmecke.

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