Fantasy-Krieger betrachtet ein Forderungsschreiben über 850 Euro neben einem Laptop mit Download-Anzeige vor einer mittelalterlichen Festung – Symbolbild für die Nimrod-Abmahnung 2026 wegen angeblichen Filesharings.
Symbolbild: Neue Spiele sorgen auch 2026 noch für alte Konflikte rund um Filesharing, BitTorrent und kostspielige Abmahnungen.
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Nimrod-Abmahnung 2026: Neues Spiel, alte Masche – Kalypso fordert 850 Euro

Nimrod-Abmahnung 2026: Kalypso fordert 850 Euro wegen angeblichen Filesharings von Disciples: Domination. Müssen Betroffene zahlen?

Die Nimrod-Abmahnung 2026 konfrontiert erneut zahlreiche Anschlussinhaber mit Forderungen in Höhe von 850 Euro. Kaum ist das Strategiespiel Disciples: Domination erschienen, rollen schon die ersten Filesharing-Abmahnungen ins Haus. Im Auftrag des Publishers Kalypso Media verschickt die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Schreiben an Anschlussinhaber. Doch was steckt hinter den Vorwürfen, wie berechtigt sind die Forderungen und müssen Betroffene tatsächlich zahlen?

Kaum veröffentlicht, schon abgemahnt

Mit der Veröffentlichung neuer Videospiele gehen nicht selten die ersten Filesharing-Vorwürfe einher. Für die Betroffenen werden sie greifbar, wenn die entsprechende Abmahnung im Briefkasten liegt. Aktuell betrifft es das Strategiespiel Disciples: Domination, das Mitte Februar 2026 veröffentlicht wurde. Im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH verschickt die Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Abmahnungen an Internetanschlussinhaber und verlangt eine Zahlung von 850 Euro.

Ein solches Schreiben trifft Betroffene meist völlig unvorbereitet. Nicht selten geben die Empfänger an, das Spiel weder heruntergeladen noch verbreitet zu haben. Dennoch sehen sie sich plötzlich mit Forderungen im vierstelligen Bereich konfrontiert. Die aktuelle Welle zeigt einmal mehr, dass das Thema Filesharing-Abmahnungen auch im Jahr 2026 noch nicht Geschichte ist.

Worum geht es bei der Nimrod-Abmahnung 2026?

Während Rechtsanwalt Roman W. Amonat über Nimrod-Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings von Videospielen berichtet, beschreibt Rechtsanwalt Dr. Florian Skupin den konkreten Fall rund um das Strategiespiel Disciples: Domination. Laut den veröffentlichten Fallbeschreibungen wirft die Kalypso Media Group den Betroffenen über ihre Berliner Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte vor, das Fantasy-Strategie-Rollenspiel über das BitTorrent-Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Bei klassischen P2P-Netzwerken werden Dateien während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zum Upload bereitgestellt. Dieses „öffentliche Zugänglichmachen“ bildet die Grundlage solcher urheberrechtlichen Forderungen. Um die mutmaßlichen Verstöße zu verfolgen, werden zunächst IP-Adressen dokumentiert. Anschließend kann über ein gerichtliches Auskunftsverfahren der jeweilige Internetprovider verpflichtet werden, die zugehörigen Anschlussinhaber zu benennen. Erst danach landen die entsprechenden Schreiben im Briefkasten der Betroffenen.

Erst der Schock, dann das Vergleichsangebot

Ein Blick auf die Forderung zeigt eine erhebliche Differenz zwischen den geltend gemachten Ansprüchen und dem späteren Vergleichsangebot. In der aktuell bekannten Abmahnung werden laut veröffentlichten Dokumenten Schadensersatzansprüche von 2.500 Euro sowie Anwaltskosten von mehr als 1.300 Euro geltend gemacht. Zusammen ergibt das eine theoretische Forderung über 3.800 Euro.

Gleichzeitig bietet die Gegenseite an, die Angelegenheit gegen eine pauschale Zahlung von 850 Euro außergerichtlich zu erledigen. Dieser Betrag findet sich seit Jahren in zahlreichen vergleichbaren Schreiben der Berliner Abmahnkanzlei. Juristisch handelt es sich dabei jedoch nicht um einen gerichtlich festgesetzten Anspruch, sondern um ein Vergleichsangebot. Ob die Summe tatsächlich gezahlt werden muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Dies macht die Nimrod-Abmahnung 2026 für Betroffene so schwierig einzuschätzen.

Mann sitzt an einem Schreibtisch und betrachtet eine Filesharing-Abmahnung über 850 Euro. Auf dem Monitor ist ein Fantasy-Strategiespiel zu sehen.
Gaming-Abend beendet, Abmahnung erhalten: Das Symbolbild greift die aktuelle Situation vieler Betroffener auf.

Nimrod-Abmahnung 2026: Haftet automatisch der Anschlussinhaber?

Eine weit verbreitete Annahme lautet, wer den Internetanschluss besitzt, haftet automatisch für alle Vorgänge, die darüber stattfinden. So einfach ist die Rechtslage allerdings nicht. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass der Inhaber eines Anschlusses nicht automatisch als Täter einer Urheberrechtsverletzung angesehen werden darf.

Allerdings kann eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers sprechen, wenn keine andere Person als Nutzer des Anschlusses ernsthaft in Betracht kommt. Betroffene müssen deshalb unter Umständen erläutern, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugang zum Internetanschluss hatte. Juristen sprechen hierbei von der sogenannten sekundären Darlegungslast. Relevant wird dies in Familienhaushalten, Wohngemeinschaften oder bei gemeinsam genutzten Anschlüssen.

Erfüllung der sekundären Darlegungslast

Viele Filesharing-Verfahren drehen sich letztlich weniger um technische Fragen als um die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Haushalts. Fragen wie diese spielen in der Praxis eine zentrale Rolle: Lebten zum fraglichen Zeitpunkt mehrere Personen in der Wohnung? Hatten Ehepartner, Kinder oder Mitbewohner eigenständigen Zugang zum WLAN? Wurden Gäste regelmäßig ins Netzwerk eingelassen?

Zugleich hat die Rechtsprechung die Nachforschungspflichten von Anschlussinhabern begrenzt. Ehepartner müssen grundsätzlich nicht überwacht werden. Auch eine permanente Kontrolle privater Computer oder Smartphones wird von Gerichten in der Regel nicht verlangt. Dennoch genügt es hierbei nicht, lediglich pauschal zu behaupten, irgendein Familienmitglied könnte verantwortlich gewesen sein. Wer sich gegen eine Urheberrechtsabmahnung verteidigen möchte, muss die tatsächlichen Verhältnisse möglichst konkret schildern können.

Gelingt dies, genügt es in vielen Fällen nicht mehr, allein auf die Inhaberschaft des Internetanschlusses zu verweisen. Dann muss die Gegenseite den behaupteten Verstoß und die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers näher darlegen und gegebenenfalls beweisen. Betroffene sind hingegen nicht verpflichtet, ihre Unschuld nachzuweisen. Die Beweislast verbleibt grundsätzlich beim Kläger.

Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die beigefügte Unterlassungserklärung. Viele Empfänger gehen davon aus, dass sie das Formular einfach unterschreiben müssen, um die Angelegenheit zu beenden. Allerdings besteht gerade hier ein erhebliches Risiko.

Die von der Gegenseite vorformulierten Erklärungen enthalten häufig Formulierungen, die als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden können. Teilweise ist sogar ausdrücklich von einem „Unterlassungsvertrag und Vergleich“ die Rede. Mit einer Unterschrift verpflichten sich Betroffene nicht nur dazu, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Je nach Formulierung können sie zugleich ihre Haftung anerkennen und sich dem Risiko empfindlicher Vertragsstrafen aussetzen, falls es später erneut zu einem ähnlichen Vorwurf kommt.

Juristen raten deshalb davon ab, entsprechende Dokumente ungeprüft zu unterzeichnen.

Was passiert, wenn man die Abmahnung ignoriert?

Auch wenn der erste Impuls häufig darin besteht, das Schreiben einfach wegzulegen, ist Untätigkeit keine gute Idee. Wer auf eine Filesharing-Forderung überhaupt nicht reagiert, riskiert weitere Schritte. Dazu können zusätzliche anwaltliche Schreiben, gerichtliche Mahnverfahren oder sogar Klagen gehören.

Mit jedem weiteren Schritt steigt auch das finanzielle Risiko. Ob die Ansprüche letztlich berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt. Dennoch sollte eine erhaltene Abmahnung grundsätzlich ernst genommen werden.

Alte Masche, neues Spiel: Filesharing-Abmahnungen sind nicht verschwunden

Noch vor einigen Jahren galten Filesharing-Abmahnungen als Massenphänomen. Mit dem Aufstieg von Netflix, Spotify, Steam und anderen legalen Angeboten schien das Geschäftsmodell vieler Rechteinhaber an Bedeutung zu verlieren. Ganz verschwunden ist es jedoch nie.

Insbesondere bei neu veröffentlichten Spielen sehen Publisher jedoch auch weiterhin eine Möglichkeit, gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Die aktuelle Abmahnwelle rund um Disciples: Domination zeigt, dass sich die Strategie kaum verändert hat. Neue Titel führen noch immer zu Abmahnungen verbunden mit finanziellen Forderungen gegenüber Anschlussinhabern.

Ob die Ansprüche berechtigt sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des jeweiligen Falls, die Nutzung des Internetanschlusses und die Frage, wer tatsächlich Zugriff auf das Netzwerk hatte. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte weder vorschnell zahlen noch die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Letztlich kommt es darauf an, ob die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Einzelfall überhaupt Bestand haben.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.