Das Team von Goldesel.to hat auf das Urteil vom LG München reagiert. Sie geben ihren Nutzern eine digitale "Grundausstattung" an die Hand.
Das Team von Goldesel.to hat auf das Urteil vom LG München reagiert. Sie proklamieren die von den Rechteinhabern erzwungenen juristischen Maßnahmen als „das Ende des freien Internets„. Das Team des über 15-jährigen Warez-Portals gibt seinen Nutzern in der Folge eine Art „Grundausstattung“ zum Surfen an die Hand.
Auf der Hauptseite des Warez-Portals Goldesel.to hat man kürzlich eine neue Warnmeldung veröffentlicht. „Wie wir Euch bereits seit Monaten ankündigen, hat die Content-Industrie damit begonnen „DNS-Sperren“ über Eure Internetdienstanbieter durchzusetzen. Derzeit betroffen ist Vodafone. Wer seine DNS-Einstellung via DNS-Jumper oder manuell nicht ändert kann, kann Goldesel nicht mehr erreichen.“
Anschließend kommt das aktuelle Urteil des LG München zur Sprache. Wie wir gestern berichtet haben, muss die Deutsche Telekom seinen Kunden auf Antrag mehrerer großer Plattenlabels den Zugang zum Portal Goldesel.to sperren. Im Statement heißt es weiter: „Dies ist der Anfang vom Ende des freien Internets, sobald dies gerichtlich durchgesetzt wurde ist davon auszugehen, dass eine Flut von Seiten gesperrt wird.“
VPN als digitale Grundausstattung
Jeder Surfer sollte als „Grundausstattung“ einen VPN benutzen, um derartige Sperren automatisch zu umgehen. Erwähnt wird auch die Blockade deutscher Downloader beim Sharehoster Zippyshare, von der auch Goldesel.to im erheblichen Umfang betroffen ist. Übrigens hat Zippyshare kürzlich seine Blockade auch auf spanische Downloader erweitert. Die Besucher aus Großbritannien sind schon seit mehreren Wochen von der Sperre betroffen.
Ist der Besuch von Goldesel.to legal?
„Auch wenn der Besuch von Goldesel.to weiterhin legal ist, verschleiert ein VPN zusätzlich Eure Herkunft und bringt mehr Sicherheit. Es liegt also an Euch Goldesel weiterhin zu erreichen, ob nun mittels DNS-Änderung oder eines VPN’s.“ Der Besuch des Portals ist nach Auskunft diverser Fachanwälte tatsächlich erlaubt. Verboten und somit strafbar ist wirklich nur der eigentliche Download des urheberrechtlich geschützten Werkes auf das eigene Gerät. Im aktuellen Fall tritt die Webseite aber nur als Vermittler zu einem Share- bzw. Streaming-Hoster oder eDonkey2000-Programms auf, weswegen dort alles legal vonstatten geht.
Wer weitere Hilfestellungen bezüglich der Legalität von Webseiten aus der Grauzone benötigt, kann diese von hier beziehen.
Update
Das Team von Goldesel.to hat weitere Domains eingerichtet, um die Sperre zu erschweren. Die Seite ist jetzt mit jedem ISP problemlos über Blockbuster.to, Saugen.to und Laden.to erreichbar.
Tarnkappe.info