Share-Online.biz: Staatsanwaltschaft will gegen Uploader vorgehen

so einfach ist das nun auch nicht. Ermittlungen heißt noch lange nicht , das es zur Anklage, geschweige denn zur Verurteilung kommt.

das Ermittlungsverfahren wegen diversen Gründen eingestellt werden, ist nun keine Seltenheit

Also das mit den Beleidigungen lassen wir mal besser… :+1: :wink: :joy:

tele3

:rofl:

Wenn ich mich recht erinnere ist das anders: Die zivilrechtlichen Verfahren fangen erst dann an, wenn die strafrechtlichen vollzogen sind, womit die Schuld der Beteiligten bewiesen wurde.

@90isKID Ich sprach von Megaupload, Mega kam ja erst später wegen dem Bust des Vorgängers Megaupload.

Also hier versammeln sich derzeit viele GLASKUGEL - Leser,
die zu viel einem im TEE haben, wenn ihr versteht was ich denke.
Also als echter Insider kann ich nur sagen, einige müssen sich warm anziehen.
Der Gesuchte „Manuel“ aus Aachen, hat sich von den Behörden einschüchtern lassen , und alle Kundendaten auf einem Epson Tintenstrahldrucker verbannt.
Jetzt seit ihr dran… / sprichwörtlich :grinning:

PS. Der Drucker läuft immer noch… :rofl:

UPDATE - DU bist für dein HANDELN verantwortlich
Im Ernst, ihr wollt wissen, was mit Raubkopierern passiert!?
Hier die Auflösung, und eine gute Nacht
https://www.youtube.com/watch?v=_7xD4Ob4m9M

Klingt stark nach Panikmache. Jetzt warten wir erstmal ab, was kommen wird.

Generell liegt bei Straftaten, je länger der Tat zeitlich zurückliegt, desto schwächer werden die Strafen, ggf. eventuell sogar Freispruch.

insider1 = pennywise, ist gesperrt.

https://www.theregister.com/2013/01/22/megaupload/

However the January 2012 warrant that led onto the seizure of Megaupload.com domain claims that the website ignored thousands of DMCA takedown notices, which order the removal of copyright-protected material, from Hollywood studios and software publishers.

Hätte mich auch gewundert, wenn Kim alles brav gelöscht hätte. Außerdem war er zu laut und im falschen Land. Irgendwo in Thailand, leise und rechtzeitig an die Chinesen verkauft, wäre das Leben für Herrn Schmitz sehr viel lebenswerter.

Ich habe bezüglich der Löschung von Werken auf Antrag der Rechteinhaber das genaue Gegenteil gehört. Aber vielleicht waren das einfach Werke, mit denen sich sowieso kein Geld verdienen ließ.

Meine Information stammt von jemandem, der früher massenweise DMCA-Claims für Wissenschaftsverlage verschickt hat. E-Books waren für Sharehoster immer schon die Pest, weil sie für die Betreiber nur mit Arbeit, aber aufgrund der geringen Größe nicht mit höheren Einnahmen verbunden waren. Könnte also sein, dass man die Löschaufforderungen von Filmen oder PC-Games gerne ignoriert hat.

Kim hätte es anders machen müssen. Keine Namen nennen und keine Videos mit Autorennen, Hubschrauberflügen, Partys auf einer Yacht etc. Damit hat er sich viele Manager in Hollywood & Co. zum Feind gemacht. Aber leise treten, das können manche Menschen. Und andere können das halt nicht.

Was manchmal zwischen Knast oder Strand entscheidet.

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Deine Aussage passt nicht so ganz zu diesem Fall.

Hier geht es erstmal ums Strafrecht (Staatsanwaltschaft gegen Bürger) und die Verjährungshemmung und den Stillstand in der Rechtspflege gibt es im Strafrecht nicht.

Die gibt es beide nur beim Zivilrecht (hier Rechteinhaber gegen Bürger) und dort gab es selbst wegen Corona keinen Stillstand.

Im Strafrecht gibt es nur die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und da spürt man als Beschuldigter wenn die unterbrochen werden. Entweder bekommt man einen bösen Brief oder die (nicht mehr) grüne Minna steht direkt vor der Tür. Ende Oktober 2024 hat sich das wegen der 5-Jahresfrist in diesem Fall erledigt.

Die Rechteinhaber legen erst los wenn der Staat fertig ist, sonst werden die Verfahren für die zu unsicher. Da sie ab 2021 nachweislich an den Ermittlungen beteiligt waren können sie wegen der 3-Jahresfrist ab 2025 von den Nutzern nur noch den Lizenzschaden fordern. Das lohnt sich für sie bei reinen Downloadern alleine wegen dem Aufwand nicht, bei Uploadern ist das anders.

Die Behörden müssen sich jetzt bei den Nutzern wirklich beeilen, jetzt hat sich zumindestens für die Downloader schon alles bis zum April 2018 erledigt.

Ich bin kein Anwalt aber war schon an Verfahren in diesem Bereich beteiligt.

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Aus Schaden wird man klug. :grin:

Der Sprecher schrieb mir jetzt er schlägt meine nächste Anfrage für in etwa drei Monaten vor. Das heißt, Anfang Juli stehe ich wieder auf der Matte. :wink:

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Ich verstehe nicht wieso hier immer wieder von Downloads fabuliert wird. Egal wo ich schaue, heißt es, illegale Downloads verjähren nach 3 Jahren. Also … Bust war Oktober 2019. Verjährung läuft dann ab 1. Jan. 2020 … +3 Jahre … dann müsste doch am 31.12.2022 die ganze Chose verjährt sein? Oder was sehe ich daran falsch?

§ 78c StGB - Unterbrechung

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Ich würde den Share-Online Betriebern lieber nicht raten einen Deal mit der Staatsanaltschaft einzugehen, wie im Fall von Dirk B. damals der Kino.to hochgezogen hatte. Er hat mal ein Buch darüber geschrieben, in dem steht wenn er alles Vernögen abgibt, ihm im Gegenzug eine Entschuldung zugesagt wird, er sofort in den offenen Vollzug nach Stafverfahren kommt, also er hat quasi nur die Haftstrafe light gehabt, weil die Untersuchungshaft bei der Strafe schon angerechnet wird je nach Dauer. Denke nicht das die SO-Betreiber seit mehr als 2 Jahren in U-Haft sitzen, weil das Vernögen ja weg ist und eigentlich somit keine Fluchtgefahr mehr als Grund gegeben sein dürfte.

Aber als Dirk B. damals nac seiner Verbüßung frei war, war von der Entschuldung keine Rede mehr und er saß immer noch auf 1,8 Millionen Schulden ohne Ausweg in Privatinsolvenz und seine Beschwerde beim BGH ist auch abgewießen worden weil man nur innerhalb der Verbüßung sowas machen kann.

Ob alles der Wahrheit so entspricht keine Ahnung, aber falls doch würde ich den SO-Betreibern raten nicht einen ähnlichen Weg einzuschlagen damit man besser davonkommt und denkt man ist schuldenfrei nach der Haft weil man alles Vermögen dem Staat und Rechteinhabern überlassen hat.

Aber ich denke wenn die Betreiber wirklich schon einen Deal von der Staatsanwalt angeboten bekommen hätten damit das Verfahren schneller abgeschlossen ist, wäre die Sache für sie ja auch schon durch.

@Grimm: Hemmung oder Stillstand ist doch gar nicht die Frage. Es wurde doch gegen einen Downloader noch nichts unternommen. Also ist die Chose seit 1. Januar 2023 verjährt!

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Das ist sie im Zivilrecht nicht, nach den 3 Jahren können die Rechteinhaber noch den Lizenzschaden
(z.B. Preis der CD etc. ohne Anwaltskosten) fordern, der verjährt erst nach 10 Jahren.

Hier geht es erstmal ums Strafrecht und wie lange die Staatsanwaltschaft die Nutzer verfolgen kann.

Hier eine Quelle dazu:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321497/zivilrecht/

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht erstmal gegen einen Nutzer ermittelt und Beweise findet sind die Rechteinhaber später gelackmeiert.

Das ist der hier passende Paragraph für die Verfolgungsverjährung im Strafrecht über den ich oben geschrieben habe. Bei allen Punkten im Paragraph bekommt man als Beschuldigter mit wenn die Verjährung unterbrochen wird oder man ist eh verhandlungsunfähig und durch.

@VIP Dieser Paragraph hat nichts mit dem zu tun was Du oben über das Zivilrecht geschrieben hast :wink:.

Das ist mir schon klar! Deswegen hatte ich am Ende auch das noch hinzu getextet:

Für mich war damit die Unterscheidung klar…