Die Betreibergesellschaft von Tarnkappe.info wurde am 7.10.2015 von einem Haaner Rechtsanwalt abgemahnt, der im Auftrag der Online-Media24 Ltd. tätig wurde.
Die Betreibergesellschaft von Tarnkappe.info wurde am 7.10.2015 von einem Haaner Rechtsanwalt abgemahnt, der im Auftrag der Online-Media24 Ltd. tätig ist. Als Dienstleister übernimmt das Aachener Unternehmen nach eigenem Bekunden die Zahlungsabwicklung für Sharehoster und andere Kunden. Aufgrund „wahrheitswidriger Behauptungen“ erhielten wir eine Kostennote und zwei Unterlassungserklärungen. Eine für den Autor und eine für die Tarnkappe Media UG (haftungsbeschränkt).
Grund der Abmahnung: Kontonummer im Artikel genannt
Am 7. Oktober 2015 ging vorab per E-Mail die Abmahnung eines Haaner Rechtsanwalts (bei Düsseldorf) mit Schwerpunkt Internet und IT-Recht an uns raus. Die Tätigkeitsschwerpunkte des überaus flexiblen Anwalts sind zudem: Miet- und Arbeitsrecht, Miet- und Vertragsrecht. Gegenstand der E-Mail und der schriftlichen Abmahnung, die wenige Tage später ankam, ist die Geltendmachung von Unterlassungs- und Löschansprüchen aufgrund eines zuvor veröffentlichten Blogbeitrages, den wir entsprechend ändern sollten, was aber bis heute nicht geschehen ist.
Der Grund dafür ist einfach. Die Abmahnung konnten wir uns schlichtweg nicht erklären, weil uns zuvor weder die Aachener Online-Media24 Ltd., noch dessen Director (Geschäftsführer) Manuel Chionoudakis bekannt war und diese in keinem Artikel bei uns erwähnt wurden. Wie kann man den Ruf eines Unternehmens herabsetzen oder dort für einen geschäftlichen Schaden sorgen, wenn der Name der Firma nie erwähnt wurde? Dazu kommt: Nach eigener Auskunft unterhält das Unternehmen keine Geschäftsbeziehung mit den fraglichen Personen, die im Zentrum unseres Artikels von Anfang Oktober gestanden haben.
Weitere Schadenersatzansprüche in Aussicht gestellt
Der Aachener Dienstleister (Online-Media24 Ltd.) hat sich die Möglichkeit offen gehalten, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollte der fragliche Artikel für weiteren Schaden bei der Zusammenarbeit mit deren Geschäftspartnern sorgen. Zudem forderte man die Tarnkappe Media UG (haftungsbeschränkt) auf, die anwaltlichen Kosten in Höhe von netto 1.531,90 Euro zu übernehmen. Auch sollten mehrere Unterlassungserklärungen abgegeben werden, was wir nicht getan haben. Die Zahlung der Kostennote haben wir ebenfalls nicht vorgenommen.
Warum nicht? Unsere beauftragten Verteidiger gulden röttger GbR Rechtsanwälte konnten auch keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem betreffenden Artikel und der Abmahnung erkennen. Wir haben weder die Unterlassungserklärungen abgegeben, noch die Kosten des Anwalts der Gegenseite beglichen. Es stellt sich auch die Frage, ob die entstandenen Kosten nicht hätte zurückverlangen können. Der entscheidende Punkt, an dem sich das Schreiben orientiert, ist die Nennung einer Bankverbindung in einem Artikel, die sowieso mehr oder weniger öffentlich im Internet einsehbar ist. Zudem ist für uns zwischen dieser Zahlenkombination (Kontonummer) und der Online-Media Ltd. kein direkter Zusammenhang erkennbar, weswegen nach unserer Ansicht keine Rufschädigung stattgefunden hat. Dies betrifft auch den Ruf des Directors der Ltd. Manuel Chionoudakis.
Abmahnung der Online-Media24 Ltd. statt Urlaubsstimmung
Trotzdem ist das Ganze höchst ärgerlich. Innerhalb der vorgegebenen Frist mussten wir angemessen reagieren, sofern wir unsere Rechte nicht verwirken wollten. Auf ein derartiges Schreiben kann man aber nicht ohne Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht reagieren, wodurch uns zusätzliche Kosten entstanden sind. In dem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob wir die Abmahnung für begründet oder unbegründet halten. Die Kosten entstehen so oder so. Die E-Mail war quasi das Begrüßungsschreiben nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub.
Nichts macht den Urlaubseffekt schneller zunichte, als derartige Anschreiben und die Androhung weiterer juristischer Konsequenzen. Eile war geboten. Wegen meiner Abwesenheit musste unmittelbar reagiert werden, um die von der Gegenseite gesetzte Frist nicht zu versäumen. Nach der Bitte um eine Fristverlängerung, die man uns gewährt hat, reagierten die Anwälte gulden röttger auf das Schreiben. Seitdem haben wir von der Gegenseite, von der Online-Media24 Ltd., nichts mehr gehört.
Tarnkappe.info