ddl-music.to, Cloudflare
ddl-music.to, Cloudflare

ddl-music.to: Cloudflare für illegale Inhalte haftbar

Verschärfung der Haftung von Anonymisierungsdiensten. Cloudflare muss rechtsverletzende Inhalte von ddl-music.to & Co. zeitnah sperren.

Wie der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln in der Causa ddl-music.to am Freitag vergangener Woche die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten nochmals präzisiert. Cloudflare haftet laut Urteil vom 03. November als Betreiber eines Content-Delivery-Networks als Täter.

Cloudflare darf Server von Piratenseiten nicht länger verschleiern

Der CDN-Dienst muss den öffentlichen Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Musikalbum unmöglich machen. Das OLG Köln erhält damit das Urteil des Landgerichts Köln von September 2022 wegen des Angebots von ddl-music.to teilweise aufrecht.

Der CDN-Dienst ermöglicht Betreibern von strukturell rechtsverletzenden Webseiten eine Anonymisierung. Cloudflare vertauscht die Server-Adresse der Webwarez-Seite mit der IP-Adresse ihrer eigenen Server. Kunden von Cloudflare können sich so der Rechtsverfolgung entziehen. Das Cloudflare-CDN spielt damit für die Zugänglichmachung illegaler Inhalte laut Urteil eine zentrale Rolle. Das Geschäftsmodell von ddl-music.to und vergleichbare Seiten ist auf die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet. Diese konnten sich in der Vergangenheit darauf verlassen, dass man ihre Webserver so einfach nicht ausfindig machen wird.

Landgericht Köln etabliert Störerhaftung von CDN-Diensten

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI kommentiert das aktuelle Urteil. „Mit diesem Urteil setzt das OLG Köln durch die Verschärfung der Haftung als echte Täterhaftung ein weiteres Zeichen gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen. In seiner wegweisenden Entscheidung hatte der BGH mit Urteil vom 2. Juni 2022 die Täterhaftung für Sharehosting Plattformen etabliert, die nun präzise weiter ausinterpretiert wurde.

Erstmals hatte das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2020 eine einstweilige Verfügung gegen den Anonymisierungsdienst Cloudflare bestätigt und damit die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert.

ddl-music.to seit zwei Jahren offline

ddl-music.to, Logo

Für ddl-music.to spielt dies keine Rolle mehr, weil die Website seit zwei Jahren gar nicht mehr online ist. Allerdings dürfte das Urteil für künftige Verfahren durchaus eine Rolle spielen. Für die Plattenlabels ist es so einfacher, gegen die Verschleierung des tatsächlichen Webservers vorzugehen. Sie haben jetzt zwei Urteile, mit denen sie Cloudflare juristisch unter Druck setzen können.

Ob die gerichtliche Entscheidung auf Dauer hilfreich sein wird, bleibt abzuwarten. Denn sofern die Webwarez-Seiten ein CDN außerhalb der EU / USA auswählen, stehen die Juristen der Musikindustrie wieder vor dem gleichen Problem.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.